- Sachstandsbericht
Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Neuführung der K 37n dient zur Verlagerung des heutigen
IKEA-Einrichtungshauses sowie der Entwicklung und Erschließung des neuen
Gewerbegebietes Kaarster Kreuz. Aus diesem Grunde hat sich die Stadt Kaarst im
Jahr 2009 dem Kreis gegenüber verpflichtet, das Planungs- und Baurecht für die
K 37n Neuführung Hüngert bis zur L 390 zu schaffen sowie den erforderlichen
Grunderwerb uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat die Stadt
Kaarst die 66. und 67. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Das Genehmigungsverfahren
für die beiden genannten Flächennutzungsplanänderungen bei der Bezirksregierung
Düsseldorf läuft gegenwärtig als Voraussetzung für den nachfolgenden Bebauungsplan
zur Umsetzung der Maßnahme. Der Bebauungsplan Nr. 93 K37n – Büttgen -, der zur
planungsrechtlichen Sicherung des Straßenneubaus der K 37n dient, hat in der
Zeit vom 11.06 – 13.07.2012 zur Einsicht- und Stellungnahme nach § 3 (2) BauGB
ausgelegen und parallel dazu wurden alle betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB beteiligt. Im Anschluss erfolgt
zurzeit die Abwägung und Synopse. Die Entscheidung über das
Beteiligungsverfahren und der abschließende Satzungsbeschluss durch den
Stadtrat der Stadt Kaarst werden nach Auskunft der Stadtverwaltung noch im Oktober
angestrebt.
In der letzten Sitzung des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses am
22.02.2012 wurde die Maßnahme K 37n Neuführung Hüngert bis L 390 im Rahmen der
Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms seitens der Politik thematisiert.
Der Antrag, die Beschlussfassung über die Aufnahme der Straßenbaumaßnahme in
das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2013 – 2017 zu vertagen, wurde
mehrheitlich (4 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen) abgelehnt.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zu den seitens
der Stadt Kaarst betriebenen Bauleitplanverfahren zum 01.06.2012 beim Land NRW,
hier vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, einen Antrag auf
Förderung der Straßenbaumaßnahme K 37n zu stellen und hierbei die frühzeitige
Bereitschaft des Rhein-Kreises Neuss zu dokumentieren, die Baumaßnahme auf
Grundlage von der Stadt Kaarst betriebenen und zu beschließenden Planung in
seiner Baulastträgerschaft herzustellen und zu übernehmen.
Die
Verwaltung hat zum 01.06.2012 fristgerecht den Förderantrag für die Maßnahme
nebst detaillierten Planunterlagen und einer aktuellen Kostenberechung bei der
Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht. Die beantragten Gesamtkosten belaufen
sich auf 14,16 Mio. €, davon entfallen 1,91 Mio. € auf den Grunderwerb und
12,25 Mio. € auf die Baukosten.
Über
das weitere Procedere hinsichtlich der Fördermaßnahme wird das Land NRW im Programmgespräch
2013, welches für den 31.10.2012 bei der Bezirksregierung Düsseldorf terminiert
ist, befinden. An dem Termin werden Vertreter des Ministeriums für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Bezirksregierung, der Stadt Kaarst
und des Rhein-Kreises Neuss teilnehmen.