Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.04.2012 hat die CDU-Fraktion gebeten, die Anfrage zu Vakanzen bei Schulleiter- und Konrektorstellen (Anlage 1) auf die Tagesordnung des Kreisausschusses am 18.04.2012 zu setzen.
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung im Einzelnen wie folgt Stellung:
1. Wie viele Schulleiterstellen sind unbesetzt?
- aufgeschlüsselt nach Schularten
- seit wann bestehen die Vakanzen
Schulform:
- Grundschule:
Zum Stichtag 03.04.2012 sind 9 von 77
Schulleiterstellen unbesetzt. Dies entspricht einem
Anteil von 11,7 %. Vakant seit 2010 und länger sind 3 Stellen.
- Förderschule:
In diesem Bereich sind im Rhein-Kreis Neuss alle 11 Schulleiterstellen besetzt.
- Hauptschule: 1 von 11 Schulleiterstellen ist vakant (Ganztagshauptschule Kaarst-Büttgen). Die Vakanz besteht seit mehreren Jahren.
- Gymnasium:
Hier ist eine von 13 Schulleiterstellen seit November 2011 vakant.
(Gymnasium Korschenbroich) Der ausgewählte Bewerber für die Stelle wurde bereits an die Schule abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung.
- Realschule:
Hier ist ebenfalls eine von 13 Stellen vakant (Elisabeth-Selbert-Realschule Kaarst-Büttgen). Der ausgewählte Bewerber muss durch die entsprechenden Gremien noch bestätigt werden. Die Besetzung erfolgt somit in Kürze. Die Stelle ist seit ca. 6 Monaten vakant.
- Gesamtschule und Berufsbildungszentrum:
An diesen beiden Schulformen bestehen im Bereich der Schulleitung zurzeit keine Vakanzen.
2. Wie
viele Konrektorenstellen sind im Rhein-Kreis Neuss unbesetzt?
Schulform:
-
Grundschule:
15 von 55 Grundschulkonrektorstellen sind derzeit unbesetzt. Dies entspricht einem Anteil von 27%.
-
Förderschule:
Vakant ist an dieser Schulform zurzeit 1 von 9 Konrektorstellen. (Herbert-Karrenberg- Schule, Schule für Lernen in Neuss) Die Vakanz besteht seit 6 Monaten.
-
Hauptschule:
3 von 11 Konrektorstellen sind zurzeit unbesetzt. Die Vakanzen bestehen seit mehr als einem Jahr.
-
Gymnasium:
1 von 13 Stellen ist nicht besetzt (Gymnasium Korschenbroich). Eine geeignete Bewerberin wird in den nächsten Wochen dorthin versetzt. Die Vakanz besteht seit Februar 2012.
-
Realschule, Gesamtschule und
Berufsbildungszentrum:
In diesen Schulformen sind alle Konrektorstellen besetzt.
Für den Bereich der Hauptschule ist allerdings anzumerken, dass aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen nach Auskunft der Schulaufsicht möglicherweise nur 4 von zurzeit noch 11 Schulen weiter bestehen werden. Da die anderen Hauptschulen sukzessive auslaufen, werden mittelfristig Funktionsstelleninhaber freigesetzt.
3. Bei
wie vielen Schulen sind gleichzeitig Schulleiter- und Konrektorstelle
unbesetzt?
An insgesamt 4 Grundschulen im Rhein-Kreis Neuss sind zurzeit Schulleiter- und Konrektorenstellen gleichzeitig unbesetzt.
4. Wie wird die
Stellvertretung in den Schulleitungen gewährleistet?
Die
Stellvertretung in den Schulleitungen erfolgt in der Regel durch den jeweiligen
Konrektor. In den Schulen, an denen sowohl Schulleiter- als auch
Konrektorstelle unbesetzt sind, erfolgt die Stellvertretung durch einen
erfahrenen Schulleiter einer Schule der gleichen Schulform, die sich in
räumlicher Nähe befindet.
5. Gibt es Vertretungen für
mehrere Schulen gleichzeitig?
Es gibt einen Fall im Rhein-Kreis Neuss, in dem Vertretungen für mehrere Schulen gleichzeitig ausgeübt werden. Ein erfahrener Dormagener Grundschulleiter leitet seine eigene und zwei weitere Grundschulen.
6. Kann man bei den Vakanzen
im zeitlichen Verlauf eine Zunahme, eine Abnahme oder einen Gleichstand feststellen?
In der Schulform Grundschule ist in den letzten Jahren keine Zunahme bei den Vakanzen festzustellen. In diesem Bereich ist allerdings mit weiteren Vakanzen aufgrund der Alterstruktur der Lehrkräfte zu rechnen.
In den anderen Schulformen ist aufgrund der sehr geringen Vakanzen im zeitlichen Verlauf ein Gleichstand festzustellen.
Die bereits seit mehr als einem Jahr bestehenden Vakanzen im Bereich Hauptschule werden im zeitlichen Verlauf aufgrund des Auslaufens vieler Hauptschulen abnehmen.
7. Was wird von Landesseite
unternommen, um die freien Stellen zeitnah zu besetzen?
Das öffentliche Ausschreibungsverfahren für freiwerdende Stellen wird seitens der Bezirksregierung eingeleitet sobald das Freiwerden einer Stelle bekannt wird. Eine erneute Ausschreibung erfolgt, wenn das Bewerbungsverfahren mangels geeigneter Bewerber leer läuft.
Außer angebotenen Fortbildungen für an Schulleitung Interessierte sind der Verwaltung keine weiteren Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen zur zeitnahen Besetzung von Schulleitungsstellen bekannt.
Im Bereich der Grundschule suchen die Schulaufsichtsbeamten für den Rhein-Kreis Neuss verstärkt die persönliche Ansprache, um fähige Kolleginnen und Kollegen für den Bereich der Schulleitung/Vertretung zu gewinnen.
8. Genügen die bisherigen
Bemühungen um Besetzung der Stellen?
Weitere Bemühungen sind offensichtlich für die Schulform Grundschule mit 11,7 % vakanten Schulleitungen und 27 % vakanten Konrektorenstellen notwendig. Eine Steigerung der Attraktivität dieser Stellen könnte durch finanzielle Anreize sowie zeitliche Entlastungskontingente von unterrichtlicher Tätigkeit erreicht werden.