Betreff
Übernahme der Schule am Chorbusch in Dormagen (Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen) in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/2019/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreistag erklärt grundsätzlich seine Bereitschaft (vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse in Dormagen und Grevenbroich), die Schule am Chorbusch in Dormagen zum Schuljahr 2013/2014 in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss zu übernehmen und hiermit den Förderbedarf für die Städte Dormagen und Grevenbroich sowie für die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen abzudecken.

 

  1. Förderschwerpunkt sollen das Lernen und die Emotionale und soziale Entwicklung sein.

 

  1. Die Einzelheiten sind in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu regeln, die vom Kreistag zu beschließen ist.

 

 


Sachverhalt:

Ausgangslage

 

Als Folge der Inklusion im schulischen Bereich besuchen auch in Grevenbroich und Dormagen immer mehr Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen eine Regelschule. Daher sinken die Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen.

 

Die Schülerzahlen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Schule                                               2010/2011              2011/2012       2012/2013

                                                                                                                         (vorläufige Zahlen)

 

Schule am Chorbusch (Dormagen)  132                        122                      120

Martin-Luther-King-Schule (Grev.)    161                        151                      142

 

Nach der Sechsten Verordnung zur Ausführung des Schulverwaltungsgesetzes  NRW vom 17.10.1978  beträgt die Mindestgröße von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen 144 Schülerinnen und Schüler. Mit Zustimmung der Bezirksregierung darf diese Mindestgröße um bis zu 50% unterschritten werden, wenn die schulorganisatorischen Verhältnisse und die Gewährleistung eines zumutbaren Schulbesuchs dies erfordern. Für die Schule am Chorbusch liegt eine befristete Ausnahmegenehmigung vor. Bei der Martin-Luther-King-Schule ist zu erwarten, dass die Mindestgröße in absehbarer Zeit deutlich unterschritten wird.

 

Stand der Beratungen

 

Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen wurde in der Schuldezernentenkonferenz am 14.05.2012, im Schulausschuss des Rhein-Kreises Neuss am 21.05.2012 sowie in den Bürgermeisterkonferenzen am 20.06.2012 und 05.09.2012 dargestellt. Mögliche Optionen könnten die Auflösung der Martin-Luther-King-Schule in Grevenbroich zum 01.08.2013 und die Fortführung der Schule am Chorbusch in der Trägerschaft eines Schulverbandes der Städte Dormagen und Grevenbroich oder die Übernahme der Schule am Chorbusch in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss sein. Die Schülerinnen und Schüler der Martin-Luther-King-Schule könnten entweder in die Schule am Chorbusch wechseln oder den Gemeinsamen Unterricht an einer Regelschule besuchen.

 

Nach § 78 Abs. 6 Schulgesetz NRW ist ein Schulträgerwechsel zulässig, wenn ein gebietsübergreifendes Bedürfnis besteht und der geordnete Schulbetrieb gewährleistet ist. Wenn die Zusammenarbeit von Gemeinden im Rahmen eines Schulverbandes nicht zur Fortführung einer Schule führt, so ist der Kreis verpflichtet, diese fortzuführen (§ 78 Abs. 4 Schulgesetz NRW).

 

Bei einer Schulträgerberatung mit dem Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten Kaarst, Korschenbroich und Meerbusch am 18.07.2012  begrüßte die Bezirksregierung Düsseldorf bei vergleichbarer Ausgangslage aus schulfachlicher und aus rechtlicher Sicht die Auflösung der Raphael-Schule in Meerbusch und die Übernahme der Trägerschaft für die Martinusschule in Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss zum Schuljahr 2013/2014. Ähnliche Planungen für die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen in Dormagen und Grevenbroich wurden ebenfalls positiv bewertet.

 

Das Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss hat angeregt, die Schule am Chorbusch perspektivisch um den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung zu erweitern.

 

Die Schulaufsicht befürwortet aus schulfachlicher Sicht die Zusammenlegung von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und deren Konzentration in Verbünden. Die Errichtung solcher Unterstützungszentren kann zukünftig die Erfüllung der Aufgaben Diagnostik, Prävention, Beratung und Unterricht im Rahmen einer wohnortnahen Beschulung der Schülerinnen und Schüler gewährleisten.

 

Im Schulgebäude der Martin-Luther-King-Schule in Grevenbroich konnte eine Grundschule untergebracht werden.

 

Die politischen Beratungen im Schulausschuss und im Rat der Städte Dormagen und Grevenbroich sind für den Herbst 2012 vorgesehen.

 

Durch die Kreisträgerschaft aller Förderschulen im Kreis könnten auch die Schulwege für die Kinder noch optimiert werden.

 

Für den Fall, dass die Trägerschaft des Kreises gewünscht wird, soll die Finanzierung der Schule über die Kreisumlage erfolgen.