Betreff
Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums (Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Vorlage
40/1834/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums zu prüfen und ein Integrationskonzept im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu erarbeiten.

 

 


Sachverhalt:

Diie Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat den Vorsitzenden des Schulausschusses, Herrn Ingenhoven, gebeten, einen Antrag auf Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums (KIZ) auf die Tagesordnung des Schulausschuss zu nehmen (Anlage 1)

 

Zur Begründung führt die Fraktion das im Februar 2012 verabschiedete Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz) an.

 

In dem Gesetz wurden die Grundlagen für den Aufbau kommunaler Integrationszentren in allen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW geschaffen. Dort wo vorhanden, sollen die Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) zu kommunalen Integrationszentren weiter entwickelt werden.

 

Voraussetzung ist ein durch den Kreistag in Abstimmung mit den betroffenen kreisangehörigen Städten und Gemeinden verabschiedetes Integrationskonzept.

 

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, ein derartiges Konzept zu erarbeiten, so dass spätestens zum 01.08.2013 ein Kommunales Integrationszentrum entstehen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Förderung für die RAA in der bisherigen Organisationsform beantragt werden.

 

Wie in § 7 Abs. 1. Teilhabe- und Integrationsgesetz vorgesehen, wird das Land seine finanzielle Förderung der kommunalen Integrationszentren im Wege einer Richtlinie konkretisieren. Die Förderung wird sich auf die Personalkosten beschränken. Das Personal in den Kommunalen Integrationszentren soll aus zwei vom Land freigestellten Lehrkräften (Vollzeit) sowie aus bis zu 3,5 vom Land geförderten kommunalen Stellen (2 außerschulische pädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungskraft, ½ Assistenzkraft) bestehen.

 

Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW). In einem Gespräch am 28.02.2012 haben das MAIS und das MSW den kommunalen Spitzenverbänden das geplante Konzept der kommunalen Integrationszentren vorgestellt.

 

Das Konzept soll als Teil eines Eckpunktepapiers zur Umsetzung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes beschlossen werden. (Anlage 2 )

 

Neben den formalen Voraussetzungen und den personellen Anforderungen enthält das Konzept eine Auflistung der Aufgabenschwerpunkte der kommunalen Integrationszentren.

 

Die kommunalen Spitzenverbände haben in dem Gespräch mit den beiden Ministerien darauf hingewiesen, dass für die Einrichtung und den Betrieb der kommunalen Integrationszentren eine dauerhafte finanzielle Förderung des Landes Grundvoraussetzung ist. Bislang haben zehn Kreise und kreisfreie Städte ihr Interesse bekundet, ein kommunales Integrationszentrum aufzubauen. Der Erlass der Förderrichtlinie für die kommunalen Integrationszentren und die endgültige Abstimmung des Eckpunktepapiers innerhalb der Landesregierung steht derzeit noch aus.