Betreff
6. vereinfachte Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss -
Aufstellungsbeschluss des Kreistages zur Durchführung des Änderungsverfahrens
Vorlage
61/1498/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. § 27 i. V. m. § 29 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW, GV NRW v. 25.08.2000 S. 568) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV NRW S. 185) die Aufstellung zur Durchführung der 6. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss -.

 

Gegenstand der 6. vereinfachten Änderung ist die Festsetzung der in der Anlage zu dieser Sitzung dargestellten Bäume als Naturdenkmale gem. § 28 Bundesnaturschutzgesetz.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben von 13.10.2011 stellt die Stiftung Insel Hombroich den Antrag auf Naturdenkmalausweisung für den alten Baumbestand im historischen Park auf dem Gelände der Museumsinsel Hombroich (Anlage 1). Dem Antrag beigefügt ist eine Stellungnahme des Baumsachverständigen Büros Dr. Kutscheid sowie eine Auflistung der betreffenden Bäume und ein Lageplan.

 

Die Verwaltung hat die Schutzwürdigkeit der betreffenden Bäume geprüft und unterstützt den Antrag der Stiftung Insel Hombroich mit einem entsprechenden Antwortschreiben (Anlage 2).

 

In der Sitzung vom 29.11.2011 empfiehlt der Planungs- und Umweltausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung: