Betreff
Kreishaushalt 2012: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW
Vorlage
20/1720/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

In Kenntnis der vorliegenden Stellungnahmen der Bürgermeister/in der Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss und unter Beachtung der dort vorgetragenen Erwägungen, die auch der Kreistag zum Gegenstand seiner Beratungen gemacht hat, wird der Haushaltsentwurf 2012 der abschließenden Beschlussfassung zugeführt.


Sachverhalt:

Nach § 55 Kreisordnung NRW sind bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in geeigneter Weise zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes, Stellung zu nehmen.

 

Über Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden können verlangen, dass der Kreis ihnen das Beratungsergebnis mitteilt und begründet.

 

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss erhielten Informationen über die Eckdaten zum Entwurf der Haushaltssatzung 2012 in der Bürgermeisterkonferenz am 01.12.2011. Mit Schreiben vom 28.12.2011 wurde den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 nebst Anlagen zugeleitet mit dem gleichzeitigen Hinweis auf das Recht zur Stellungnahme gemäß § 55 KrO NRW. Weitere Beratungen erfolgten in der Kämmererkonferenz am 18.01.2012 und der Bürgermeisterkonferenz am 22.02.2012.

 

Eine gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister/in der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Rhein-Kreises Neuss ging am 07.02.2012 ein.

Darüber hinaus ging eine weitere Stellungnahme der Stadt Korschenbroich am 21.02.2012 ein.

 

Der Finanzausschuss nahm die Stellungnahmen zur Kenntnis und ließ sie in die Beratungen einfließen.