Betreff
Verändertes Verfahren bei versäumten Kindesvorsorgeuntersuchungen
Vorlage
51/2054/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Im September 2008 trat die „Verordnung zur Datenmeldung an der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen (UTeilnahmeDatVO)“ in Kraft. 

 

Ärztinnen und Ärzte wurden verpflichtet, alle Kinder, die an einer U-Untersuchung teilgenommen haben, der zentralen Landesstelle LIGA (Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit) zu melden.

Diese nimmt dann einen Abgleich vor und ermittelt diejenigen Kinder, die nicht zur U-Untersuchung erschienen sind.

Wenn dann auch nach erneuter Erinnerung durch die zentrale Landesstelle keine Untersuchung nachgewiesen werden kann, wird das zuständige Jugendamt informiert.

 

Bisher wurde davon ausgegangen, dass eine nicht erfolgte U-Untersuchung ein Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung sein könnte. Deshalb war das Jugendamt verpflichtet diese Meldungen nach den Standards, die für Kindeswohlgefährdung gelten, zu bearbeiten.

 

Ein Ende 2011 von den beiden Landschaftsverbänden beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine versäumte U-Untersuchung keine Kinderschutzaufgabe begründet und somit Eingriffe in das Elternrecht nicht zu rechtfertigen sind.

 

Darüber hinaus konnte keine nennenswerte Wirksamkeit dieses Verfahrens festgestellt werden, so dass der Aufwand unverhältnismäßig ist. Von 26.000 Fällen aus 87 Jugendämtern konnte lediglich in 3 Fällen über dieses Verfahren eine Kindeswohlgefährdung festgestellt und vermieden werden.

 

Das Kreisjugendamt Neuss unterbreitet Eltern aufgrund der veränderten rechtlichen Situation seit dem 01.07.2012 schriftlich ein Beratungsangebot. Eine weitere Überprüfung erfolgt nicht.