Betreff
Anmeldungen des Rhein-Kreises Neuss zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) - Bereich Straße
Vorlage
61/2089/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Anmeldungen des Rhein-Kreises Neuss zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) - Bereich Straße zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Bundesverkehrsminister beabsichtigt den Bundesverkehrswegeplan fortzuschreiben. Hierzu wurden vom Landesverkehrsministerium alle Kreise, Städte und Gemeinden aufgefordert, Vorschläge für bedarfsplanrelevante Straßenbaumaßnahmen (kapazitätserweiternde Neu- und Ausbaumaßnahmen, Ortsumgehungen, Ausbau von Autobahnknoten) zu melden (s. Anlage). Für die kommunalen Meldungen wurde von der Bezirksregierung Düsseldorf eine Frist zum 15.10.2012 gesetzt. Die Meldungen fließen anschließend nach Beratung durch die jeweiligen Regionalräte (bei der Bezirksregierung Düsseldorf voraussichtlich am 13.12.2012) in die Meldung des Landes an den Bund ein.

 

Die Maßnahmen des aktuellen Bedarfsplans werden in indisponible und disponible Maßnahmen unterteilt:

 

1.    Für die als indisponibel eingestuften Maßnahmen ist keine Neuanmeldung zum BVWP erforderlich.

Hierzu zählen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss folgende Maßnahmen:

 

·         A44 – Rheinquerung Ilverich

 

·         A 57 – Ausbauabschnitte: AD Neuss-Süd - AS Neuss-Norf, AS Neuss-Hafen, Umbau AK Neuss-West, AK Neuss-West – AK Kaarst, AK Kaarst- AK Meerbusch, AS Meerbusch-Bovert.

 

·         B 59 – OU Rommerskirchen

 

Die genannten Maßnahmen sind im Bau bzw. bereits abgeschlossen.

 

2.    Für die als disponibel eingestuften Maßnahmen ist eine Neuanmeldung und Neubewertung im Rahmen der Fortschreibung erforderlich. Im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss betrifft dies folgende Maßnahmen:

 

A 46 - Ausbau AK Wanlo – AK Holz

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für die Maßnahme ist ergangen. Zurzeit wird die Ausführungsplanung erstellt.

 

A 57 – AS Dormagen – AD Neuss-Süd

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft und befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren (Offenlage erfolgt).

 

A 57 -  Umbau AK Kaarst

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Mit dem Vorentwurf für den leistungssteigernden Umbau des Autobahnkreuzes wurde begonnen.

 

A 57 – AK Meerbusch – AS Krefeld–Oppum

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Derzeit wird der Vorentwurf für den Ausbau auf sechs Fahrstreifen in diesem Abschnitt der A57 erarbeitet.

 

B 59 – Ortsumgehung Sinsteden

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Für die Ortsumgehung Sinsteden wurde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.

 

B 59 – Ortsumgehung Allrath

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan dem weiteren Bedarf zugeordnet.

 

B 477 – Ortsumgehungen Rommerskirchen, Butzheim, Frixheim

 

Die Maßnahme ist im aktuellen Bedarfsplan in den vordringlichen Bedarf eingestuft. Das Linienbestimmungsverfahren für die Ortsumgehung ist abgeschlossen.

 

Die unter 2. genannten „disponiblen“ Maßnahmen wurden vom Rhein-Kreis Neuss im Rahmen der  Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans erneut angemeldet. Weitere („neue“) bedarfsplanrelevante Maßnahmen zum Ausbau des Bundesfernstraßennetzes  im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss bestehen nicht.