Betreff
Bildung der Einigungsstelle beim Rhein-Kreis Neuss (§ 67 LPVG NW)
Vorlage
ZS3/2015/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die Besetzung der Einigungsstelle für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung bis zum 30. 06. 2016 wie folgt:

 

Vorsitzende Person:  Herr Dr. Volker Grabosch

Stellvertreter:          Herr Dr. Volker Gärtner

 

Die für ein Einigungsstellenverfahren notwendigen Beisitzerinnen bzw. Beisitzer seitens der obersten Dienstbehörde werden aus den nachstehend aufgeführten Bediensteten bestellt:

 

1.     Frau KOVR’in Bemba

2.     Herr KOVR Desgronte

3.     Herr BrandOAR Dilbens

4.     Herr KVD Hassels

5.     Herr Ltd. KRD Heithoff

6.     Herr Ltd. KVD Hohmann

7.     Herr KVD Klein

8.     Frau KORR’in Könnecke

9.     Herr Krankenhausdirektor Nennhaus

10.  Herr KVR Rauscher

11.  Frau P. Sommerhäuser

12.  Herr KVD Vieten

13.  Herr Ltd. KVD Welz

14.  Herr Pflegedienstleiter Weyers


Sachverhalt:

Gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NW) ist bei der obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzern.

 

Auf die vorsitzende Person oder deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen.

 

Über die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin der Einigungsstelle besteht zwischen Verwaltung und Personalvertretung Einigkeit.

 

Vorsitzende Person soll Herr Dr. Volker Grabosch  -Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf- werden und Herr Dr. Volker Gärtner  -Vorstandsmitglied bei der Sparkasse Neuss-  stellvertretender Vorsitzender.

 

Die Einigungsstelle besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrem Stellvertreter und Beisitzern. Die Beisitzerinnen und Beisitzer werden für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt; sie müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein.

 

Die für ein Verfahren notwendigen sechs Beisitzerinnen und Beisitzer werden je zur Hälfte von der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung benannt.

 

Als Vertreterin oder Vertreter der obersten Dienstbehörde werden verwaltungsseitig und in alphabetischer Reihenfolge als Beisitzerin bzw. Beisitzer vorgeschlagen:

 

1.  Frau KOVR’in Bemba

2.    Herr KOVR Desgronte

3.    Herr BrandOAR Dilbens

4.    Herr KVD Hassels

5.    Herr Ltd. RD Heithoff

6.    Herr Ltd. KVD Hohmann

  7.   Herr KVD Klein

8.     Frau KORR’in Könnecke

9.     Herr Krankenhausdirektor Nennhaus

10.  Herr KVR Rauscher

11.  Frau P. Sommerhäuser

12.  Herr KVD Vieten

13.  Herr Ltd. KVD Welz

14.  Herr Pflegedienstleiter Weyers