Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und FDP befassten sich der Kreistag und seine Ausschüsse seit dem Frühjahr 2010 mit dem Thema Inklusion. Der Schulausschuss beschloss in seiner Sitzung am 08.11.2010, im Januar 2011 der Inklusion im Schulsystem eine Sondersitzung des Schulausschusses zu widmen. Diese Sondersitzung fand am 17.01.2011 statt. Den Vorlagen zum Tagesordnungspunkt „Inklusion“ für die Schulausschuss-Sitzung am 08.11.2010 und am 17.01.2011 waren umfangreiche Materialien zur Inklusion beigefügt.

 

Am 20.01.2011 haben die Schuldezernenten des Kreises sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden das weitere Vorgehen erörtert. Es bestand Konsens, dass die weitere Entwicklung der schulischen Inklusion auf kommunaler Ebene abhängig ist von den gesetzgeberischen Vorgaben des Landes.

 

In seiner Sitzung am 30.03.2011 beschloss der Kreistag mehrheitlich auf Empfehlung des Schulausschusses,

 

  1. dem als Anlage beigefügten Bericht zur Inklusion zuzustimmen und

 

  1. auf der Grundlage dieses Berichtes und des vom Landesgesetzgeber zu schaffenden Rahmens, insbesondere im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen, die Verwaltung zu beauftragen, die Inklusion für den Bereich der Schule in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention im Einvernehmen mit dem Kreistag umzusetzen.

 

Dieser Bericht beinhaltet die Fortentwicklung im Bereich Inklusion auf den unterschiedlichen Ebenen seit März 2011.

 

 

-          Internationale Ebene (Staatengemeinschaft)

 

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten zur regelmäßigen Vorlage von Staatenberichten verpflichtet, in denen sie über Maßnahmen berichten, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Konvention getroffen haben.

 

Hierzu hat das Bundeskabinett am 03.08.2011 den Ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Konvention beschlossen. Er enthält aus Sicht der Bundesregierung eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie Maßnahmen, die die Bundesregierung, Länder und anderen Institutionen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen haben bzw. noch ergreifen werden. Weiter gibt er Eindrücke der Zivilgesellschaft, insbesondere der Verbände der Menschen mit Behinderungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wieder und greift Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans zur Klärung von Problemen und zur Überwindung von Defiziten auf.

 

 

 

-          Nationale Ebene (Bund)

 

Das Bundeskabinett hat am 15.06.2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention „einfach machen: Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ beschlossen.

 

Der Nationale Aktionsplan fasst neben einer Bestandsaufnahme die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in einer Gesamtstrategie zusammen. Ziel ist die gelebte Inklusion und Teilhabe behinderter Menschen. In zwölf Handlungsfeldern wie z. B. Arbeit und Beschäftigung, Bildung (Anlage 1), Gesundheit und Pflege, Bauen und Wohnen und Mobilität, die unter Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände entwickelt wurden, beschreibt der Nationale Aktionsplan über 200 Maßnahmen. Die Bundesregierung beabsichtigt, diese nun Schritt für Schritt umzusetzen.

 

 

-          Landesebene (NRW)

 

Die Bundesländer sind aufgefordert, die Inhalte der Konvention in den Landesgesetzen zu verankern, um so die gesetzlichen Grundlagen für die praktische Umsetzung der Inklusion zu schaffen.

 

Die Landesregierung veröffentlichte daraufhin im März 2011 einen Zwischenbericht „Auf dem Weg zum nationalen Aktionsplan“, der sich unter V. 2 mit dem Thema „Bildung“ befasst (Anlage 2).

 

Dieser soll die Grundlage für den Entwurf eines entsprechenden Aktionsplans darstellen.

 

Aufgrund der Komplexität des umfassenden Prozesses, den Artikel 24 – Bildung – der UN-Behindertenrechtskonvention für die Entwicklung eines inklusiven schulischen Bildungssystems erfordert, wird das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für den Bereich Schule einen eigenen Inklusionsplan erstellen. Dieser soll eingebettet sein in den Aktionsplan NRW und zahlreiche Schnittstellen zu anderen Themenbereichen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben.

 

In diesem Zusammenhang hat das Schulministerium, das von den Professoren Preuss-Lausitz und Klemm erstellte Gutachten zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich NRW (vorrangig betreffend die Landesressourcen) veröffentlicht. Das Gutachten beinhaltet konkrete Umsetzungsvorschläge der Inklusion in NRW.

 

Zentrale Empfehlung ist die schrittweise Überführung der Lehrkräfte für Sonderpädagogik aus den Förderschulen in die allgemeinen Schulen. Innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren wird eine Inklusionsquote von 85 % angestrebt. In den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache wird eine Quote von 100% gefordert. Dies bedeutet faktisch die Abschaffung dieser Förderschulformen. Eine weitere zentrale Empfehlung beinhaltet die Änderung des Schulgesetzes dahingehend, dass das Recht des Kindes auf inklusiven Unterricht dort verankert werden soll.

 

Für Schüler mit den eben erwähnten Förderschwerpunkten wird empfohlen, auf eine Feststellungsdiagnostik (bisherige Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) zugunsten einer schulinternen Prozessdiagnostik und Förderung zu verzichten.

 

Im Zuge der aktiven Unterstützung der Schulen und Schulträger bei der Einrichtung des Gemeinsamen Unterrichts und von integrativen Lerngruppen wurde im Haushalt des Landes NRW für jedes Schulamt die Stelle einer Koordinatorin/eines Koordinators für den regionalen Inklusionsprozess zur Verfügung gestellt.

 

Zwischenzeitlich haben Auswahlgespräche im Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss stattgefunden. Es konnten zwei Lehrerinnen für diese Tätigkeit gewonnen werden. Sie werden nach den Herbstferien mit je einer halben Stelle ins Schulamt abgeordnet. Die Arbeitsplätze stehen im Schulamt zur Verfügung.

 

Am 14. Oktober 2011 führte das Schulministerium einen weiteren Arbeitskreis Inklusion durch. Entgegen der Erwartung Vieler wurde weder ein Entwurf für einen Inklusionsplan oder eine Schulgesetzänderung, noch entsprechende Eckpunkte vorgelegt. Begründet wurde dies mit der mangelnden Einigung der Konsensfraktionen über den weiteren Weg.

 

-          Kommunale Ebene

 

In dem oben genannten Gutachten der Professoren Preuss-Lausitz und Klemm sind ebenfalls Umsetzungsvorschläge für die Handlungsebene Region (Kreise und kreisfreie Städte) enthalten. Die Kreise sind unmittelbar mit folgenden Punkten adressiert, die auch Aufgabenübertragungen an die Kreisverwaltungen zur Folge zu haben könnten:

 

-          Regionaler Aktionsplan Inklusionsentwicklung,

-          Regionaler Feedback-Beirat Inklusion,

-          Inklusions-Bürgerbüro, Regionale Beratungs- und Konfliktstelle Inklusion (Ombudsstelle),

-          Fortbildung für inklusive Bildung in der Region,

-          niedrigschwelliges Informationsangebot für Eltern und die bereite Öffentlichkeit

-          Schulentwicklungsplanung und Schwerpunktschulen in der Region,

-          Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle in der Region (REBUS),

-          regionaler Entwicklungsbericht und Öffentlichkeitsarbeit

 

„Die Handlungsebene der inklusiven Einzelschule und des gemeinsamen Unterrichts“ betrifft die Kreise in ihrer Rolle als Schulträger nach Auffassung der Gutachter nur am Rande. Jedoch dürften insbesondere die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die kreisfreien Städte betroffen sein, soweit sie im Rahmen der Inklusion Schulgebäude umrüsten müssen.

 

Im Juli 2011 entwickelten die kommunalen Spitzenverbände und die beiden Landschaftsverbände eine gemeinsame Positionierung zum Thema Inklusion im Schulbereich.

 

Eine Kernaussage dieses Inklusionspapieres ist die Vorrangigkeit der Beschulung an einer allgemeinen Schule, ohne jedoch den Fortbestand der Förderschulen als Alternative grundsätzlich auszuschließen. Das Positionspapier ist beigefügt (Anlage 3).

 

Eine weitere zentrale Aussage ist die Finanzierungsverantwortung des Landes und die damit verbundenen Konnexitätsregelungen.

 

Die „Abschätzung der erforderlichen Ausgaben“ der Gutachter beschäftigt sich vorrangig mit den Ressourcen des Landes (Lehrerstellen) und den Modalitäten ihrer Verteilung.

Allerdings wird unter dem Stichwort „Weitere Ausgaben“ der Versuch unternommen, das Problem der Zusatzkosten für die Schulträger, etwa im Bereich der Integrationshelfer, wenigstens zu skizzieren, wenngleich schließlich eingeräumt wird, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich ist, die Ausgabensteigerungen und –minderungen, die im Bereich außerhalb der Ausgaben für lehrendes Personal in Folge der Inklusion eintreten werden, einzuschätzen.