Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Zur Erreichung der Ziele nach dem SGB
II schließt das Jobcenter mit der Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarungen ab.
Die Kennzahlen und Zielwerte wurden bereits in der Trägerversammlung erläutert.
Neu ist, dass zur Erreichung der
Ziele des SGB II auch ein Zielvereinbarungsdialog zwischen dem Ministerium für
Arbeit, Integration und Soziales NRW und den kommunalen Trägern geführt wird.
Basis für eine gemeinsame Zielvereinbarung sind die im Bund-Länder-Ausschuss
beschlossenen „gemeinsamen Grundlagen der Zielsteuerung SGB II“.
Auf dieser Grundlage setzt das MAIS
folgende Schwerpunkte in Bezug auf die gesetzliche Zielsetzung der Verbesserung
der Integration in Erwerbstätigkeit:
· der Verbesserung der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt (Ausbildung und Beschäftigung),
· der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere die nachhaltige Integration von Müttern in sozialversicherungspflichtige, existenzsichernde Beschäftigung.
In Bezug auf die gesetzliche Zielsetzung zur Vermeidung von Langzeitleistungsbezug sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:
- Erhöhung der Integrationsquote von Personen mit Migrationshintergrund,
- Erhöhung der Integrationsquote von Personen in großen Bedarfsgemeinschaften,
- Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung,
- Analyse des Personenkreises der Langzeitleistungsbeziehenden zur Entwicklung passgenauer Interventionsstrategien.
Bei der Formulierung der Ziele hat
sich der Rhein- Kreis Neuss alleine auf
seine originäre Zuständigkeit sowie dahingehende Einflussmöglichkeiten als
kommunaler Träger bezogen und die in den Haushaltsberatungen beschlossenen
arbeitsmarktpolitischen Initiativen berücksichtigt.
Die angesprochenen Aufgaben sind
dabei nicht neu formuliert worden, vielmehr sind die bereits bestehenden
Aufgaben, Projekte und Initiativen in Zusammenhang mit der Zielvereinbarung
beschrieben worden.
Das Land hat die vom Rhein- Kreis
Neuss vorgeschlagenen Ziele unverändert
übernommen und Unterstützungsangebote unterbreitet, so dass die
Zielvereinbarung wie folgt gestaltet wurde:
I. Verbesserung von Leistungsprozessen
1.
Verbindung der Eingliederungsleistungen
Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt das Ziel, die Leistungsprozesse in Jobcentern im
Hinblick auf die Verbindung der Eingliederungsleistungen weiter zu verbessern.
In diesem Zusammenhang erfolgt eine jährliche Anpassung und Optimierung der Bereitstellung der Flankierenden Dienste gem. § 16 a SGB II zur Optimierung der Verknüpfung zu den Instrumenten nach § 16, 16b-f SGB II, die auch im Jahr 2012 fortgesetzt wird.
Das Land unterstützt die Zielerreichung durch
· praxisorientierten Informationsaustausch und Transfer z. B. im Rahmen von Workshops,
· die Initiierung und Durchführung von Modellprojekten mit dem Schwerpunkt der Verbesserung der Verbindung der Eingliederungsleistungen gem. §§ 16 a, 28 SGB II und der §§ 16, 16 b-f SGB II.
II. Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
- Erhöhung
der Integrationsquote von Personen mit Migrationshintergrund
Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt das Ziel der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung der Integration von zugewanderten Jugendlichen in Arbeit. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Zusammenarbeit mit den Regionalstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien zu.
Zudem sieht der Rhein-Kreis Neuss Handlungsbedarf im Rahmen der Anerkennung und Übertragung von schulischen und beruflichen Abschlüssen anderer Länder.
Das Land unterstützt die Zielerreichung, indem es sich einsetzt für die
- Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Anerkennung von schulischen und beruflichen Abschlüssen,
- Koordinierung der gesetzesbegleitenden Angebote und Sicherstellung der Verfügbarkeit von Verweisberatung zu den zuständigen Stellen für antragstellende Personen sowie flankierende Unterstützung durch fakultative Angebote der Berufswegeplanung,
- Verbesserung des Angebotes von Kompetenzfeststellungsverfahren und berufsbezogener Sprachförderung.
- Erhöhung
der Integrationsquote von Personen in großen Bedarfsgemeinschaften
Der Rhein-Kreis Neuss setzt sich für die Überwindung der Hilfebedürftigkeit von großen Bedarfsgemeinschaften ein.
Das Land unterstützt die Zielerreichung durch:
· Analysen zu großen Bedarfsgemeinschaften im SGB II und der Entwicklung von Integrationsstrategien,
· Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter Angebote des MAIS NRW.
- Entwicklung öffentlich geförderter
Beschäftigung
Der Rhein-Kreis Neuss setzt sich für das Ziel der Integration von arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein.
In diesem Zusammenhang unterstützt der Rhein-Kreis Neuss den Aufbau einer Dienstleistungsagentur für Privathaushalte, in welcher insbesondere Frauen mit geringer Qualifikation eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. Die Dienstleistungsagentur soll ohne öffentliche Förderung Bestand haben.
Das Land unterstützt die Zielerreichung durch
· die Entwicklung von modellhaften Ansätzen sowie Begleitung der Umsetzung,
· praxisorientierten Informationsaustausch und Transfer z. B. im Rahmen von Workshops.
III. Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
- Verbesserung
der Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt (Ausbildung und
Beschäftigung)
Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt das Ziel, die Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern.
In diesem Zusammenhang strebt der Rhein-Kreis Neuss eine Verbesserung der Bildungschancen für Kinder und Jugendliche durch einen passgenauen Einsatz der „Schulsozialarbeiter Bildung- und Teilhabe“ in jeder Kommune des Rhein-Kreises Neuss an.
Das Land unterstützt die Zielerreichung durch:
· die Neugestaltung des Übergangssystems Schule-Beruf,
· die Initiative Jugend in Arbeit plus,
· praxisorientierten Informationsaustausch,
· ggf. Beratung zur Beteiligung an den bestehenden Angeboten des MAIS NRW,
· Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter Angebote des MAIS NRW,
· Unterstützung der Jobcenter bei der Entwicklung frühzeitiger und passgenauer Eingliederungsstrategien für Jugendliche.
- Erhöhung
der Erwerbsbeteiligung von Frauen
Der Rhein-Kreis Neuss setzt sich das Ziel der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen. In diesem Zusammenhang strebt der Rhein-Kreis Neuss an, die Beratungsqualität für alleinerziehende Frauen zu verbessern und verweist dabei auf die Durchführung des Projektes Netzwerk „Aktiv A“ sowie die Allianz Wiedereinstieg Rhein- Kreis Neuss (mit Kompass Wiedereinstieg und Lotsenwerk Wiedereinstieg).
Das Land unterstützt die Erhöhung der Frauenerwerbsquote im Hinblick auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Müttern durch nachhaltige Integration in sozialversicherungspflichtige existenzsichernde Beschäftigung durch folgende Maßnahmen:
· praxisorientierten Informationsaustausch,
· ggf. Beratung zur Beteiligung an den bestehenden Angeboten des MAIS NRW,
· Transfer guter Praxis aus den Jobcentern sowie bereits erprobter Angebote des MAIS NRW z.B. zur Weiterentwicklung der Angebote zur Kinderbetreuung,
· Entwicklung von Verfahren zur Analyse des Beschäftigungspotentials der Zielgruppe und zur Verbesserung der Erwerbs- und Berufsorientierung,
· die Fachkräfteinitiative.
Der Zielsteuerungsdialog wird fortgesetzt.