Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket
Vorlage
40/1432/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes ist 2011 in Kraft getreten. Es fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Sie erhalten Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

 

Die Einzelheiten des Bildungs- und Teilhabepaketes werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert. Schwerpunkt wird dabei die Schulsozialarbeit sein.

 

Aus schulischer Sicht ist zum Thema Schulsozialarbeit Folgendes zu ergänzen:

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist dem Wunsch der Städte und Gemeinden nachgekommen, das Thema Schulsozialarbeit auf die Tagesordnung der Schuldezernentenkonferenz am 16.09.2011 zu setzen. Die Tagesordnung ist dementsprechend erweitert worden.

 

In der Schuldezernentenkonferenz sind von den Städten und Gemeinden folgende Wünsche geäußert worden:

 

  1. Die Schuldezernenten der Städte und Gemeinden wünschen, dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unabhängig vom Anstellungsträger vor Ort eingesetzt werden.

 

  1. Die Kosten für den Overhead sind so gering wie möglich zu halten.

 

  1. Soweit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Mittel übrig bleiben oder dem Rhein-Kreis Neuss zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, sollen diese ausschließlich zur Aufstockung der Schulsozialarbeit eingesetzt werden.

 

  1. Eine abschließende Stellungnahme bleibt jedoch den Bürgermeistern vorbehalten.

 

In dem von der Stadt Neuss angeregten und organisierten Treffen der Sozial- und Schuldezernenten der Städte und Gemeinden am 20.09.2011 sind ohne Beteiligung des Rhein-Kreises Neuss im Wesentlichen keine anderen Wünsche formuliert worden.

 

Den Wünschen der Städte und Gemeinden hat der Rhein-Kreis Neuss in der Bürgermeisterkonferenz überwiegend entsprochen. Insbesondere erfolgen die Festlegung der Arbeitsinhalte und der Einsatzorte in eigener Zuständigkeit durch die jeweilige Kommune in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht.

 

Das Rahmenkonzept des Rhein-Kreises Neuss liegt diesen Erläuterungen bei  und wird auch in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 24.11.2011 beraten (Anlage).

 

Am 18.10.2011, also gut drei Wochen nach der Bürgermeisterkonferenz, ist die Stadt Neuss gebeten worden, bei den von ihr festzulegenden Arbeitsinhalten und Einsatzorten die größten Schulen in der Stadt Neuss und die Förderschulen in der Trägerschaft des Kreises in ihrem Konzept zu berücksichtigen. Die größten Schulen in der Stadt Neuss sind:

 

BBZ Neuss-Weingartstraße             3.100 Schüler

BBZ Neuss-Hammfeld                             2.300 Schüler.

 

Darunter befinden sich ca. 400 Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnisse, die nach Abschluss ihrer schulischen Laufbahn an städtischen Schulen weder einen Ausbildungsplatz noch ein Weiterbildungsangebot der Sekundarstufe II gefunden haben.

 

Die Förderschulen sind:

 

Joseph-Beuys-Schule           125 Schüler

Schule am Nordpark            150 Schüler

Michael-Ende-Schule            195 Schüler.

 

Die Beantwortung der Frage, wie die Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss in dem Einsatzkonzept der Stadt berücksichtigt werden, steht derzeit aus.

 

Die gleiche Bitte wurde auch an die Städte Grevenbroich, Dormagen und Kaarst herangetragen im Hinblick auf die Berücksichtigung der BBZ in Grevenbroich (2.600 Schüler) und Dormagen (1.100 Schüler) sowie der Förderschulen Mosaik-Schule (141 Schüler) und Sebastianus-Schule (93 Schüler).