Betreff
Feststellung des Entwurfs des Gesamtjahresabschlusses zum 31.12.2010
Vorlage
20/1713/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag stellt gemäß § 116 Abs. 5 und § 95 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 fest und weist ihn zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zu.


Sachverhalt:

Nach § 53 KrO i. V. m. § 116 GO hat der Kreis in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Zum ersten Mal besteht diese Pflicht zum Stichtag 31. Dezember 2010 (§ 2 NKF-Einführungsgesetz).

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 wurde im Auftrag des Kreises von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Krefeld, erstellt. Darin wird ein Jahresfehlbetrag von 1.994.992 Euro ausgewiesen. Der Bericht der Wirtschaftprüfungsgesellschaft mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses ist als Anlage beigefügt.

 

Entsprechend der nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO vorgegebenen Verfahrensschritte wird der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 dem Kreistag zur Feststellung vorgelegt. Danach erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.