Betreff
Antrag auf Erhöhung des Zuschusses zum Betrieb der Ambulanz für Kinderschutz (AKS) für das Jahr 2013
Vorlage
51/2056/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Erhöhung des Zuschusses zum Betrieb der Ambulanz für Kinderschutz von 34.800,00 € auf 40.638,84 € für das Jahr 2013 zu. Die Mittel werden im Haushaltsentwurf 2013 im Produktplan 060 363 011, Sachkonto 5318002 berücksichtigt.

 


Sachverhalt:

Die AKS ist für das Kreisjugendamt Neuss, sowie für die Jugendämter der Städte Grevenbroich, Kaarst, Dormagen und Neuss tätig. Es handelt sich um eine Fachberatungsstelle zur Thematik des sexuellen Missbrauchs und der Vernachlässigung und Misshandlung Minderjähriger. Es bestehen langjährige Kooperationen mit dem Gesundheitsamt, dem Schulamt, dem Kreissportbund, der Kreispolizei sowie dem Sportamt.

Die AKS besteht seit 25 Jahren. Die Bekanntheit des Standortes, sowie die gute Vernetzung und Kooperation der Beratungsstelle mit einzelnen Hilfesystemen ist aus Sicht der Verwaltung –gerade auch im Hinblick auf das Bundeskinderschutzgesetz- von ganz erheblicher Bedeutung für die Jugendhilfe. Zu den Anforderungen gehört u.a.

 

  • Bedarfsgerechte Information und Beratung von Betroffenen
  • Stabilisierung
  • Information über rechtliche Aspekte sowie fallkonkrete Auswirkungen
  • Psychosoziale Prozessvorbereitung für das gerichtliche Verfahren
  • Risikoeinschätzung bei Kindeswohlgefährdung in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern
  • Beratung und Supervision für Fachkräfte
  • Präventionsveranstaltungen
  • Schulungen für Fachkräfte
  • Weiterentwicklung und Verbreitung von Fachwissen
  • Entwicklung und Implementierung verbindlicher professioneller Standards

 

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH als Träger der AKS hat seit 20 Jahren keine Erhöhung der Zuschüsse zur Kostendeckung beantragt. Möglich war dies durch Einsparungen im Overheadbereich sowie durch die Bereitstellung von Spendengeldern. In den letzten Jahren hat sich ein ungedeckter Finanzbedarf ergeben, der nicht mehr durch weitere Einsparungen oder Spendengelder ausgeglichen werden kann.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat in der 17. Sitzung der XI. Wahlperiode am 30.09.1993 beschlossen, dass sich das Jugendamt des Kreises Neuss finanziell mit 1 DM pro Einwohner finanziell beteiligt. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der AKS ist auf die sich an den Kosten beteiligenden Jugendämter beschränkt.

 

Bisher hat das Kreisjugendamt Neuss 34.800,00 € jährlich gezahlt. Beantragt wird nun ein Zuschuss in Höhe von 40.638, 84 € für das Jahr 2013. Hieraus ergibt sich eine Differenz von

5.838,84 €. Die Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss haben sich in der Jugendamtsleiter-besprechung am 07.09.2012 für die Anpassung der vorgeschlagenen Kostensätze ausge-sprochen.

 

Die AKS leistet eine qualitativ ausgesprochen hochwertige Arbeit. Aus Sicht der Verwaltung stellt die AKS eine der Säulen im Kinderschutz dar, auf die keinesfalls verzichtet werden kann. Bereits seit Jahren begleitet die AKS erfolgreich das Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“, gemeinsam mit dem Kreisjugendamt an Grundschulen. Das Programm wir vom Kreisjugendamt finanziell unterstützt. Dadurch wird eine breite Öffentlichkeit hergestellt, die für das Thema des sexuellen Missbrauchs von erheblicher Bedeutung ist. Gerade in den letzten Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass dieser Bereich nicht vernachlässigt werden darf und Aufklärung, Beratungsangebote und konkrete Hilfe für die Betroffenen vorgehalten werden müssen (siehe Antrag Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH vom 20.09.2012 sowie Jahresbericht der AKS 2011 – Anlage I).