Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Anmeldungen des Rhein-Kreises Neuss zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) - Bereich Straße zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Bundesverkehrsminister beabsichtigt den Bundesverkehrswegeplan fortzuschreiben. Hierzu wurden vom Landesverkehrsministerium alle Kreise, Städte und Gemeinden aufgefordert, Vorschläge für bedarfsplanrelevante Straßenbaumaßnahmen (kapazitätserweiternde Neu- und Ausbaumaßnahmen, Ortsumgehungen, Ausbau von Autobahnknoten) zu melden (s. Anlage). Für die kommunalen Meldungen wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf eine Frist zum 15.10.2012 gesetzt. Die Meldungen fließen anschließend nach Beratung durch die jeweiligen Regionalräte (bei der Bezirksregierung Düsseldorf voraussichtlich am 13.12.2012) in die Meldung des Landes an den Bund ein.
Die Maßnahmen des aktuellen Bedarfsplans werden in indisponible und disponible Maßnahmen unterteilt:
1. Für die als indisponibel eingestuften Maßnahmen ist keine Neuanmeldung zum BVWP erforderlich.
Hierzu zählen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss folgende Maßnahmen:
· A44 – Rheinquerung Ilverich
· A 57 – Ausbauabschnitte: AD Neuss-Süd - AS Neuss-Norf, AS Neuss-Hafen, Umbau AK Neuss-West, AK Neuss-West – AK Kaarst, AK Kaarst- AK Meerbusch, AS Meerbusch-Bovert.
· B 59 – OU Rommerskirchen
Die genannten Maßnahmen sind im Bau bzw. bereits abgeschlossen.
2. Für die als disponibel eingestuften Maßnahmen ist eine Neuanmeldung und Neubewertung im Rahmen der Fortschreibung erforderlich. Im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss betrifft dies folgende Maßnahmen:
A
46 - Ausbau AK Wanlo – AK Holz
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme ist ergangen. Zurzeit wird die Ausführungsplanung erstellt.
A
57 – AS Dormagen – AD Neuss-Süd
Die Maßnahme ist im aktuellen
Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft und befindet sich derzeit
im Planfeststellungsverfahren (Offenlage erfolgt).
A
57 - Umbau AK Kaarst
Die Maßnahme ist im aktuellen
Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Vorentwurf für den
leistungssteigernden Umbau des Autobahnkreuzes wurde begonnen.
A
57 – AK Meerbusch – AS Krefeld–Oppum
Die Maßnahme ist im aktuellen
Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Derzeit wird der
Vorentwurf für den Ausbau auf sechs Fahrstreifen in diesem Abschnitt der A57
erarbeitet.
B
59 – Ortsumgehung Sinsteden
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Für die Ortsumgehung Sinsteden wurde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
B
59 – Ortsumgehung Allrath
Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan dem weiteren Bedarf zugeordnet.
B
477 – Ortsumgehungen Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim
Die Maßnahme ist im aktuellen
Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das
Linienbestimmungsverfahren für die Ortsumgehung ist abgeschlossen.
Die unter 2. genannten „disponiblen“ Maßnahmen wurden vom Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans erneut angemeldet. Weitere („neue“) bedarfsplanrelevante Maßnahmen zum Ausbau des Bundesfernstraßennetzes im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss bestehen nicht.