Betreff
Investitionskostenförderung im Rahmen des U3-Ausbaus
Vorlage
51/1714/XV/2012
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Stadt Korschenbroich wird für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Am Hallenbad“ in Kleinenbroich zu den Baukosten in Höhe von 200.000,00 € ein Zuschuss von 143.673,00 € zur Schaffung von 8 U3-Plätzen aus den angekündigten Mitteln des Bundes gewährt. Die Mittel werden nach Baufortschritt zu 2/3 im Jahr 2012 und zu 1/3 im Jahr 2013 gewährt.

Die Bewilligung ist abhängig von der tatsächlichen Bewilligung durch das Land. Die Verwaltung darf den Zuschuss ggfls. an neue Richtlinien des Landes anpassen.

 

Zusätzlich wird der Stadt Korschenbroich ein Kreiszuschuss auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 in Höhe von 50% der anerkennungsfähigen Kosten, die die zuwendungsfähigen Ausgaben der Landesförderung übersteigen, gewährt. Die Landesförderung übersteigenden Kosten betragen 40.000,00 €.

Der 50%ige Anteil des Kreisjugendamtes beträgt 20.000,00 €. Die Auszahlung dieses zusätzlichen Zuschusses erfolgt unter der Bedingung, dass eigene Rücklagen für die Tageseinrichtung nicht zur Verfügung stehen.

Die Mittel stehen im Haushalt 2012, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts, im Produktplan 060 361 010 zur Verfügung.

Die Mittel des Bundes stehen vorbehaltlich der Bewilligung durch das Land zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 25.01.2012 hat die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport über das Landesjugendamt mitgeteilt, dass für das Jahr 2012 in NRW noch 75 Millionen Euro ungebundene Bundesmittel zur Verteilung zur Verfügung stehen. Da alle Jugendämter in NRW daran partizipieren sollen, ist für die Verteilung derselbe Verteilerschlüssel wie für die fachbezogene Pauschale genutzt worden. Demnach stehen laut Verteilerliste für das Kreisjugendamt Neuss 287.346,-- Euro zur Verfügung, die bis zum 30.06.2012 beim Landesjugendamt zu beantragen sind.

 

Darüber hinaus sollen die Jugendämter, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzministers, weitere Landesmittel als fachbezogene Pauschale erhalten. Für das Jahr 2012 sind weitere 40 Millionen Euro und für 2013 50 Millionen Euro vorgesehen, von denen 45 Millionen Euro bereits 2012 als Verpflichtungsermächtigung eingebracht werden.

Hier sind laut Verteilerliste für das Kreisjugendamt Neuss für 2012, 153.251,-- € und für 2013, 172.408,-- €, insgesamt 325.659,-- € vorgesehen.

 

Wie im Folgenden dargestellt, sind für 2012 vier Baumaßnahmen im Rahmen des U3-Ausbaus geplant, von denen drei bereits die Zustimmung des Landesjugendamtes zur Bauplanung haben. Für den kath. Kindergarten St. Andreas steht die Zustimmung noch aus.

Folgenden Kindertageseinrichtungen kann aus den o .a. Mitteln ein Zuschuss gewährt werden:

 

-          städt. Kindertageseinrichtung „Am Hallenbad“ in Kleinenbroich

-          städt. Kindertageseinrichtung „Auf den Kempen“ in Kleinenbroich

-          kommunale Kindertagesstätte Garzweiler, Pankratiusweg, Jüchen

 

Die Maßnahmen sollen zu 2/3 in 2012 und zu einem 1/3 in 2013 umgesetzt werden.

 

Städt. Kindertageseinrichtung „Am Hallenbad“ in Kleinenbroich:

 

In der 3gruppigen Einrichtung werden bereits 8 Kinder unter 3 Jahren in einer kleinen altersgemischten Gruppe betreut. Mit der Erweiterung sollen die räumlichen Voraussetzungen zur Aufnahme von weiteren 8 Kindern unter 3 Jahren geschaffen werden.

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 200.000,00 €.

Nach den Förderrichtlinien des Landes für Bundesmittel können Zuschüsse in Höhe

von 18.000,00 € x 8 Plätze = 144.000,00 € gewährt werden. Da mit den Bundesmitteln in Höhe von 287.346,00 € zwei Maßnahmen mit jeweils 8 Plätzen realisiert werden sollen, fällt die Förderung geringfügig um 327,00 € niedriger aus, (287.346,00 € : 2 = 143.673,00 €). Die tatsächliche Förderung beträgt demnach 143.673,00 €.

Die Mittel sind nach Baufortschritt zu 2/3 in 2012 und zu 1/3 in 2013 auszuzahlen.

Der Träger hat einen Eigenanteil von 16.327,00 € zu tragen.

Bei anerkennungsfähigen Gesamtkosten von höchstens 160.000,00 € übersteigen die Baukosten den Höchstförderbetrag um eine Differenz von 40.000,-- €.

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusse vom 06.11.2008 ist hier eine 50% Förderung möglich. Der Träger hat deshalb einen Antrag auf zusätzliche Förderung gestellt.