Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben der Ausländerbehörde sowie der Aufgaben nach dem Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrechts der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
ZS2/1981/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den Abschluss der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme der Aufgaben der Ausländerbehörde sowie der Aufgaben nach dem Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrechts der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss“ gemäß § 26 Abs. 1 der Kreisordnung NRW.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit hat der Rhein-Kreis Neuss der Stadt Grevenbroich die Übernahme der Aufgaben der Ausländerbehörde sowie der Aufgaben nach dem Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrechts angeboten. Ebenfalls angeboten wurde die Übernahme des mit den Aufgaben betrauten Personals.

 

Der Kreis und die Stadt unterhalten je eine Ausländerbehörde in unmittelbarer Nachbarschaft. Für beide Behörden müssen die gleichen Strukturen und internen Leistungsbeziehungen vorgehalten werden. Eine Zusammenführung würde nicht nur die Aufgabenerledigung effizienter gestalten, sondern auch den amts- und verwaltungsinternen Overhead reduzieren.

 

Unabhängig von der Beratung und Beschlussfassung durch die politischen Gremien der Stadt, soll aufgrund der langen Vorlaufzeit für die ADV-technische Umsetzung und um der Stadt entgegen zu kommen, eine schnellstmögliche Übernahme ermöglicht werden.

Da bei der Stadt bereits jetzt ein personeller Engpass besteht, wird der Kreis die Stadt bis zur förmlichen Umsetzung der Kooperation bei der Aufgabenwahrnehmung durch Abordnung eines Mitarbeiters unterstützen.