Betreff
Investive Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen
- Sachstandsbericht zum Erneuerungsprogramm 2012
Vorlage
66/2079/XV/2012
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der Sitzung am 06.11.2007 hat der Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses die Verwaltung beauftragt, die investiven Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen entlang von Kreisstraßen jährlich durchzuführen und über die abgeschlossene Umsetzung den Ausschuss in Kenntnis zu setzen.

 

Der Beschluss wurde am 05.12.2007 vom Kreisausschuss bestätigt (Beschluss-Nr. 459).

 

Alle vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen werden jährlich im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss unter Angabe des nach NKF „Neues Kommunale Finanzmanagement“ festgelegten Straßenabschnitts veranschlagt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit (Restnutzungsdauer) vom Tiefbauamt neu bestimmt. Ziel des Erneuerungsprogramms ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kreisstraßennetzes („Anlagegut Straße“) zu erhalten. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Straße, die Ingenieurbauwerke und die Straßenkanäle, die den Bilanzwert des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem größeren Nachholbedarf vorbeugen sollen.

 

Das Erneuerungsprogramm 2012 ist im Jahre 2011 haushaltsmäßig beantragt und bautechnisch im Folgejahr durch das Tiefbauamt umgesetzt worden. Insgesamt werden 2012 sieben Baumaßnahmen realisiert. Die noch ausstehenden vier Erneuerungsmaßnahmen für das Jahr 2012 werden Anfang Oktober starten und voraussichtlich Anfang November 2012 abgeschlossen sein. Die Eckdaten des Erneuerungsprogramms 2012 sind in tabellarischer Form im Anhang aufgeführt.