Betreff
Neue Regelsätze in der Sozialhilfe
Vorlage
50/2123/XV/2012
Art
Bericht

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Bekanntmachung vom 18.10.2012 die neuen Regelsätze ab 2013 veröffentlicht.


Die Regelsätze ändern sich für die Leistungsberechtigten wie folgt:

 

SGB XII

SGB II

2012

2013

Regelbedarfsstufe 1

Regelbedarf für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberech-tigte, deren Partner minderjährig ist

374 €

382 €

Regelbedarfsstufe 2

Regelbedarf für volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft

337 €

345 €

Regelbedarfsstufe 3

Regelbedarf für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft über 18 Jahre

299 €

306 €

Regelbedarfsstufe 4

Regelbedarf für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft unter 18 Jahre und für Leistungsberechtigte im 15. Lebensjahr

287 €

289 €

Regelbedarfsstufe 5

Regelbedarf für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

251 €

255 €

Regelbedarfsstufe 6

für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres

219 €

224 €

 

 

Die Mehrkosten für den Rhein-Kreis Neuss, welche sich aus der Erhöhung ergeben wurden auf Basis der Bedarfsgemeinschaften September 2012 beispielhaft berechnet:

 

Rechtskreis

mtl. Mehrkosten

jährl. Mehrkosten

Grusi

             29.428,00 €

            353.136,00 €

HzL

              3.242,00 €

             38.907,00 €

SGB II

             11.575,00 €

            138.902,00 €

Summe

             44.245,00 €

            530.945,00 €

 

 

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, so wie der HzL wirkt sich die Regelsatzerhöhung bei allen Bedarfsgemeinschaften auf die Ausgaben des Rhein-Kreises Neuss aus. 

 

Im Bereich SGB II wirkt sich die Regelsatzerhöhung nur in bestimmten Fallkonstellationen auf die Kosten der Unterkunft und somit auf den Kreis aus.
Das Einkommen muss die Regelsatzleistungen übersteigen und wird auf die Kosten der Unterkunft angerechnet. Da Einkommen zuerst auf Regelsatzleistungen und Mehrbedarfe angerechnet wird, verschiebt sich hier die Anrechnung zu ungunsten der KdU.

Beispiel:

 

 

2012

2013

KdU

 350,00 €

 350,00 €

HzL

 374,00 €

 382,00 €

Gesamtbedarf

 724,00 €

 732,00 €

 

 

 

abzgl. Einkommen i.H.v

 400,00 €

 400,00 €

Rest KdU / Leistung Kreis

 324,00 €

 332,00 €