Betreff
Verwaltungsrat Technologiezentrum Glehn GmbH und der Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH
Vorlage
010/066/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

1.     Der Kreistag beschließt, in den Verwaltungsrat der Technologiezentrum Glehn GmbH ____ ordentliche und ____ stellvertretende Mitglieder zu entsenden.

 

2.     Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages wählt der Kreistag einstimmig folgende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in den Verwaltungsrat der Technologiezentrum Glehn GmbH:

 

Lfd. Nr.

Mitglied

Persönlicher Stellvertreter

Fraktion/Gruppe

1.

LR oder ein von ihm vorgeschlagener

Kreisbediensteter (§ 113 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO NRW)

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

 

3.     Die Mitglieder des Verwaltungsrates der TZG stellen zugleich auch den Verwaltungsrat der Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss.


Sachverhalt:

Nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Technologiezentrum Glehn GmbH erhält die Gesellschaft einen Verwaltungsrat. Jeder der Gesellschafter entsendet je ein Mitglied; abweichend hiervon entsendet der Rhein-Kreis Neuss ein Mitglied mehr als die übrigen Gesellschafter zusammen, mindestens jedoch fünf Mitglieder.

§ 113 GO NRW/§ 26 Abs. V KrO NRW ist zu beachten.

Nach § 12 Abs. 4 der Satzung der Technologiezentrum Glehn GmbH wählt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter des Vorsitzenden.

 

Nach § 11 der Satzung der Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss erhält die Gesellschaft einen Verwaltungsrat, der sich aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Technologiezentrum Glehn GmbH zusammensetzt und dessen Regelungen hier Anwendungen finden.