Sachverhalt:
Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung
von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch wurde vereinbart, den Ländern und Kommunen befristet bis 2013
jährlich insgesamt 400 Mio. Euro zur Unterstützung ihrer Aufgaben in
Einrichtungen nach § 22 SGB VIII (gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von
Hortkindern) und zum Ausbau von Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen.
Eine Regelung hierzu wurde im SGB II nicht getroffen.
Während die sonstigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gesetzlich
geregelt sind, erfolgten keine Vorgaben zur inhaltlichen Gestaltung und
Finanzierung der Schulsozialarbeit.
Die inhaltliche Umsetzung
der Schulsozialarbeit richtet sich daher allein nach den Hinweisen aus dem gemeinsamen Erlass der
Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales, für Schule und Weiterbildung
und für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 07.07.2011.
Der Rhein-Kreis Neuss hatte
den Städten und Gemeinden einen Konzeptentwurf vorgelegt, welcher die Umsetzung
weitestgehend mit dem Schwerpunkt „aufsuchende Sozialarbeit“ vorsah. Dieses
Konzept wurde in verschiedenen Gremien diskutiert. Bei den Städten und
Gemeinden gab es unterschiedliche Vorstellungen bezüglich der Umsetzung, so
dass bei der Überarbeitung des Konzeptes nunmehr den Städten und Gemeinden ein
weitreichender Handlungsspielraum zur Ausgestaltung vor Ort eingeräumt wurde.
Hierzu gehört insbesondere auch die Entscheidung, in welcher Schule oder
Einrichtung die Schulsozialarbeiter BuT ihren jeweiligen Standort haben. Hierzu
legen die Städte und Gemeinden dem Rhein-Kreis Neuss ihre jeweiligen
Einsatzkonzepte vor. Das Rahmenkonzept des Rhein-Kreises Neuss als Präsentation
sowie das Anschreiben an die
Bürgermeister sind als Anlage beigefügt.