Sachverhalt:
1.) Wie viele Asylbewerber halten sich im Rhein-Kreis Neuss auf?
Zum Stand 10.10.2012 haben die aufnahmepflichtigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden folgende Zahlen gemeldet:
|
ausländische
Flüchtlinge |
unerlaubt
eingereiste Ausländer |
Dormagen |
49 |
0 |
Grevenbroich |
81 |
0 |
Jüchen |
41 |
0 |
Kaarst |
33 |
0 |
Korschenbroich |
56 |
0 |
Meerbusch |
36 |
0 |
Neuss |
106 |
0 |
Rommerskirchen |
14 |
0 |
gesamt |
416 |
0 |
2.) Mit welcher Entwicklung wird in den nächsten 12 Monaten gerechnet ?
Steigende Tendenz. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in einem Erlass vom 10.10.2012 zur Zuwanderung von Asylbewerbern angemerkt, dass die zeitliche und zahlenmäßige Größenordnung aktuell noch nicht absehbar ist.
3.) Aus welchen Regionen kommen die Asylbewerber?
Im selben Erlass wird angegeben, dass die unverzügliche behelfsmäßige Unterbringung für eine Vielzahl von Asylbewerber erforderlich ist, die in großer Zahl zzt. Aus Bulgarien, Rumänien, Serbien, Mazedonien, z.T. wohl auch aus Syrien und Afghanistan nach Deutschland zuwandern.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt für den Monat September 2012 folgende zugangsstärksten Herkunftsländer an:
Serbien 20,8 %
Mazedonien 15,5 %
Syrien 11,1 %
Afghanistan 8,4 %
Iran 6,1 %
Irak 5,2 %
Russische Föderation 4,2 %
Pakistan 4,2 %
Bosnien und Herzegowina 3,2 %
Kosovo 2,2 %
Sonstige 19,1 %
Für den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.09.2012 verzeichnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge folgende Hauptherkunftsländer:
Afghanistan 13,4 %
Serbien 10,3 %
Irak 9,8 %
Syrien 9,3 %
Iran 7,4 %
Mazedonien 6,5 %
Pakistan 5,9 %
Russische Föderation 3,9 %
Kosovo 2,8 %
Türkei 2,6 %
Sonstige 28,1 %
4.) Sind die Asylbewerber Kriegs- oder Wirtschaftsflüchtlinge?
Nach den gesetzlichen Vorschriften gibt es keine solche Aufteilung.
5.) Ist im Rhein-Kreis Neuss ein weiteres Asylantenheim geplant?
Die Einrichtung von Erstaufnahmelagern für Flüchtlinge ist Landesaufgabe. Die Unterbringung der den Städten und Gemeinden zugewiesenen Asylbewerber ist originäre kommunale Aufgabe. Dem Rhein-Kreis Neuss liegen hierzu keine weiteren Erkenntnisse vor.
6.) Welche Kosten sind für den Rhein-Kreis Neuss und die Kommunen zu erwarten?
Für den Rhein-Kreis Neuss fallen keine Kosten an. Der Betrieb des St. Alexius-Krankenhauses als Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen wird vom Land finanziert. Die Städte und Gemeinden sind finanziell betroffen, da die Einzelfallhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in deren Zuständigkeit liegt.