Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
In der letzten
Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde die Neuausrichtung der vorschulischen
Bildung für Kinder mit Behinderung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)
thematisiert. Hierzu wird auf den beiliegenden Schriftverkehr verwiesen, aus
dem deutlich wird, dass der LVR an der Finanzierung vorschulischer Leistungen integrativer
Gruppen aus grundsätzlichen Erwägungen zukünftig nicht festhalten wird (siehe
Anlage II). Die Finanzierung der vorschulischen Bildung für Kinder mit
Behinderung stellt sich im Augenblick wie folgt dar:
Grundsätzlich bestehen
für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder drei Möglichkeiten
der Betreuung, Bildung und Förderung:
a)
Einzelintegration
in einer Gruppe der Gruppenform III (Regelgruppe)
b)
Gemeinsame
Erziehung und Förderung in einer integrativen Gruppe
c)
Erziehung
und Förderung in einer heilpädagogischen Gruppe oder Einrichtung
a) Einzelintegration in einer Regelgruppe
Im Rahmen der
Einzelintegration sollen möglichst 2
Kinder mit Behinderungen ab dem 3. Lebensjahr in eine Regelgruppe aufgenommen
werden. Über die Einzelintegration reduziert sich die Gesamtzahl der Kinder in
der Gruppe. Bei 2 integrativen Kindern soll die Gruppenstärke nicht mehr als 23
Kinder betragen.
Die Kinder mit
Behinderungen werden mit der 3 ½ fachen Kindpauschale für die Gruppenform III b
= 15.696,28 € gefördert.
Zusätzlich erhält
der Träger je Kindergartenjahr eine Pauschale in Höhe von 5.000,00 € pro
integratives Kind in einer Regelgruppe.
Diese Pauschale ist
für zusätzliches Personal zu verwenden.
b) gemeinsame Erziehung in integrativen
Gruppen
Die integrative Gruppe
besteht in der Regel aus 5 behinderten Kindern und 10 Regelkindergartenkindern.
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Die
behinderten Kinder werden gem. der Anlage zu § 19 KiBiz mit der 3 ½
Kindpauschale der Gruppenform III b = 15.696,28 € oder für behinderte U3-Kinder
mit 45 Stunden Betreuungszeit mit 18.148,86 € gefördert.
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Das
örtliche Jugendamt erhält vom Landesjugendamt im Kindergartenjahr 2012/13 eine
Jugendamtspauschale pro integrativer Gruppe in Höhe von 18.062,50 €. Bisher
wurde vom Landesjugendamt der hälftige Jugendamtsanteil pro Gruppe übernommen.
Dieser Anteil wurde differenziert abgerechnet. Durch die neue Regelung
entstehen dem Jugendamt im laufenden Kindergartenjahr zusätzliche Kosten in
Höhe von ca. 23.000,00 € bei 8 integrativen Gruppen. Da die Jugendamtspauschale
sukzessive abgebaut werden soll, entstehen dem Jugendamt bei 8 integrativen
Gruppen mittelfristig zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 200.000,00 € pro
Kindergartenjahr
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Die
Träger von integrativen Gruppen erhalten vom Landschaftsverband eine
Gruppenpauschale in Höhe von 9.000,00 €. Bisher wurde der hälftige Trägeranteil
vom Landschaftsverband refinanziert. Träger mit einem geringen Trägeranteil
haben Vorteile im Vergleich zur alten Regelung.
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Die
anteilige Finanzierung der Kosten der Leitungsfreistellung in Einrichtungen mit
mehr als zwei Gruppen entfällt. Deren Finanzierung wird über das KiBiz
geregelt.
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Die
Kosten für Therapeuten werden vom Landschaftsverband übernommen.
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Fahrtkosten
für Kinder mit Behinderung werden nur noch in begründeten Einzelfällen
übernommen.
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Verpflegungskosten
werden nicht mehr übernommen.
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Die
Eltern sind von Elternbeiträgen frei gestellt.
c) Erziehung und Förderung in
einer heilpädagogischen Gruppe oder Einrichtung
In einer heilpädagogischen
Gruppe werden insgesamt 10 behinderte Kinder gefördert.
Die Finanzierung
wird zu 100 % aus Sozialhilfemitteln
(SGB XII, sechstes Kapitel)
sicher- gestellt.
Die o.a.
Veränderungen resultieren aus den Beschlüssen des Landesjugendhilfeausschusses
Rheinland vom 31.01.2012, des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 01.02.2012
und des Landesausschusses vom 03.02.2012. Das Landesjugendamt Rheinland hat
darüber hinaus den politischen Auftrag eine kindbezogene Förderung zu
entwickeln. Dazu findet nach Aussage des LVR ein breit angelegter Dialog mit
den Spitzenverbänden der freien Träger und den kommunalen Spitzenverbänden
statt.
Aufgrund der
unterschiedlichen Förderungspraxis in den beiden Landschaftsverbänden
Westfalen-Lippe und Rheinland hat, auf Initiative des Kreisjugendamtes, am
27.08.2012 ein Informationsaustausch in Münster statt gefunden. Teilgenommen
haben Vertreter beider Landschaftsverbände, eine Vertreterin der Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes und Vertreter des Kreisjugendamtes.
Grundsätzlich kann
festgestellt werden, dass bei der Förderung von behinderten Kindern in
Westfalen-Lippe die wohnortnahe Einzelintegration seit Jahren im Vordergrund
steht, bis zu 4 behinderte Kinder pro Kindertageseinrichtung werden gefördert.
In der Vergangenheit wurden auch sogenannte Schwerpunktgruppen zugelassen, sie
sind zu vergleichen mit den integrativen Gruppen im Rheinland.
Im Rheinland standen
und stehen die integrativen Gruppen im Vordergrund, allerdings war auch schon
in der Vergangenheit die Einzelintegration möglich. Im Rahmen der Inklusion hat
die Einzelintegration erheblich an Bedeutung gewonnen und wird inzwischen auch
im Bereich des Kreisjugendamtes, auf Wunsch von Eltern, umgesetzt.
Insbesondere die
Vertreter beider Landschaftsverbände haben die Besprechung für einen intensiven
Austausch genutzt. Eine Annäherung in der Förderungspraxis ist gewünscht und es
kann davon ausgegangen werden, dass sie mittelfristig möglich ist.
Über weitere
Veränderungen und Entwicklungen im Bereich der Förderung von behinderten
Kindern wird die Verwaltung des Jugendamtes den Ausschuss wie auch die Träger
von Einrichtungen möglichst zeitnah informieren.