Betreff
Bericht zur Regionalarbeit
Berichtszeitraum September 2012
Vorlage
61/2085/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Regionalarbeit September 2012 zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

  1. Regionalrat

 

Am 20.09.2012 fand die Sitzung des Regionalrates Düsseldorf statt. Zu seiner Vorbereitung tagten am 05.09.2012 der Strukturausschuss, am 06.09.2012 der Verkehrsausschuss und am 12.09.2012 der Planungsausschuss.

 

Für den Rhein-Kreis Neuss waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:

 

 

·         80. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Neuss

 

Die Stadt Neuss hat beantragt, den Regionalplan (GEP 99) zu ändern und zwischen der BAB 46 und dem Gewerbegebiet an der Ziegelei- und Kieselstraße in Holzheim einen rund 30 ha großen Bereich für die gewerbliche und industrielle Entwicklung (GIB) darzustellen. Das Plangebiet ist bisher als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ dargestellt.

 

Für die Neudarstellung ist vorgesehen die GIB westlich der Bataverstraße und süd-östlich des AK Neuss-Süd in Neuss Uedesheim im Sinne eines Flächentausches zu reduzieren. Beide Bereiche sollen als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ und „Regionaler Grünzug“ dargestellt werden.

 

Der Regionalrat hat einstimmig den Erarbeitungsbeschluss gefasst.

 

 

·         Rheinblick – Das Regionalmonitoring für die Planungsregion Düsseldorf, Siedlungsmonitoring 2012

                           

Schwerpunktmäßig befasste sich der Regionalrat mit den Ergebnissen des Siedlungsmonitorings 2012

 

Von Seiten der Regionalplanungsbehörde wurden neue Bedarfszahlen zur Darstellung von Wohn (ASB)- und Gewerbeflächen (GIB) im neuen Regionalplan vorgelegt. Die Bedarfe wurden über eigene Berechnungen der Bezirksregierung ermittelt, da nicht absehbar ist, ob/wann die beabsichtigte landesweit einheitliche Bedarfsberechnungsmethode verfügbar ist.

Die ermittelten Bedarfswerte sollten in der Sitzung des Regionalrats als quantitativer Orientierungsrahmen für die zukünftigen Siedlungsbereichsdarstellungen beschlossen werden.

Bedarfsberechnung für Wohnen

Die Bedarfsberechnung für Wohnen setzt auf der Einwohner- und Haushaltsprognose und der Wohnungsstatistik von IT.NRW auf. Der zukünftige Wohnungsbedarf wird über die Faktoren Neubedarf (=Zuwachs der Zahl der Haushalte), Ersatzbedarf (Wegfall von Wohnungen) und Fluktuationsreserve ermittelt.

Die zunächst auf Ebene der Kreise ermittelten Wohnungsbedarfe werden durch die gleichgewichteten Kriterien

·                Stellung der Stadt/gemeinde in der „zentrale Orte Hierarchie“

·                Bevölkerungsanteil der Gemeinde am Kreis

·                Durchschnittliche gemeindliche Baufertigstellungen in den Jahren 2005-2011

·                Arbeitsplatzdichte der Gemeinden

·                auf die Ebene der Städte und Gemeinden heruntergebrochen.

 

In den abschließenden Schritten wird durch die Annahme von Dichtewerten (Wohneinheiten (WE)/ha) der benötigte Flächenbedarf errechnet. Durch Gegenüberstellung der Flächenbedarfs mit den im Siedlungsmonitoring ermittelten Flächenreserven ergibt sich der im Neuaufstellungsverfahren zu berücksichtigende planerische Überhang (-) bzw. Neubedarf (+) an ASB-Flächen.

Für die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wurden folgende Flächenbedarfe ermittelt:

Rhein-Kreis Neuss gesamt:                   -         55 ha

Stadt Dormagen:                                +       13 ha

Stadt Grevenbroich:                            +         7 ha

Gemeinde Jüchen:                              -         18 ha

Stadt Kaarst:                                     +         4 ha

Stadt Korschenbroich:                         +        5 ha

Stadt Meerbusch:                               -         81 ha

Stadt Neuss:                                     +         8 ha

Gemeinde Rommerskirchen:                 +         7 ha

 

Insgesamt ergibt sich für die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet lediglich geringer Bedarf für die Darstellung neuer ASB-Flächen. Für die Stadt Meerbusch und die Gemeinde Jüchen wurden sogar sehr deutlich über den Bedarf hinausgehende Überhänge ermittelt.

 

Bedarfsberechnung für gewerbliche Flächen

 

Die Ermittlung des zukünftigen Bedarfs gewerblicher Flächen erfolgt nach der sog. Modifizierten Handlungsspielraummethode (HSP 2). Hierbei wird er zukünftige Flächenbedarf aus der durchschnittlichen Inanspruchnahme von Gewerbeflächen in den letzten zehn Jahren ermittelt. Zur Berücksichtigung von Brachflächen und zur Gewährleistung einer erhöhten Flexibilität werden prozentuale Ab- bzw. Zuschläge angenommen.

Der regionsweit auf Kreisebene ermittelte Flächenbedarf wird nach Abzug eines Flächenabzugs von 10% für Sonderprojekte - über folgende Kriterien auf die Städte und Gemeinden verteilt:

 

·            25%   auf die Ober- und Mittelzentren nach Bevölkerungsanteil

·            25%   auf die Städte und Gemeinden nach Arbeitsplatzdichte

·            25%   auf die Städte und Gemeinden nach sozialversicherungspflichtig beschäftigten

·            25%   auf die Städte und Gemeinden nach bisheriger Flächeninanspruchnahme

 

Auch bei den gewerblichen Bauflächen erfolgt abschließend eine Gegenüberstellung des ermittelten Bedarfs mit den Flächenreserven zur Bestimmung des Überhangs (-) oder Neubedarfs (+).

Für die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wurden folgende gewerblichen Flächenbedarfe ermittelt:

Rhein-Kreis Neuss gesamt:                   -         233 ha

Stadt Dormagen:                                +           3 ha

Stadt Grevenbroich:                            -           53 ha

Gemeinde Jüchen:                              -           22 ha

Stadt Kaarst:                                     -           47 ha

Stadt Korschenbroich:                         -           23 ha

Stadt Meerbusch:                               -             9 ha

Stadt Neuss:                                     -         107 ha

Gemeinde Rommerskirchen                  -             1 ha

 

Nach den Ergebnissen der Bedarfsberechnung werden im Kreisgebiet deutliche Überhänge an gewerblichen Flächen festgestellt. Dies gilt mit Ausnahme der Stadt Dormagen für alle Städte und Gemeinden des Kreises.

 

Der Regionalrat ist dem Vorschlag der Bezirksregierung, die vorgelegte Bedarfsberechnung als Grundlage für das Fortschreibungsverfahren anzuwenden nicht gefolgt. Der Regionalrat hat folgenden Beschluss gefasst:

 

1)    Die bedarfsgerechte Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen steht bei der Fortschreibung des Regionalplans an erster Stelle. Der Regionalrat unterstützt die Bezirksregierung dabei, für den neuen Regionalplan Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe auszuweisen, die eine nachhaltige Entwicklung in der Planungsregion gewährleisten.

 

2)    Der Regionalrat nimmt den Auswertungsbericht „Rheinblick“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die nächste Erhebung zum Stichtag 01.01.2015 durchzuführen.

 

3)    Bei der Ermittlung des quantitativen Berechnungsrahmens sind die vorgenannten Zielperspektiven einer bedarfsgerechten Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen einzuhalten. Die Bezirksregierung geht dabei lt. Siedlungsmonitoring 2012, Seite 63 – ermittelt auf Basis des GEP 99 – vom heutigen Stand der Reserveflächen für Gewerbe von ca. 3.120 ha für den nächsten Regionalplan aus.

 

4)    Die Belange der Kommunen sind in den quantitativen Festlegungen angemessen zu berücksichtigen und sollen im Verfahren einvernehmlich abgestimmt werden. Hierbei sind auch angemessene Dichtewerte und der angemessenen Umgang mit planungsrechtlich gesicherten, aber faktisch nicht zur Verfügung stehenden Flächen für Betriebserweiterungen zu berücksichtigen.

 

5)    Bei einer Zugrundelegung einer landeseinheitlichen Berechnungsmethode mit evtl. größeren flächenwerten können entsprechende Anpassungen nicht nur nach untern sondern auch nach oben erfolgen.

 

6)    An der Zielsetzung zur Einhaltung des Zeitrahmens bis zum Ende dieser Wahlperiode wird weiter festgehalten.

 

7)    Zum Zwecke des Fortgangs des Verfahrens sollen die Kommunen von der Bezirksregierung möglichst schnell zu einem Abstimmungsgespräch eingeladen werden.

 

 

 

  1. Region Köln/Bonn e. V.

 

    1. Jubiläumsveranstaltung des Region Köln/Bonn e. V. am 25.09.2012 in Brüssel

 

Aus Anlass seines 20-jährigen Bestehens fand am 25.09.2012 in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in Brüssel die Vorstandssitzung des Region-Köln/Bonn e. V. statt. Begrüßt wurden die Mitglieder und Gäste vom Leiter der Landesvertretung Rainer Steffens. Die Landesvertretung beobachtet und analysiert die Politik auf europäischer Ebene und informiert die Landesregierung in Düsseldorf über alle Entwicklungen, die von Bedeutung für die Landespolitik sind. Neben der Vorstandssitzung fanden weitere Workshops der Arbeitskreise und Kooperationsrundes des Region Köln/Bonn e. V. mit Vertretern der europäischen Ebene statt. Im Mittelpunkt stand hier eine Information über die europäische Strukturpolitik. Hauptziel der EU-Strukturfonds 2014 bis 2020 ist es, einen wesentlichen, messbaren und sichtbaren Beitrag zur Europa 2020 zu leisten.

 

Im Mittelpunkt der neuen Förderperiode stehen die Themenbereiche

 

·         Forschung und Innovation

·         Wettbewerbsfähigkeit von KMU

·         Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

 

Im weiteren Verlauf hatte die Region Köln/Bonn e. V. Gelegenheit sich als attraktive Region in Europa vorzustellen und mit Vertretern der europäischen Ebene auszutauschen.

 

 

 

  1. Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e. V.

 

Der Vorstand des Abfallwirtschaftsvereins Region Rhein-Wupper e.V. besuchte auf seiner anderthalbtägigen, auswärtigen Vorstandssitzung in Hamburg Ende August 2012 zunächst die Städtereinigung Hamburg Anstalt öffentlichen Rechts. Im Vordergrund standen die von der Städtereinigung Hamburg von ca. 2500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahrgenommenen hoheitlichen Aufgaben, aber auch die im Wettbewerb mit anderen Anbietern durchgeführten gewerblichen Tätigkeiten (z.B. Winterdienst, Reinigungsleistung). Besonderes Interesse weckte die Neukonzeption der Recyclinghöfe in Hamburg seit 2011. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die „Hamburger Recycling-Offensive“. Elemente der Offensive sind die flächendeckende Biotonne, Anreize zur Wertstoffsammlung durch neue Gebührenstrukturen, Einführung der Hamburger Wertstofftonne. In der Diskussion zeigte sich, dass sich das Entsorgungsverhalten der Hamburger Bürger durch die eingeführten Maßnahmen bisher nur marginal verändert hat.

 

Ein weiteres Informationsgespräch wurde mit der Hamburger Handelskammer über Fragen der Organisation der gewerblichen Abfallwirtschaft und der regionalen Zusammenarbeit geführt.