Betreff
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf eine Sonderprüfung der Dringlichkeitsbeschlüsse vom 06.12.2011
Vorlage
65/1557/XV/2011
Aktenzeichen
65/65.2-2402
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Kann eine Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Landrat mit einem Kreisausschussmitglied über die Angelegenheit entscheiden (Dringlichkeitsentscheidungen - § 50 Abs. 3 KrO NRW).

 

In beigefügter Tabelle sind die Dringlichkeitsbeschlüsse bzw. Kreisausschussvergaben der Jahre 2010 bis September 2011 wunschgemäß nach:

 

-          Eingang Angebot

-          Prüfung RPA

-          Datum der Ausschusssitzung

-          Datum Dringlichkeitsbeschlüsse

 

einschließlich diverser Erläuterungen aufgeführt.

 

 

 

Größere zeitliche Abstände zwischen „Eingang Angebot“ und „Prüfung RPA“ können unterschiedliche Gründe haben, wie z.B.:

 

-          Einbindung und Prüfung durch externe Fachplaner mit entsprechend langen Vor- und Rücklauf

-          Einholung von Zuverlässigkeitsnachweisen

-          Klärung von technischen Belangen

     -    Extrem hohe Auslastung der Verwaltung im Prüf- und Vergabebereich vor dem

          Hintergrund vieler paralleler Baumaßnahmen (unabhängig von Ausschussvorlagen) bedingt

          durch das Konjunkturpaket II, Schloss Dyck, Ärztehaus, Radiologie Dormagen, Ringerhalle und

          der Bauunterhaltung                     

-          Urlaubsbedingte Verzögerung bei :

- Fachplanern

- Verwaltung

- Bietern

 

 

Dringlichkeitsbeschlüsse, welche relativ nahe mit Ausschusssitzungen korrelieren, beruhen zum einen auf den einzuhaltenden Einladungsfristen für den Ausschuss (zuzüglich entsprechender verwaltungsinterner Bearbeitungen diverser eingebundener Ämter/Personen) und zum andern auf den schlechten Erfahrungen mit Zuschlagsfristverlängerungen. 

Für eine Zuschlagsfristverlängerung benötigt der Auftraggeber die Zustimmung des Auftragnehmers. Die Zustimmung zu einer Verlängerung wurde in der Vergangenheit in einigen Fällen durch den Auftragnehmer verweigert. Dies bedeutet in der Regel Mehrkosten für den Rhein-Kreis Neuss.