- Sachstandsbericht zum Erneuerungsprogramm 2012
Sachverhalt:
In der Sitzung am 06.11.2007 hat der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschusses die Verwaltung beauftragt, die investiven
Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen entlang von
Kreisstraßen jährlich durchzuführen und über die abgeschlossene Umsetzung den
Ausschuss in Kenntnis zu setzen.
Der Beschluss wurde am 05.12.2007 vom Kreisausschuss bestätigt
(Beschluss-Nr. 459).
Alle vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen werden jährlich im Haushalt des
Rhein-Kreises Neuss unter Angabe des nach NKF „Neues Kommunale
Finanzmanagement“ festgelegten Straßenabschnitts veranschlagt. Nach
Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit
(Restnutzungsdauer) vom Tiefbauamt neu bestimmt. Ziel des Erneuerungsprogramms
ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kreisstraßennetzes
(„Anlagegut Straße“) zu erhalten. Dabei handelt es sich um Investitionen in die
Straße, die Ingenieurbauwerke und die Straßenkanäle, die den Bilanzwert des
Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem größeren
Nachholbedarf vorbeugen sollen.
Das Erneuerungsprogramm 2012 ist im Jahre 2011
haushaltsmäßig beantragt und bautechnisch im Folgejahr durch das Tiefbauamt
umgesetzt worden. Insgesamt werden 2012 sieben Baumaßnahmen realisiert. Die
noch ausstehenden vier Erneuerungsmaßnahmen für das Jahr 2012 werden Anfang
Oktober starten und voraussichtlich Anfang November 2012 abgeschlossen sein.
Die Eckdaten des Erneuerungsprogramms 2012 sind in tabellarischer Form im
Anhang aufgeführt.