Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2011 vorab zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Gemäß § 53 KrO NRW i. V. m. § 95 GO NRW hat der Rhein-Kreis Neuss zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 wurde am 29.08.2012 aufgestellt. Er weist einen Fehlbetrag i. H. v. 9.173.115 EUR aus. Die Entwürfe der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung sind als Anlagen beigefügt.

 

Entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 dem Kreistag in seiner Sitzung am 19.09.2012 vorgelegt. Danach erfolgt die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Jahresabschluss 2011 vom Kreistag am 19.12.2012 endgültig festgestellt werden kann.

 

Die Verwaltung wird im Übrigen hierzu in der Sitzung vortragen.