Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2012 zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

 

Das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2012 beinhaltet drei Baumaßnahmen. Dabei handelt es sich um die K 10 Radweg zwischen Grevenbroich - Noithausen und Grevenbroich - Barrenstein, die K 31 Radweg zwischen Grevenbroich - Allrath und Grevenbroich - Barrenstein 2. Bauabschnitt (BA) sowie die K 43 Radweg zwischen Grevenbroich - Elsen und Grevenbroich - Gustorf. Für die beiden erst genannten Radwegmaßnahmen K 10 und K 31 ist seitens der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landesverkehrsministeriums eine Förderung für das Jahr 2012 im letztjährigen Programmgespräch in Aussicht gestellt worden. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit Veröffentlichung des Förderprogramms für den kommunalen Straßenbau 2012 — im April/Mai 2012 durch das Ministerium — Klarheit geschaffen wird und dann die wesentlichen Weichen für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2012 gestellt werden können.

 

Bei einem Bauvolumen von ca. 1,753 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,567 Mio. €. für das diesjährige Programmjahr.

 

Bei der ersten Maßnahme handelt es sich um den Neubau eines Radweges entlang der stark befahrenen K 10 zwischen GV-Noithausen und GV-Barrenstein. Der gesamte Streckenabschnitt der K 10 weist keine separate Rad- und Fußgängeranlage auf. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird auf den beiden ungesicherten Mehrzweckspuren geführt. Die Verkehrsbelastungen (DTV 2010) betragen für die Teilstrecken

-            Noithausen – L 361 : 9.664 Kfz/24h und

-            L 361 – Barrenstein : 5.403 Kfz/24h.

Eine Benutzung dieses Bereiches als Fußgänger und Radfahrer beinhaltet ein hohes Gefährdungspotential und ist folglich als Rad- und Fußwegverbindung ungeeignet. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist die Maßnahme dringend erforderlich.

Die Maßnahme K 10 Radweg zwischen Grevenbroich-Noithausen und Grevenbroich-Barrenstein entspringt der ursprünglichen Maßnahme K 10 - Markierungslösungen zur Sicherung des Fahrradverkehrs außerorts. Mit Schreiben vom 15.11.2010 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Aufnahme der Maßnahme in das Förderprogramm abgelehnt und die Antragsunterlagen dem Antragsteller zur Entlastung zurückgesendet mit dem Hinweis eines Neuantrages zur Aufnahme ins Radwegebauförderprogramm unter einer geänderten Planung (bauliche Lösung).

Der außerorts baulich abgesetzte gemeinsame Fuß- und Radweg im Zweirichtungsverkehr besitzt den Vorzug beziehungsweise den größeren Einsatzbereich zur Sicherung des Fahrradverkehrs im Vergleich zu den Markierungslösungen außerorts. Diese Einschätzung wird von der Bezirksregierung Düsseldorf uneingeschränkt so gesehen. Daraufhin hat die Verwaltung eine geänderte Variante in Form einer baulichen Lösung (Rad- und Gehweg wird durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt) ausgearbeitet und der Bezirksregierung als Neuantrag zur Prüfung vorgelegt. Im Programmgespräch 2011 ist die neue Maßnahme nunmehr thematisiert worden, und seitens des Zuwendungsgebers eindeutig signalisiert worden einer Aufnahme ins kommunale Radwegeprogramm 2012 positiv gegenüber zu stehen. Die Verwaltung arbeitet zurzeit mit Hochdruck an der Ausführungsplanung.

 

Bei der K 31 Radweg Allrath –Barrenstein 2. BA beabsichtigt der Kreis in Kooperation mit der Stadt Grevenbroich den vorhandenen Lückenschluss im Radwegenetz zu schließen. Der zweite Bauabschnitt stellt den Bereich zwischen Allrath und dem Überführungsbauwerk dar. Der Radweg im Bereich der Bahnüberführung zwischen Allrath und Barrenstein ist mit einer Breite von 2,50 m ausgestattet. Dieser Gefährdungspunkt (Engstelle) ist bereits in früheren Jahren entschärft worden, und der Radfahrer kann heute ohne die Fahrbahn zu benutzen unter dem Brückenbauwerk durchfahren.

In einer zurückliegenden Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses wurde angeregt, eine gemeinsame Radwegplanung mit der Stadt Grevenbroich zur Zusammenführung der städtischen Radwegeplanung von Allrath bis zur B59 mit der Planung des Kreises vom Ortsausgang Allrath bis zur Bahnüberführung anzustreben. Die Zusammenführung und Verschmelzung der beiden Radwegemaßnahmen zu einer Gemeinschaftsmaßnahme ist Anfang 2009 seitens der beiden Verwaltungen geschehen.

Die Stadt Grevenbroich — als Antragsteller — hat daraufhin federführend für beide Parteien den neuen Förderantrag für die Gemeinschaftsmaßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Im letztjährigen Programmgespräch wurde die Maßnahme mit den Vertretern der Stadt Grevenbroich besprochen und nach Auskunft der Stadt wurde seitens des Zuwendungsgebers die Aufnahme der Maßnahme in das Programmjahr 2012 in zugesagt. Die Gemeinschaftsmaßnahme soll nach Vereinbarung mit der Stadt vom Tiefbauamt des RKN ausgeschrieben und gebaut werden.

 

Die Neubaumaßnahme K 43 Radweg zwischen Grevenbroich – Elsen und Grevenbroich Gustorf wird in Tagesordnungspunkt 3 behandelt. Siehe hierzu unter TOP 3 die ausführlichen Erläuterungen.

 

Alle drei Radwegemaßnahmen sind haushaltsrechtlich durch die Bereitstellung der entsprechenden Mittel zur Realisierung vorbereitet.