Betreff
Straßenplanung zur B 59 n und B 477 n in Rommerskirchen
- Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 05.04.2012
Vorlage
61/1775/XV/2012
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 05.04.2012 zu den Straßenplanungen der B 59 n (Ortsumgehung Sinsteden) und B 477 n (Ortsumgehung Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim) wird wie folgt beantwortet:

 

Eine Unterrichtung der Kreisverwaltung seitens des NRW-Verkehrsministeriums zur Fortführung der Planungen an der B 59 bzw. B 477 erfolgte nicht. Über den Fortgang der Planungsarbeiten hat die Kreisverwaltung durch die Berichterstattung in der örtlichen Presse Kenntnis erhalten. Auf Nachfrage bei der Niederlassung Mönchengladbach des Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde bestätigt, dass nunmehr kurzfristig die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die B 59 n (Ortsumgehung Sinsteden) beabsichtigt ist. Für die B 477 n läuft weiterhin das Linienbestimmungsverfahren für die Gesamtmaßnahme, d. h. Bau einer durchgängigen Ortsumgehung für die Ortsteile Rommerskirchen, Butzheim und Frixheim.

 

Nach Kenntnis der Kreisverwaltung betrifft die geänderte Bewertung gegenüber der Priorisierungsliste des Landes aus dem Jahre 2011 lediglich die Maßnahme B 59 n – Ortsumgehung Sinsteden.