Betreff
Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern
Vorlage
50/2137/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Aufgrund des Anstiegs der Asylbewerberzahlen und der Unterbringung von Asylbewerbern im ehemaligen Krankenhaus St. Alexius wird der Sozial- und Gesundheitsausschuss über die Zuständigkeiten und über die aktuelle Entwicklung in diesem Bereich informiert.

 

1. Personenkreis

 

Unter ausländischen Flüchtlingen versteht man diejenigen Personen, die – im Gegensatz zu den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern - nach der Zuwanderung ins Bundesgebiet zunächst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Zu den ausländischen Flüchtlingen gehören vor allem die Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Auch die durch das Kompetenzzentrum für Integration verteilten jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer zählen zu den ausländischen Flüchtlingen. Weitere Personengruppen sind die Bürgerkriegsflüchtlinge und sonstigen Aufnahmegruppen, denen aus humanitären Gründen eine Einreise und Aufnahme in der Bundesrepublik gewährt wird (z.B. verfolgte Minderheiten).

 

2. Aufnahmepflicht

 

Die Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen ergibt sich aus  §§ 23 ff des Aufenthaltsgesetzes des Bundes (AufenthG) und durch das Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (FlüAG).

 

Nach dem FlüAG sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die ihnen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. Die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt in NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Zuweisungsschlüssel.

 

Von den Städten und Gemeinden sind in ausreichender Zahl Unterkünfte für neu zugewiesene Flüchtlinge bereitzuhalten bzw. zu unterhalten. Für die Aufnahme und Unterbringung erhalten die Städte und Gemeinden eine pauschalierte Landeszuweisung nach dem FlüAG für zugewiesene ausländische Flüchtlinge und nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz (TIG) eine Integrationspauschale für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Personen mit Dauerbleiberecht (§ 11 TIG). Sozialleistungen an die ausländischen Flüchtlinge (Asylbewerber) werden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu Lasten der Städte und Gemeinden gewährt.

 

3. Erstaufnahme

 

Die dem Land NRW zugewiesenen Flüchtlinge werden zunächst in einer sogenannten „Erstaufnahmeeinrichtung“ des Landes NRW untergebracht.

 

Die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Unna-Massen ist in Nordrhein-Westfalen zuständig für die Aufnahme, Betreuung und Weiterleitung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und anderen Zuwanderern mit einem Dauerbleiberecht in Deutschland. Am 1. Januar 2008 wurde sie als „Kompetenzzentrum für Integration“ in die Bezirksregierung Arnsberg eingegliedert.

 

Am 30. Juni 2009 wurde die Landesstelle als „Erstaufnahmeeinrichtung“ geschlossen. Das Land NRW hat zu diesem Zeitpunkt mehrere kleinere „Erstaufnahmeinrichtungen“ in Dortmund und Bielefeld eröffnet. Dadurch, dass die Dortmunder „Erstaufnahmeeinrichtung“ derzeit überlastet ist, wurde die „Erstaufnahmeeinrichtung“ in Unna-Massen am 11.10.2012 reaktiviert und soll bis zu 400 Flüchtlinge aus den überfüllten Aufnahmestellen in NRW aufnehmen.

 

Die jetzige Unterbringung im ehemaligen Krankenhaus St. Alexius in Neuss erfolgt durch das Land NRW ebenfalls als „Erstaufnahmeeinrichtung“ zur Entlastung der Einrichtung in Dortmund. Diese „Erstaufnahmeeinrichtung“ wird daher auch betreut durch die Stadt Dortmund über die Organisation European Homecare, die im Auftrag des Landes in Neuss und anderen Landeseinrichtungen Organisation und Betreuung übernimmt.
Nach einer relativ kurzen Aufenthaltsdauer in der „Erstaufnahmeeinrichtung St. Alexius Neuss“ werden die ausländischen Flüchtlinge nach dem eingangs zitierten Zuweisungsschlüssel landesweit auf die Kommunen in NRW verteilt.

 

Alle Kosten, die für Ersteinrichtungen anfallen einschließlich aller Betreuungs- und Versorgungskosten der aufgenommenen Flüchtlinge, werden vom Land getragen.

 

 

4. aktuell aufgenommene Asylbewerber im Rhein-Kreis Neuss

 

Zum Stand 10.10.2012 haben die aufnahmepflichtigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden folgende Zahlen gemeldet:

 

 

 

ausländische Flüchtlinge                      nach § 3 (3) Nr. 1 – 3 FlüAG

unerlaubt eingereiste Ausländer          nach § 3 (3) Nr. 4 FlüAG

Dormagen

49

0

Grevenbroich

81

0

Jüchen

41

0

Kaarst

33

0

Korschenbroich

56

0

Meerbusch

36

0

Neuss

106

0

Rommerskirchen

14

0

gesamt

416

0

 

5. Herkunftsländer der Asylbewerber

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in einem Erlass vom 10.10.2012 zur Zuwanderung von Asylbewerbern angegeben, dass die unverzügliche behelfsmäßige Unterbringung für eine Vielzahl von Asylbewerber erforderlich ist, die in großer Zahl zzt. Aus Bulgarien, Rumänien, Serbien, Mazedonien, z.T. wohl auch aus Syrien und Afghanistan nach Deutschland zuwandern.

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt für den Monat September 2012 folgende zugangsstärksten Herkunftsländer an:

 

Serbien                                                        20,8 %

Mazedonien                                                   15,5 %

Syrien                                                           11,1 %

Afghanistan                                                     8,4 %

Iran                                                               6,1 %

Irak                                                               5,2 %

Russische Föderation                                        4,2 %

Pakistan                                                         4,2 %

Bosnien und Herzegowina                                  3,2 %

Kosovo                                                                                                     2,2 %

Sonstige                                                       19,1 %

 

 

Für den Zeitraum 01.01.2012 bis 30.09.2012 verzeichnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge folgende Hauptherkunftsländer:

 

Afghanistan                                                   13,4 %

Serbien                                                        10,3 %

Irak                                                               9,8 %

Syrien                                                            9,3 %

Iran                                                              7,4 %

Mazedonien                                                    6,5 %

Pakistan                                                         5,9 %

Russische Föderation                                        3,9 %

Kosovo                                                                                                     2,8 %

Türkei                                                            2,6 %

Sonstige                                                       28,1 %

 

 

6. Aufwendungen der Städte und Gemeinden

 

Nach der amtlichen Statistik LDS stellen sich für die Jahre 2010 und 2011 die Ausgaben für den gesamten Rhein- Kreis Neuss wie folgt dar:

 

 

 

 

Bruttoausgaben

 

 

 

 

Nettoausgaben

 

 

 

 

 

davon

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

Jahr

 

Leistungen

 

Leistungen

 

 

 

zusammen

je 1000

Anteil an

 

insgesamt

in

Grund-

bei Krankheit,

Arbeitsgele-

sonstige

 

 

Einwohner

den Ausgaben

 

 

besonderen

leistungen

Schwangerschaft

genheiten

Leistungen

 

 

 

 

 

 

Fällen

(§ 3 AsylblG)

und Geburt

(§ 5 AsylblG)

(§ 6 AsylblG)

 

 

 

 

 

 

(§ 2 AsylblG)

 

(§ 4 AsylblG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUR

 

 

 

 

%

2 010

3 685 493

1 048 862

1 721 515

 831 693

10 257

73 166

 122 393

3 563 100

8 032

 96,7

2 011

4 412 303

1 021 927

2 192 166

1 141 520

9 973

46 717

 152 336

4 259 967

9 603

 96,6

 

 

Zur Informationen über die aktuelle Entwicklung der Leistungsausgaben, sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden um entsprechende Angaben gebeten worden. Die Berichte sollen ebenfalls die Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 aufzeigen, wonach die Regelleistung an Asylbewerber zu erhöhen war.

 

Weiterhin wurde um Auskunft gebeten, ob besondere Vorkehrungen für eine Aufnahme weiterer Asylbewerber getroffen werden. Soweit die Antworten bis zur Sitzung des Sozial- und Gesundheitsschuss vorliegen, wird entsprechend berichtet.

 

7. Gesundheitsfürsorge für Asylbewerber

 

Über die gesundheitliche Versorgung der in der „Erstaufnahmeeinrichtung St. Alexius Neuss“ aufgenommenen Flüchtlinge, wird in der Sitzung der Amtsarzt Herr Dr. Dörr besonders berichten.