Sachverhalt:
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 des Rhein-Kreises Neuss liegt den Kreistagsfraktionen vor. Wie in den Vorjahren, wird im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses die Möglichkeit eingeräumt, zu den einzelnen Haushaltspositionen Nachfragen zu stellen. Die eigentliche Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsansätze 2012 erfolgt im Finanzausschuss und im Kreistag.
Veränderungen, die sich aufgrund des Rechnungsergebnisses 2011 in den einzelnen Haushaltspositionen noch ergeben haben, werden in der Sitzung vorgetragen.
Die für den Sozial- und Gesundheitsausschuss relevanten Haushaltspositionen sind im Entwurf auf folgenden Seiten zu finden:
Produkt
030.242.020 Betreuung und Beratung der Anspruchsberechtigten bei Ausbildungsförderung (S. 271 ff.)
050.311.010 Grundversorgung und Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (S. 333 ff.)
050.312.010 Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (S. 344 ff.)
050.321.011 Ausgleichsabgabe (S. 356 ff.)
050.322.010 Schwerbehindertenrecht SGB IX (S. 360 ff.)
050.331.010 Förderung der Wohlfahrtspflege (S. 364 ff.)
050.331.011 Pflegewohngeld (S. 370 ff.)
050.351.010 Allgemeine Sozialverwaltung (S. 379 ff.)
050.351.011 Lastenausgleichsamt (S. 384 ff.)
050.351.012 Vertriebenenamt (S. 388 ff.)
070.414.010 Gesundheitsschutz und –pflege (S. 438 ff. )
Der Haushaltsentwurf 2012 ist der Einladung nicht
beigefügt. Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, die Ihnen bereits
vorliegenden Ausfertigungen mitzubringen.
Die
Haushaltsentwicklung 2011 und Planung 2012 für Kernbereiche des Sozialamtes
werden nachstehend erläutert:
Einleitung
Der
Bericht dient der Gesamtdarstellung der wichtigsten sozialen Transferleistungen
des Kreissozialamtes. Gleichzeitig wird damit deutlich, unter welchen Risiken
die Etatplanung für das kommende Jahr steht.
Der
Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Während der Bund die Regelleistungen zu tragen hat, finanziert der Rhein-Kreis
Neuss als kommunaler Träger die Kosten der Unterkunft, welche in etwa die
Hälfte der Gesamtleistungen betragen. Regelmäßig informiert die Verwaltung im
Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Kreisausschuss des Kreistages über
die Entwicklung der Kosten der Unterkunft. Im Haushaltsjahr 2011 wurden hierfür
einschließlich einmaliger Leistungen 70,496 Mio. € verausgabt.
Im
nachfolgenden Bericht wird in den Kernkennzahlen auch die Entwicklung der
Sozialhilfe nach dem SGB XII dargestellt.
Dieser
Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere die Hilfen:
- Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum
Lebensunterhalt,
- Eingliederungshilfe,
- Krankenhilfe,
- Hilfe zur Pflege –
einschließlich Pflegewohngeld.
Das
Finanzvolumen dieser Leistungen beträgt rund 51 Mio. €.
I.) SGB II
Im
Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss als
kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für Leistungen
nach §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II zuständig, d.h. für
- Kosten der Unterkunft
und Heizung
- Sonstige Kosten der
Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
- Erstausstattungen
für Wohnung und Erstausstattungen für Bekleidung
Außerdem
ist der Rhein-Kreis Neuss nach § 28 SGB II auch zuständig für die Bedarfe der
Bildung und Teilhabe. Hierzu gehören:
- Schulausflüge
- Mehrtägige
Klassenfarten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Leistungen für die
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Vom
Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Beteiligung an den unter 1. genannten
Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung).
Die
Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an die
bundesweite Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie
betrug im Jahr 2011 35,8 %. Im Jahr 2012 bleibt diese Beteiligung
unverändert.
Allerdings
enthält diese Beteiligung auch die Erstattung des Bundes für die Leistungs- und
Verwaltungsausgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Bundesbeteiligung
hat sich im Jahr 2011 folgendermaßen aufgeteilt:
Der
für die Bereiche des BuT bereitgestellte Erstattungsbetrag wird vollständig für
Ausgaben nach dem BuT zur Verfügung gestellt.
Die
Kosten der Unterkunft haben sich seit 2008 folgendermaßen entwickelt:
|
2008 |
2009 |
2010 |
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2011 |
Planung 2012 |
Kosten d. Unterkunft |
62.512.322€ |
64.673.678 € |
68.802.997 € |
68.819.293 € |
70.717.808 € |
sonst. Kosten d. Unterkunft |
472.191€ |
472.165 € |
443.261 € |
564.832 € |
667.018 € |
Erstausstattungen |
1.179.846 € |
1.368.123 € |
1.223.523 € |
1.112.317 € |
1.174.482 € |
Aufwand: |
64.164.359 € |
66.513.966 € |
70.469.781 € |
70.496.442 € |
72.559.308 € |
Wohngeldersparnis: |
4.767.984 € |
5.181.966 € |
7.253.206 € |
7.630.407 € |
6.500.000 € |
Bundesbeteiligung: |
18.664.875 € |
16.724.171 € |
15.824.689 € |
18.168.293 € |
18.520.007 € |
Ertrag: |
23.432.859 € |
21.906.137 € |
23.077.895 € |
25.798.700 € |
25.020.007 € |
Saldo: |
-40.731.500 € |
-44.607.829 € |
-47.391.886 € |
-44.697.742 € |
-47.539.301 € |
Bei der Planung für das
Haushaltsjahr 2012 haben folgende Punkte Einfluss genommen:
Wohngeldersparnis: Seitens des Landes erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung
aufgrund der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben.
Die
Berechnung der Wohngelderstattung basiert auf verschiedenen Berechnungsgrößen,
wie z.B. die
-
Ersparnis
aus der Wohngeldentlastung gesamt NRW
-
Entlastungsbetrag
gem. Anlage A AG-SGB II
-
KdU
des jeweiligen Kreises
-
Bundesbeteiligung
an den KdU
-
Summe
der zur Entlastungen der Kreise und kreisfreien Städte benötigten Zuweisungen
Mit
Urteil des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
26.05.2010 (VerfGH 17/08) wurde die Anlage A AG – SGB II , welche die
Entlastungswerte darstellt, für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber
aufgefordert eine systematische Überprüfung der Entlastungswerte vorzunehmen.
Die
Regierungsfraktionen haben zwischenzeitlich einen Gesetzentwurf zur Änderung
des AG – SGB II NRW in den Landtag eingebracht, der die Schaffung einer neuen
Anlage A zu § 7 AG-SGB II NRW und einen neuen § 7 a AG SGB II vorsieht.
Die
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW übt jedoch auch an der
Neuregelung u.a. bezüglich der Berechnungssystematik Kritik. Diese wurde im
Rahmen einer öffentlichen Anhörung in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit
Soziales und Integration des Landes am 27.10.2010 eingebracht.
Eine
Entscheidung, ob die Berechnungsmodalitäten erneut geändert werden, liegt
bislang (Stand 16.01.2012)nicht vor. Eine Verfassungsbeschwerde ist anhängig.
Bundesbeteiligung: Für die vorstehende Darstellung wird lediglich der
Anteil der Bundesbeteiligung ausgewiesen, welcher nicht im Zusammenhang mit
Bildung und Teilhabe steht. Nach den oben stehenden Werten richtet sich die
Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden gemäß der Beteiligungssatzung SGB
II.
Die
Ansätze für die Kosten der Unterkunft wurden aufgrund der für das Jahr 2011 zu
erwartenden Werte errechnet. Hierzu wurden diese Werte mit den
Landesorientierungsdaten für das Jahr 2012 multipliziert. Diese liegen für das
Jahr 2012 bei 3,5 %. Eine Neuberechnung mit dem Rechnungsergebnis 2011 führte
zu keinen nennenswerten Abweichungen.
Obwohl
die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften gesunken ist und die konjunkturelle
Entwicklung als positiv angesehen wird, ist eine Steigerung der Kosten
wahrscheinlich.
Die
Regelsatzerhöhung im Bereich des SGB II wirkt sich äußerst negativ auf die
Kostenentwicklung des kommunalen Trägers aus. Das durch die
Leistungsberechtigten erzielte Einkommen wird zuerst auf die
Regelsatzleistungen angerechnet. Dadurch fehlt dieser Einkommensbetrag bei der
Berechnung der Unterkunftskosten.
Außerdem
ist Wohngeld keine vorrangige Leistung mehr. Dies dient der
Verwaltungsvereinfachung, wirkt sich aber äußerst negativ auf die Leistungen
des kommunalen Trägers aus.
Entwicklung
der Bedarfsgemeinschaften SGB II:
II.) SGB XII
1.)
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
Die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Der
Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe „Heimpflege“ im
Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.
Der
Bund beteiligt sich seit 2009 an den Nettoaufwendungen mit einer prozentualen
Beteiligung.
Diese
prozentuale Verteilung beruht auf folgenden Werten: 2009 = 13%, 2010 = 14%, 2011 = 15%. Ab dem Jahr 2012
beginnt der Bund mit der sukzessiven Übernahme der kompletten Kosten für die
Grundsicherung im Alter. Die Erstattung orientiert sich jeweils an den Kosten
für die Grundsicherung im Alter für das Vor-Vorjahr.
Die
Erstattung für die Kosten der Grundsicherung wird sich wahrscheinlich
folgendermaßen entwickeln.
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Planung
Kosten |
18.832.631,52 € |
19.440.657,72 € |
19.829.470,87 € |
20.226.060,29 € |
20.630.581,50 € |
Bundesanteil
in % des Vor-Vorjahres |
15% |
45% |
75% |
100% |
100% |
Bundesanteil
in € |
2.406.021,21 € |
7.186.794,00 € |
14.124.473,64 € |
19.440.657,72 € |
19.829.470,87 € |
Saldo |
16.426.610,31 € |
12.253.863,72 € |
5.704.997,23 € |
785.402,57 € |
801.110,62 € |
Ein Vergleich der Belastungen
von 2008 – 2012 stellt sich wie folgt dar:
|
2008 |
2009 |
2010 |
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2011 |
Planung 2012 |
Bedarfsgemeinschaften zum
30.06. |
2.937 |
2.974 |
2.822 |
2.936 |
3.038 |
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung a.E. (del.) |
14.094.126 € |
15.709.417 € |
15.866.960 € |
17.678.902,81 € |
18.423.000,00 € |
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung i.E. (del.) |
53.397 € |
62.903 € |
64.377 € |
53.289,16 € |
60.000,00 € |
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung i.E. über 65 Jahre (n.del.) |
829.073 € |
924.689 € |
984.737€ |
1.100.439,55 € |
1.217.677,50 € |
Aufwendungen: |
14.976.596 € |
16.697.009 € |
16.916.074 € |
18.832.631,52 € |
19.700.677,50 € |
Erträge durch Erstattung: |
2.027.362 € |
1.780.499 € |
2.050.258 € |
2.406.021,21 € |
7.186.794,00 € |
Saldo: |
-12.949.234 € |
-14.916.510 € |
-14.865.816 € |
-16.426.610,31 € |
-12.513.883,50 € |
Entwicklung der
Einsatzgemeinschaften SGB XII:
2.) Hilfe zum
Lebensunterhalt
Die
Zahl der Einsatzgemeinschaften, welche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3.
Kapitel SGB XII erhalten, war für den Zeitraum 2005 bis 2008 mit ca. 350
Einsatzgemeinschaften relativ stabil. Im Jahr 2009 wurde der Höchststand mit
360 Einsatzgemeinschaften erreicht.
Seit
dem Jahr 2010 ist die Anzahl der Einsatzgemeinschaften leicht rückläufig. In
diesem Jahr haben 340 Einsatzgemeinschaften Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
Diese positive Entwicklung setzt sich auch im Jahr 2011 fort. In 2011 wurde mit
310 Einsatzgemeinschaften ein Tiefstand erreicht.
Durch die gesunkenen Einsatzgemeinschaftszahlen konnte eine positive
Ausgabenentwicklung erreicht werden.
|
2008 |
2009 |
2010 |
vorläufiges Rechnungsergebnis 2011 |
Planung 2012 |
HzL a.E. (del.) |
2.050.187 € |
2.971.657 € |
2.387.751,72 € |
2.542.403,31 € |
2.800.000 € |
sonstige Leistungen HzL a.E.
(n.del.) |
118.265 € |
122.691 € |
135.223,77 € |
93.605,43 € |
100.000 € |
HzL i.E. (del.) |
236.108 € |
286.638 € |
228.026 € |
191.727,64 € |
280.000 € |
HzL i.E. über 65 (n.del.) |
652.911 € |
688.917 € |
646.859,01 € |
681.257,81 € |
740.000 € |
Aufwendungen: |
3.057.471 € |
4.069.903 € |
3.397.861 € |
3.508.994 € |
3.920.000 € |
Im Jahr 2009 hat es eine
enorme Steigerung in Höhe von ca. 1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gegeben.
Diese Steigerung wurde durch verschiedene Faktoren verursacht.
Zum einem kam es zu einer
Fallsteigerung von ca. 30 Bedarfsgemeinschaften. Zum anderen gab es einige
rechtliche Änderungen. Die Heizkostenrichtlinie wurde der Rechtsprechung
entsprechend angepasst. Heizkosten werden seitdem verbrauchorientiert erstattet.
Außerdem wurden die Regelsätze erhöht, sowie das Schulbedarfspaket eingeführt.
Im Jahr 2012 kommt es
voraussichtlich trotz der positiven Entwicklung der Bedarfsgemeinschaftszahlen
zu einer Kostensteigerung. Die Erhöhung der Regelsätze wirkt sich negativ auf
die Haushaltsentwicklung 2012 aus.
Entwicklung der
Einsatzgemeinschaften SGB XII / HzL:
3.) Eingliederungshilfe
Personen
die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft
teilzuhaben, eingeschränkt, oder von einer solchen Behinderung bedroht sind,
erhalten Eingliederungshilfe, wenn Aussicht besteht, dass die Aufgabe der
Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Als
Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:
-
Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation
-
Leistungen zur
Teilhabe am Arbeitsleben
-
Leistungen zur
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
-
Hilfen zu einer
angemessenen Schulausbildung
Während
die Bearbeitung der Eingliederungshilfe für die Kommunen Dormagen,
Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Jüchen und Rommerskirchen im
Kreissozialamt stattfindet, ist die Eingliederungshilfe für den eigenen Bereich
auf die Stadt Neuss delegiert.
Die
Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:
|
2008 |
2009 |
2010 |
vorläufiges Rechnungsergebnis 2011 |
Planung 2012 |
ambulante
Eingliederungshilfe a. E. (del.) |
518.061 € |
797.147 € |
852.048 € |
1.046.168,40 € |
1.100.000 € |
ambulante
Eingliederungshilfe a. E. (n. del.) |
882.434 € |
1.009.244 € |
1.094.454,80 € |
1.239.867,98 € |
1.400.000 € |
Eingliederungshilfe i. E.
(del.) |
183.704 € |
242.776 € |
168.339 € |
144.334,91 € |
175.000 € |
Eingliederungshilfe i.E.
über 65 Jahre (n. del.) |
322.992 € |
372.403 € |
522.651,11 € |
600.000 € |
643.125 |
Summe: |
1.907.191 € |
2.421.570 € |
2.637.493 € |
3.030.371 € |
3.318.125 € |
Der bisherigen Entwicklung
liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen zugrunde.
Allein
durch die Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am
Zentrum für Neuropädiatrie bei den Städtischen Kliniken Neuss
(Lukaskrankenhaus) ergibt sich seit 2009 ein Mehrbedarf von 337.000 €. Die dort
erbrachten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sind Bestandteil der
medizinischen Rehabilitation und nach §§ 26, 30 SGB IX vom Sozialhilfeträger zu
leisten. Es handelt sich um sog. Komplexleistungen, d.h. das die medizinischen
Leistungsanteile von der Krankenkasse finanziert werden. Die vertraglich mit
der IFF ausgehandelten Vergütungssätze werden zu 59,77 % vom Kreis und zu 40,23
% von der Krankenkasse finanziert.
Hinzu
kommt der erhebliche Zuwachs an den Aufwendungen für Integrationshelfer, die
schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen.
Auch
der Wegfall der Zivildienstleistenden wirkt sich äußerst negativ auf die
Kostenentwicklung in diesem Bereich aus.
4.)
Krankenhilfe
Die Krankenbehandlung von
Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht versichert sind, wird gem. §
264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den
Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe
zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich erstattet. Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK
Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.
Die Abrechnungen variieren
sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der einzelnen Hilfeempfänger
abhängig sind.
Die
Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:
|
2008 |
2009 |
2010 |
vorläufiges Rechnungsergebnis 2011 |
Planung 2012 |
Hilfe bei Krankheit a.E.
(n.del.) |
14.470 € |
4.742 € |
6.113 € |
7.108 € |
10.000 € |
Erstattung an Krankenkassen
für Übernahme der Krankenbehandlung |
3.346.904 € |
2.962.901 € |
2.364.356 € |
3.093.048 € |
3.400.000 € |
Hilfe bei Krankheit i.E. (n.
del.) |
41.831 € |
42.265 € |
27.800 € |
10.455 € |
35.000 € |
Hilfe bei Krankheit i.E.
über 65 Jahre (n. del.) |
267.266 € |
273.812 € |
158.783 € |
210.829 € |
245.000 € |
Krankenhilfe: |
3.670.471 € |
3.283.720 € |
2.557.052 € |
3.321.440 € |
3.690.000 € |
5.) Hilfe zur Pflege /
Pflegewohngeld
Die
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per
Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Im
Falle der häuslichen Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die
Höhe bestimmt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Es wird zwischen 3
Pflegestufen unterschieden:
Nach
der Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (welche
den Grundsatz „ambulant vor stationär“ stärken soll) wird ist das Pflegegeld im
laufenden Jahr gestiegen und wird weiter ansteigen:
2010 2012
-
erhebliche
Pflegebedürftige 225 € 235
€
-
Schwerpflegebedürftige 430
€ 440 €
-
Schwerstpflegebedürftige
685 € 700 €
Daneben
werden individuell auch Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der
Pflegeperson, angemessene Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der
Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung u.ä. gewährt.
Der
Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen wird im
Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege, wird für diesen
Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese beiden Positionen bilden
neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der
Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den hauptsächlichen
Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.
Die
Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege und des
Pflegewohngeldes wie folgt entwickelt:
|
2008 |
2009 |
2010 |
vorläufiges Rechnungsergebnis 2011 |
Planung 2012 |
Hilfe zur Pflege |
8.244.721 € |
9.109.379 € |
9.653.856 € |
11.557.955 € |
12.100.000 € |
Pflegewohngeld |
7.317.851 € |
8.099.589 € |
9.031.332 € |
9.301.348 € |
10.400.000 € |
Für
2012 wird im Bereich Hilfe zur Pflege mit einem Aufwandsvolumen
von 12.100.000 € und im Bereich Pflegewohngeld mit einem
Aufwandsvolumen von 10.400.000 € kalkuliert.
Der
Mehrbedarf 2012 resultiert u.a. aus einem Anstieg des Pflegeplatzangebotes.
Daneben ergibt sich aufgrund der gestiegenen Personalkosten eine Erhöhung der
Pflegesätze.