Sachverhalt:
Neubaumaßnahmen:
Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung
ist bis zur Mitte des Jahrhunderts zu erwarten, dass die heutigen Exporte von
Waren und Dienstleistungen weiter signifikant steigen werden und damit auch die
Verkehrsnachfrage. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Straße in der
langfristigen Perspektive weiterhin die Hauptlast des Güterverkehrs tragen
wird. Auch im Personenverkehr wird das Auto trotz des demographischen Wandels
langfristig der dominierende Verkehrsträger bleiben und die
Personenverkehrsleistung auf der Straße erhöhen. Einige Ursachen für diese zu
erwartende weiter steigende Verkehrsnachfrage sind zunehmend arbeitsteilige
Arbeitsprozesse, die damit einhergehenden wirtschaftlichen Verflechtungen und
die Änderung der Lebensgewohnheiten der Menschen.
Die bereits heute schon vorherrschende hohe
Verkehrsnachfrage führt zu Lärm- und Schadstoffemissionen sowie zu Staus, wenn
sie das Verkehrsangebot übersteigt. Diese Störungen des Verkehrsablaufes
schlagen sich volkswirtschaftlich negativ in Form von Zeitverlusten und
weiteren Schadstoffemissionen nieder. Zudem sorgt eine stärkere Nutzung der
Straßeninfrastruktur für einen erhöhten Erneuerung- bzw. Erhaltungsbedarf. Die
Förderung des kommunalen Straßenbaus muss darum ein zentraler und
unentbehrlicher Baustein der Landesverkehrspolitik bleiben. In diesem
Zusammenhang wird mit aller Deutlichkeit auf die Wichtigkeit einer
GVFG-Nachfolgeregelung für kommunale Verkehrsinfrastrukturprojekte hingewiesen.
Für den Zeitraum nach 2019 sollen nach bisheriger Sachlage die GVFG-Mittel
durch den Bund vollständig auf Null gefahren werden. Die Fortführung der
Finanzierung kommunaler Verkehrsvorhaben muss durch eine landesgesetzliche
Regelung (GVFG-Nachfolgegesetz) langfristig gesichert werden. Denn nur so ist
der Um- und Ausbau des Straßenraumes zur Anpassung des weiter steigenden respektive
des geänderten Verkehrsaufkommens unter maßgeblicher Einbeziehung der örtlichen
Gegebenheiten und nicht zuletzt unter besonderer Berücksichtigung des
Radverkehrs möglich.
Das in den folgenden Tagesordnungspunkten 5.1 und 5.2
aufgeführte Kreisstraßenbauprogramm des Rhein-Kreises Neuss ist ein
Investitionsrahmenplan und zugleich ein Planungsinstrument der Verwaltung. Es
ist kein Finanzierungsplan oder Finanzierungsprogramm. Hinsichtlich der
Finanzierung und des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme werden keine
verbindlichen Festlegungen getroffen.
Die
Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten Maßnahmen richtet sich
ausschließlich nach der „Baureife“ (Baurecht, in der Regel durch
rechtskräftigen Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss und Grunderwerb)
und der „Finanzierbarkeit“ (nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden
Fördermittel seitens des Landes NRW). Die Finanzierung der durchgeführten
Maßnahmen erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Bei der
Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt die vorgenommene
Abschnittsbildung (für Maßnahmen > 1 Mio. €) einerseits die mehrjährige
Bauzeit und andererseits den daraus resultierenden Mittelabfluss. Dies führt in
der Summe somit zu einer kostenorientierteren Betrachtungsweise.
Das Kreisstraßenbauprogramm verfolgt klare Ziele, die
sich im Einzelnen wie folgt darstellen:
] Verbesserung der Verkehrssicherheit durch den Neubau
von Umgehungsstraßen
und
Beseitigung von Engpässen
] Förderung des Fahrrades als Verkehrsmittel
] Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im
Rhein-Kreis Neuss durch den
Aus- und
Umbau von Straßen unter Berücksichtigung verkehrstechnischer und
zugleich
städtebaulicher Aspekte
]
Sinnvolle und nützliche Anbindung des Kreisstraßennetzes an
das regionale bzw.
überregionale Straßennetz
Das vorliegende Investitionsprogramm des
Rhein-Kreises Neuss für den Um-, Aus- und Neubau der Kreisstraßen umfasst ein
mittelfristiges Investitionsvolumen von 48,18 Mio. EUR bei einem Eigenanteil
des Kreises von ca. 17,14 Mio. EUR. Es gibt einen mittelfristigen Ausblick auf
die geplanten Baumaßnahmen in den kreisangehörigen Kommunen. Die Mittel für
betriebliche und bauliche Unterhaltung sowie Instandsetzung der Kreisstraßen
und Radwege sind bei dem angegebenen Finanzvolumen nicht berücksichtigt.
Die Umsetzung
des neu aufgestellten Investitionsprogramms muss vor dem Hintergrund der
geringen zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes gesehen werden. Mit
Blick auf die zurückliegenden Jahre ist grundsätzlich festzustellen, dass die
Finanzierung von Zuwendungsmaßnahmen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in
ihrer Eigenschaft als Bewilligungsbehörde und die Erteilung von verbindlichen
Zusagen in Form von Bewilligungsbescheiden aufgrund der angespannten
Haushaltslage des Landes immer problematischer werden und einen deutlich
größeren zeitlichen Vorlauf in Anspruch nehmen.
Vom Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) wird auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes
und der Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) bei einem jährlichen
Programmgespräch entschieden, ob die von den Gemeinden, Städten und Kreisen
angemeldeten Straßenbaumaßnahmen vom Grundsatz her förderfähig sind und eine
Zuwendung hierfür nach dem Entflechtungsgesetz gewährt werden kann.
Im Rahmen des
letzten Programmsgesprächs am 05. November 2011 bei der Bezirksregierung
Düsseldorf wurden die Maßnahmen des Rhein-Kreises Neuss besprochen, die zur
Förderung beantragt wurden. Wie auch in den Jahren zuvor wurde vom
Zuwendungsgeber keine verbindliche Aussage hinsichtlich der Zuteilung
der Förderjahre für die jeweilig beantragten Maßnahmen gemacht. Unter dem
Aspekt der knappen Finanzmittel wurde seitens des MWEBWV mitgeteilt, dass eine
mittelfristige Maßnahmen- und Finanzplanung mit konkreten Zuteilungen von
Förderjahren nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass für alle Maßnahmen jeweils
vorauszusetzen ist, dass Baurecht und Baureife gegeben sein müssen sowie die
Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt ,um eine konkrete
Zusage für ein Förderjahr zu erlangen.
Für die
Maßnahmen Radweg K 10 zwischen Grevenbroich- Noithausen und
Grevenbroich-Barrenstein Gustorf sowie den Radweg K 31 zwischen Grevenbroich - Allrath
und Grevenbroich - Barrenstein wurde erfreulicherweise eine Aufnahme in das
Förderprogramm 2012 des Landes NRW in Aussicht gestellt, so dass die Maßnahmen
im Herbst 2012 — vorbehaltlich der Erteilung des Bewilligungsbescheides —
begonnen werden können. Das offizielle Programm zur Förderung des kommunalen
Straßenbaus 2012 wird verbindlich im April/Mai des laufenden Jahres durch das
Verkehrsministerium des Landes NRW veröffentlicht und bekanntgegeben.
Insgesamt
beinhaltet das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 sechs
Straßenbaumaßnahmen und elf Radwegemaßnahmen, deren mittelfristige Realisierung
dazu beitragen wird, dass die Kreisstraßen auch in Zukunft den Anforderungen an
eine moderne und leistungsfähige Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur im
Rhein-Kreis Neuss gerecht werden.
Der Fördersatz für den Neu- und Ausbau
verkehrswichtiger Straßen beträgt derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten für
Maßnahmen, die nach dem Gesetz zur Entflechtung von Finanzaufgaben und
Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) in Verbindung mit den Förderrichtlinien
Stadtverkehr bezuschusst werden. Der Fördersatz für Radwegebaumaßnahmen nach
dem Förderprogramm für den kommunalen Radwegebau beträgt weiterhin 70 % der
zuwendungsfähigen Kosten.
Erneuerungsmaßnahmen:
Von der Verwaltung wird seit 2008 neben dem
Jahresprogramm für den Neu- und Ausbau von Kreisstraßen ein jährlich neu
aufzustellendes separates Erhaltungsprogramm erarbeitet. Hierbei handelt es
sich um investive Erneuerungsmaßnahmen zur Substanzerhaltung des
Kreisstraßennetzes. Das Programm ist auf investive Substanzerhaltungsmaßnahmen
bzw. auf die wesentliche Verbesserung von Teilstücken verschiedener
Kreisstraßen fokussiert. Diese über das Kreisstraßenbauprogramm hinausgehenden
Investitionen sollen die Bilanzwerte des Infrastrukturvermögens auf einem
gewissen Level halten und so einem größeren Nachholbedarf in künftigen Jahren
vorbeugen. Die einzelnen Maßnahmen werden je nach Dringlichkeit unter
Berücksichtigung des Ergebnisses der Zustanderfassung und Bewertung, der
Verkehrsbedeutung und der Verkehrssicherheit von der Verwaltung in das
Erhaltungsprogramm eingestellt. Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich
hierbei nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straße im
ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die aktuellen Ansprüche an die
Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen Stand der
Technik. So sind z.B. Oberbauverstärkungen notwendig, um der starken
Verkehrszunahme gerade des LKW-Verkehrs Rechnung zu tragen, oder auch
Querschnittsverbreiterungen der Fahrbahn bis hin zu Ergänzungen um Radwege und
Seitenstreifen. Nicht zuletzt können solche Erhaltungsmaßnahmen auch eine
Verbesserung der Umweltbedingungen mit sich bringen, wie die ordnungsgemäße
Fassung und schadlose Ableitung des Niederschlagswassers (z.B. in
Wassergewinnungsgebieten).
Folgende
Erneuerungsmaßnahmen sind neben den drei aktuellen Neubaumaßnahmen für 2012
eingeplant:
Ø
K 36 Delhoven und
Hackenbroich: Erneuerung der Straßenentwässerung (Kanal)
Ø
K 36
Ortsdurchfahrt Delhoven: Erneuerung der Asphaltdeckschicht
Ø
K 1 Langst Kierst
- K 9: Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht
Ø
K 4
Ortsdurchfahrt Kleinenbroich: Erneuerung der Tunnelbeleuchtung
Ø
K 8 von B 230 -
Schlich: Erneuerung der Asphaltdeckschicht
Ø
K 24 von L 375 -
Kreisgrenze : Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht
Ø
K 26
Tierheim-Oekoven: Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht
Ø
K 27
Widdeshoven-Evinghoven: Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht
Ø
K 13
Ortsdurchfahrt Rath: Erstmaliger frostsicherer Ausbau der Straße