Betreff
Vereinbarung zwischen dem MAIS NRW und dem Rhein-Kreis Neuss zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2012
Vorlage
50/1849/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB II schließt das Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarungen ab. Die Kennzahlen und Zielwerte wurden bereits in der Trägerversammlung erläutert.

Neu ist, dass zur Erreichung der Ziele des SGB II auch ein Zielvereinbarungsdialog zwischen dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW und den kommunalen Trägern geführt wird. Basis für eine gemeinsame Zielvereinbarung sind die im Bund-Länder-Ausschuss beschlossenen „gemeinsamen Grundlagen der Zielsteuerung SGB II“.

Auf dieser Grundlage setzt das MAIS folgende Schwerpunkte in Bezug auf die gesetzliche Zielsetzung der Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit:

 

·         der Verbesserung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt (Ausbildung und Beschäftigung),

·         der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere die nachhaltige Integration von Müttern in sozialversicherungspflichtige, existenzsichernde Beschäftigung.

 

In Bezug auf die gesetzliche Zielsetzung zur Vermeidung von Langzeitleistungsbezug sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:

 

  • Erhöhung der Integrationsquote von Personen mit Migrationshintergrund,
  • Erhöhung der Integrationsquote von Personen in großen Bedarfsgemeinschaften,
  • Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung,
  • Analyse des Personenkreises der Langzeitleistungsbeziehenden zur Entwicklung passgenauer Interventionsstrategien.

Bei der Formulierung der Ziele hat sich der Rhein- Kreis Neuss  alleine auf seine originäre Zuständigkeit sowie dahingehende Einflussmöglichkeiten als kommunaler Träger bezogen und die in den Haushaltsberatungen beschlossenen arbeitsmarktpolitischen Initiativen berücksichtigt.

Die angesprochenen Aufgaben sind dabei nicht neu formuliert worden, vielmehr sind die bereits bestehenden Aufgaben, Projekte und Initiativen in Zusammenhang mit der Zielvereinbarung beschrieben worden.

Das Land hat die vom Rhein- Kreis Neuss  vorgeschlagenen Ziele unverändert übernommen und Unterstützungsangebote unterbreitet, so dass die Zielvereinbarung wie folgt gestaltet wurde:

I. Verbesserung von Leistungsprozessen

 

1.   Verbindung der Eingliederungsleistungen

 

Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt das Ziel, die Leistungsprozesse in Jobcentern im

Hinblick auf die Verbindung der Eingliederungsleistungen weiter zu verbessern.

 

In diesem Zusammenhang erfolgt eine jährliche Anpassung und Optimierung der Bereitstellung  der Flankierenden Dienste gem. § 16 a SGB II zur Optimierung der Verknüpfung zu den Instrumenten nach § 16, 16b-f SGB II, die auch im Jahr 2012 fortgesetzt wird.

 

Das Land unterstützt die Zielerreichung durch

 

·         praxisorientierten Informationsaustausch und Transfer z. B. im Rahmen von Workshops,

·         die Initiierung und Durchführung von Modellprojekten mit dem Schwerpunkt der Verbesserung der Verbindung der Eingliederungsleistungen gem. §§ 16 a, 28 SGB II und der §§ 16, 16 b-f SGB II.

 

II. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

  1. Erhöhung der Integrationsquote von Personen mit Migrationshintergrund

 

Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt das Ziel der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Integration von zugewanderten Jugendlichen in Arbeit. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Zusammenarbeit mit den Regionalstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu.

 

Zudem sieht der Rhein-Kreis Neuss Handlungsbedarf im Rahmen der Anerkennung und Übertragung von schulischen und beruflichen Abschlüssen anderer Länder.

 

Das Land unterstützt die Zielerreichung, indem es sich einsetzt für die

 

  • Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Anerkennung von schulischen und beruflichen Abschlüssen,
  • Koordinierung der gesetzesbegleitenden Angebote und Sicherstellung der Verfügbarkeit von  Verweisberatung zu den zuständigen Stellen für antragstellende Personen sowie flankierende Unterstützung durch fakultative Angebote der Berufswegeplanung,
  • Verbesserung des Angebotes von Kompetenzfeststellungsverfahren und berufsbezogener Sprachförderung.

 

 

  1. Erhöhung der Integrationsquote von Personen in großen Bedarfsgemeinschaften

 

Der Rhein-Kreis Neuss setzt sich für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit von großen Bedarfsgemeinschaften ein.

 

Das Land unterstützt die Zielerreichung durch:

 

·         Analysen zu großen Bedarfsgemeinschaften im SGB II und der Entwicklung von Integrationsstrategien,

·         Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter Angebote des MAIS NRW.

 

 

  1.  Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung

 

Der Rhein-Kreis Neuss setzt sich für das Ziel der Integration von arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein.

 

In diesem Zusammenhang unterstützt der Rhein-Kreis Neuss den Aufbau einer Dienstleistungsagentur für Privathaushalte, in welcher insbesondere Frauen mit geringer Qualifikation eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Die Dienstleistungsagentur soll ohne öffentliche Förderung Bestand haben.

 

Das Land unterstützt die Zielerreichung durch

·         die Entwicklung von modellhaften Ansätzen sowie Begleitung der Umsetzung,

·         praxisorientierten Informationsaustausch und Transfer z. B. im Rahmen von Workshops.

 

III. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

 

  1. Verbesserung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt (Ausbildung und Beschäftigung)

 

Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt das Ziel, die Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.

 

In diesem Zusammenhang strebt der Rhein-Kreis Neuss eine Verbesserung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche durch einen passgenauen Einsatz der „Schulsozialarbeiter Bildung- und Teilhabe“ in jeder Kommune des Rhein-Kreises Neuss an.

 

Das Land unterstützt die Zielerreichung durch:

 

·         die Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf,

·         die Initiative Jugend in Arbeit plus,

·         praxisorientierten Informationsaustausch,

·         ggf. Beratung zur Beteiligung an den bestehenden Angeboten des MAIS NRW,

·         Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter Angebote des MAIS NRW,

·         Unterstützung der Jobcenter bei der Entwicklung frühzeitiger und passgenauer Eingliederungsstrategien für Jugendliche.

 

 

  1. Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen

 

Der Rhein-Kreis Neuss setzt sich das Ziel der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. In diesem Zusammenhang strebt der Rhein-Kreis Neuss an, die Beratungsqualität für alleinerziehende Frauen zu verbessern und verweist dabei auf die Durchführung des Projektes Netzwerk „Aktiv A“ sowie die Allianz Wiedereinstieg Rhein- Kreis Neuss (mit Kompass Wiedereinstieg und Lotsenwerk Wiedereinstieg).

 

Das Land unterstützt die Erhöhung der Frauenerwerbsquote im Hinblick auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Müttern durch nachhaltige Integration in sozialversicherungspflichtige existenzsichernde Beschäftigung durch folgende Maßnahmen:

 

·         praxisorientierten Informationsaustausch,

·         ggf. Beratung zur Beteiligung an den bestehenden Angeboten des MAIS NRW,

·         Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter Angebote des MAIS NRW z.B. zur Weiterentwicklung der Angebote zur Kinderbetreuung,

·         Entwicklung von Verfahren zur Analyse des Beschäftigungspotentials der Zielgruppe und zur Verbesserung der Erwerbs- und Berufsorientierung,

·         die Fachkräfteinitiative.

 

Der Zielsteuerungsdialog wird fortgesetzt.