Betreff
K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390
- Sachstandsbericht
Vorlage
66/2087/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Die Neuführung der K 37n dient zur Verlagerung des heutigen IKEA-Einrichtungshauses sowie der Entwicklung und Erschließung des neuen Gewerbegebietes Kaarster Kreuz. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Kaarst im Jahr 2009 dem Kreis gegenüber verpflichtet, das Planungs- und Baurecht für die K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390 zu schaffen sowie den erforderlichen Grunderwerb uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat die Stadt Kaarst die 66. und 67. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Das Genehmigungsverfahren für die beiden genannten Flächennutzungsplanänderungen bei der Bezirksregierung Düsseldorf läuft gegenwärtig als Voraussetzung für den nachfolgenden Bebauungsplan zur Umsetzung der Maßnahme. Der Bebauungsplan Nr. 93 K37n – Büttgen -, der zur planungsrechtlichen Sicherung des Straßenneubaus der K 37n dient, hat in der Zeit vom 11.06 – 13.07.2012 zur Einsicht- und Stellungnahme nach § 3 (2) BauGB ausgelegen und parallel dazu wurden alle betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt. Im Anschluss erfolgt zurzeit die Abwägung und Synopse. Die Entscheidung über das Beteiligungsverfahren und der abschließende Satzungsbeschluss durch den Stadtrat der Stadt Kaarst werden nach Auskunft der Stadtverwaltung noch im Oktober angestrebt.

 

In der letzten Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am 22.02.2012 wurde die Maßnahme K 37n Neuführung Hüngert bis L 390 im Rahmen der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms seitens der Politik thematisiert. Der Antrag, die Beschlussfassung über die Aufnahme der Straßenbaumaßnahme in das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2013 – 2017 zu vertagen, wurde mehrheitlich (4 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen) abgelehnt.

Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zu den seitens der Stadt Kaarst betriebenen Bauleitplanverfahren zum 01.06.2012 beim Land NRW, hier vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, einen Antrag auf Förderung der Straßenbaumaßnahme K 37n zu stellen und hierbei die frühzeitige Bereitschaft des Rhein-Kreises Neuss zu dokumentieren, die Baumaßnahme auf Grundlage von der Stadt Kaarst betriebenen und zu beschließenden Planung in seiner Baulastträgerschaft herzustellen und zu übernehmen.

 

Die Verwaltung hat zum 01.06.2012 fristgerecht den Förderantrag für die Maßnahme nebst detaillierten Planunterlagen und einer aktuellen Kostenberechung bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Die beantragten Gesamtkosten belaufen sich auf 14,16 Mio. €, davon entfallen 1,91 Mio. € auf den Grunderwerb und 12,25 Mio. € auf die Baukosten.

 

Über das weitere Procedere hinsichtlich der Fördermaßnahme wird das Land NRW im Programmgespräch 2013, welches für den 31.10.2012 bei der Bezirksregierung Düsseldorf terminiert ist, befinden. An dem Termin werden Vertreter des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Bezirksregierung, der Stadt Kaarst und des Rhein-Kreises Neuss teilnehmen.