Betreff
Bericht Europabüro/Europe Direct
Vorlage
ZS5/2003/XV/2012
Art
Bericht

Sachverhalt:

EFRE-Programm für das Land NRW 2014-2020

 

 

Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 06.11.2011 wird die Strukturförderung ab 2014 sich wie folgt ausgestalten:

 

 

A. Die Finanzausstattung der sog. EU-Kohäsionsfondsförderperiode wird 376 Mrd. € (= 1/3 des  Gesamtbudgets zwischen 2014 und 2020) umfassen.

Davon sind u.a. vorgesehen:

 

1. Besser entwickelte Gebiete (53,1 Mrd. € =14% der Finanzmittel).

Das Land Nordrhein-Westfalen wird in seiner gesamten Fläche  (d.h. auch der Rhein-Kreis Neuss) wieder Fördergebiet im Rahmen des Ziels 2 sein und soll nach ersten  Infor-mationen der Landes-regierung ca. 1,9 Mrd. € aus Brüssel für die Durchführung des Opera-tionellen Programms für NRW erhalten. Die Summe könnte sich noch verändern, da sich die EU-Mitgliedstaaten zur-zeit noch nicht einig sind über die Gesamtausgaben für den Zeitraum 2014-2020.

 

2. Territoriale Zusammenarbeit, INTERREG A, B und C: 11,7 Mrd. (=3%ige Erhöhung der Finanzmittel).

Im Rahmen des kommenden INTERREG V A-Programms wird auch die euregio rhein-maas-nord wieder EU-Fördermittel erhalten, so dass der Rhein-Kreis Neuss auch zukünftig strategische Projekte mit niederländischen Partnern durchführen kann. Die nähere Ausgestal-tung des INTERREG V A-Programms für die euregio rhein-maas-nord steht zurzeit noch nicht fest.

 

 

B. In der zukünftigen Kohäsionsförderperiode wird es u.a. folgende Fonds geben:

 

Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE): soll Investitionen in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, Forschung und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen. Im Rahmen des künftigen Ziels Wachstum und Beschäftigung 2014ff wird es vorasssichtlich auch zu Antragsmöglichkeiten für den Rhein-Kreis Neuss kommen (gemeinsam mit weiteren Partnern).

 

Europäischer Sozialfonds (ESF): 84 Mrd. € (7,5%ige Erhöhung), davon 52 % für Ziel 2-Gebiete (größter Anteil des ESF-Budgets); Im Rahmen der voraussichtlich wieder dezentralen Abwicklung des ESF besteht auch für den Rhein-Kreis Neuss die Möglichkeit Fördermittel für Projektvorhaben zu erhalten.

Der ESF soll vier Investitionsschwerpunkte haben: Förderung von Beschäftigung und Arbeitsmobilität, Bildung und Lebenslanges Lernen, soziale Eingliederung und Bekämpfung von Armut (20% der Finanzmittelzuweisung, u.a. Förderung des Zugangs zu sozialen Beratungsdiensten) sowie Verbesserung der öffentlichen Verwaltung (letzteres nicht in Deutschland).

 

 

C. Partnerschaftsabkommen

Dies umfasst eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und jedem Mitgliedstaat/Bundesland (in Form eines Vertrages), die die Investitionsprioritäten, die Aufteilung der nationalen und europäischen Finanzmittel auf die Prioritäten und Programme, die vereinbarten Bedingungen und die zu ereichenden Ziele benennt.  Danach sind als Investitionsprioritäten für besser entwickelte Gebiete (auch Rhein-Kreis Neuss) vorgeschrieben: Energieeffizienz, Erneuerbare Energien (mindestens 20 %), Wettbewerbsfähigkeit Kleine und Mittlere Unternehmen und Innovation.

Diese Innovationsprioritäten kommen dem Rhein-Kreis Neuss mit seiner wirtschaftlichen Struktur und Schwerpunktsbranchen sowie mit dem großen Bestand an kleinen und mittleren Unternehmen entgegen und könnten im Rahmen künftiger NRW-EU-Wettbewerbsverfahren zu guten Antragschancen führen.

 

 

D. Umsetzung der Programme und Projekte

soll zielgerichteter, effizienter und straffer erfolgen, die Europäische Kommission nennt hier als Punkte die Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Vereinfachung der Programmdurchführung durch Abbau z.B. von Nachweispflichten.

 

Stellungnahme des Rhein-Kreises Neuss zu Eckpunkten des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 für Wachstum und Beschäftigung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Ende März 2012 in einem Kabinettsbeschluss grundlegende Schwerpunktsetzungen für die zukünftigen Operationellen Programme (Stärken-Schwächen-Analyse und Investitionsprioritäten mit klaren und messbaren Zielvorgaben) für die drei Fonds EFRE, ESF und ELER vorgenommen.

Auf Grundlage dieser Schwerpunkte hat das Wirtschaftsministerium NRW ein sog. „Eckpunktepapier“ ( Eckpunkte des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 für Wachstum und Beschäftigung) zum zukünftigen Einsatz der EFRE-Finanzmittel in NRW erarbeitet, in dem u.a. die für NRW geplanten (neuen) thematischen Schwerpunktsetzungen und Investitionsprioritäten unter koordiniertem Einsatz aller Fonds, die geplante Vereinfachung der Programmabwicklung und Kriterien für die Auswahl von Projekten darlegt und erläutert werden. 

Mit Schreiben vom 28.06. d.J. hat das Wirtschaftsministerium das Eckpunktepapier u.a. an alle Gebietskörperschaften in NRW mit der Bitte um Stellungnahme versandt.

Der Rhein-Kreis Neuss hat sich in der jetzigen EFRE-Förderperiode (2007-2013) zusammen mit den Städten und Kreisen der Region Mittlerer Niederrhein erfolgreich im Rahmen des NRW-EU-Ziel 2-Programms beworben (sog. „Regio-Wettbewerb“, in den Bereichen Agrobusiness, Textilien und Logistik) und aus den Erfahrungen der Beantragung und Umsetzung eine Stellungnahme erarbeitet, die dem Wirtschaftsministerium NRW Ende August d.J. zugegangen ist (siehe Anlage).

Die Ergebnisse dieser landesweiten Umfrage werden auf einer Abschlussveranstaltung des Wirtschaftsministeriums NRW am 26.09. d.J. in Düsseldorf vorgestellt.

 

ESF-Programm für Nordrhein-Westfalen – Eckpunktepapier des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW – Stellungnahme des Regionalen Lenkungskreises für die Region Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss

 

Mit Schreiben vom 02.08. d.J. hat das Arbeitsministerium NRW sein Eckpunktepapier zu den geplanten Förderschwerpunkten des ESF in NRW im Zeitraum 2014-2020 an die Regionalen Lenkungskreise mit der Bitte um Stellungnahme versandt. Der Rhein-Kreis Neuss ist über den Fachbeirat Arbeitspolitik Mitglied im Regionalen Lenkungskreis und wird über die TZG GmbH, die in der jetzigen Förderperiode  Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen des ESF erfolgreich beantragt und durchgeführt hat, eine Stellungnahme erarbeiten und in den Abstimmungsprozess einbringen.