Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2011 nach 2012 im Rahmen des Jahresabschlusses 2011
Vorlage
20/1694/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW vorgelegte Übersicht, der nach § 22 Abs. 1-3 Gemeindehaushaltsverordnung NRW von 2011 nach 2012 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Haushaltsjahres 2012, zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine entsprechende Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von 2011 nach 2012 übertragenen Ermächtigungen haben im Abschlussjahr 2011 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2012 führen sie zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei Inanspruchnahme eine Auswirkung auf das Jahresergebnis 2012 ergeben kann. Die Kreisumlage ist hiervon nicht tangiert.

 

Die von 2011 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen des Jahres 2012 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN

3.566.195,90 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2012

3.566.195,90 €

 

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT

4.301.310,31 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT

5.692.804,10 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN FINANZPLAN 2012

9.994.114,41 €

 

Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 3.566.195,90 € (Vorjahr: 5.019.957,35 €) gebildet.

 

Als größten Posten enthalten die übertragenen Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit jeweils einen Betrag in Höhe von 1.993.911,00 €. Der Bund hat diese Mittel in 2011 für Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung gestellt. Bis zur zweckentsprechenden Verwendung wird dieser Betrag als „Passiver Rechnungsabgrenzungsposten“ vorgehalten.

Damit die Abwicklung ab 2012 erfolgen kann, wurden in Höhe der vorgenannten Mittel entsprechende Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit vorgesehen. Die dann ab 2012 entstehenden Aufwendungen verlaufen bei dieser Verfahrensweise ergebnisneutral und belasten nicht das Jahresergebnis 2012, da jeweils ein Ertrag in gleicher Höhe aus der Auflösung des in 2011 gebildeten „Passiven Rechnungsabgrenzungspostens“ gegenübersteht.

 

Der Finanzausschuss wird die vorgelegten Ermächtigungsübertragungen in seiner Sitzung am 27.02.2012 beraten. Hinsichtlich der Gesamtübersicht, der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen, wird auf die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.