Betreff
Entwicklung im Bereich Elterngeld 2011/2012
Vorlage
51/1592/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis


Sachverhalt:

Die durch die Gesetzesänderung zum 01.01.2011 bedingte enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter verläuft im Rhein-Kreis Neuss gut. Wir sind verpflichtet, die Nachzahlungen aus den Bescheiden dem Jobcenter als Ersatzanspruch anzubieten. Im Regelfall erfolgt die Anmeldung bzw. die Nicht-Anmeldung des Ersatzanspruchs innerhalb von 14 Tagen.

 

Eine weitere Gesetzesänderung ist in der Planung. Danach sollen Änderungen bei der Ermittlung des Einkommens eintreten. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit sollen die Abzüge (Sozialversicherungsabgaben) nicht mehr konkret anhand der Gehaltsabrechnungen erfolgen, sondern mit Hilfe von Pauschalen, die abhängig von der Höhe der Einkünfte sind. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit soll eine künstliche Steuerklasse eingeführt werden.

 

Im Jahr 2011 sind 4.106 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.201 Anträge).

 

Die entschiedenen Anträge gliedern sich nach dem Stand vom 31.12.2011 wie folgt: Da hier nur die abgeschlossenen Fälle aufgeführt sind, ergibt sich eine Differenz zu den Antragszahlen.  

 

 

Mütter 2011

Väter 2011

Mütter

2010

Väter

2010

Mütter

2009

Väter

2009

Dormagen

414

81

433

97

468

74

Grevenbroich

483

80

491

77

470

77

Jüchen

154

24

152

30

149

25

Kaarst

311

74

294

89

282

57

Korschenbroich

231

60

215

55

221

45

Meerbusch

382

99

371

83

426

85

Neuss

1237

244

1331

244

1340

224

Rommerskirchen

92

21

89

20

94

20

Gesamtzahlen

3304

683

3376

695

3450

607

Gesamt

3987

4071

4057

 

Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, liegt nunmehr bei 17,76 % (Vorjahr: 17,07 %).

 

Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 3,82 % (Vorjahr: 2,70 %). In 2011 sind 7 Klagen erhoben worden gegenüber 17 im Vorjahr.

 

In 2011 wurden 25.185.499,83 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 346.781,11 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 609,03 € (Vorjahr: 604,64 €) gezahlt.

 

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten, ist auf 41,47 % gesunken (Vorjahr: 44,40 %).

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei 9,85 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 26,71 Kalendertage).