Betreff
Flurbereinigung Jackerath, Änderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenze
hier:
Beschlussfassung des Kreistages zur Änderung der Kreisgrenze gem. § 26 Abs. 1, e) der Kreisordnung NRW
Vorlage
61/1926/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss stimmt gemäß § 26 Abs. 1, e) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.06.1994, GV. NRW. S. 646, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.12.2011, GV. NRW. S. 685) der im Rahmen der Flurbereinigung Jackerath geplanten Änderung der Kreisgrenze in der zur Sitzung vorgelegten Fassung zu.


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.03.2012 (Anlage 1) bittet die Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 (Bodenordnung) um formale Zustimmung zu einer im Rahmen der Flurbereinigung Jackerath erforderlichen Änderung der Kreisgrenze, welche gleichzeitig die Grenze der Gemeinde Jüchen, der Stadt Bedburg sowie die Grenze der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln betrifft.

 

Die Flurbereinigung Jackerath regelt die Verlagerung des Autobahnkreuzes Jackerath nach Osten aufgrund des in westliche Richtung fortschreitenden Braunkohlentagebaus. Die geplante Grenzänderung und der flächengleiche Gebietstausch ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Die Gemeinde Jüchen hat gegen die beabsichtigte Änderung der Gemeindegrenze keine Bedenken (Anlage 3). Seitens der Kreisverwaltung bestehen ebenfalls unter den dargelegten Rahmenbedingungen des flächengleichen Gebietstauschs keine Bedenken zur vorgesehenen Grenzänderung. Gemäß § 26 Abs. 1, e) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist ausschließlich der Kreistag für die Änderungen des Gebietes des Kreises zuständig.

 

Über die Beschlussfassung des Planungs- und Umweltausschusses in dessen Sitzung am 05.06.2012 wird in der Sitzung berichtet.