Betreff
Leistungsvereinbarungen mit der freien Wohlfahrtspflege
Vorlage
50/1996/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss spricht sich für den Abschluss weiterer Leistungsvereinbarungen aus und empfiehlt regelmäßig eine Laufzeit von drei Jahren. Die mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen sollen dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 24.11.2011 wurde ausführlich über Leistungsvereinbarungen nach den §§ 75, 76 SGB XII berichtet und darauf hingewiesen, dass die Verwaltung den Abschluss weiterer Vereinbarungen plant.

 

Leistungsvereinbarungen haben das Ziel, eine größere Transparenz hinsichtlich der von der Einrichtung oder dem Träger zu erbringenden und dementsprechend zu finanzierenden Leistungen zu erzeugen. Auf der Grundlage von Leistungstransparenz soll erkennbar werden, welche konkrete Leistung (im Hinblick auf Inhalt, Umfang, Differenzierung und Qualität) für einen bestimmten Finanzierungsbetrag erwartet werden kann (so Fachlexikon der sozialen Arbeit, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt/Main).

 

In den Leistungsvereinbarungen werden Regelungen zur Höhe der Leistungsvergütung, zur Laufzeit der Vereinbarung und zur evtl. Anpassung der Vergütung getroffen.

 

Das Amt für Finanzen des Rhein-Kreises Neuss begrüßt derartige, längerfristige Vereinbarungen, da sie für beide Teile eine Planungssicherheit bedeuten. Die Kämmerei empfiehlt dabei eine Laufzeit von drei Jahren, wobei im sog. Pflichtbereich auch ein längerer Zeitraum vereinbart werden könnte. Da Leistungsvereinbarungen somit finanzierungsrechtlich relevante Regelungen beinhalten, die regelmäßig über ein Haushaltsjahr hinaus gehen und die Finanzplanung des Kreises binden, wird in jedem Fall ein politisches Votum empfohlen.

 

Die Verwaltung bittet daher den Ausschuss, dem grundsätzlichen Abschluss von Leistungsvereinbarungen zuzustimmen.