Betreff
Sicherheitsanalyse und -standards beim Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
65/2169/XV/2012
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt dem Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Körperliche Gewalt gegenüber Mitmenschen ist in unserer heutigen Gesellschaft leider keine Ausnahmeerscheinung mehr. Ob in Bahnhöfen, U-Bahn Stationen, auf offener Straße, in Stadien oder anderen Orten unterliegen Mitmenschen z.T. brutalsten Übergriffen. Dies führt nachvollziehbar zu einem subjektiven Gefühl der Verunsicherung und Angst. Erklärungsversuche über Ursachen der oft hintergrundlosen und spontanen Gewaltanwendung scheitern an den irrationalen Verhaltensweisen der Täter. Schutz und Selbstschutz vor derartigen Handlungen gestalten sich deshalb schwierig.

 

Dies betrifft leider auch die öffentlichen Verwaltungen In vielen Bereichen müssen ablehnende Bescheide oder Negativauskünfte gegenüber Bürgern erteilt werden, welche zum Teil existenzielle Bedeutung haben und daher erhebliche emotionale Reaktionen hervorrufen.

 

Häufig sind Erwartungshaltungen von Antrag stellenden Bürgern mit einem gesteigerten Anspruchsdenken verbunden.

 

Diese Mischung aus Enttäuschung, Anspruchsdenken, existenzieller Not und Steigerung der Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft verunsichert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung.

 

Die Tötung einer Kollegin aus dem Jobcenter vor wenigen Wochen hat neben vielen schon durchgeführten Einzelmaßnahmen und grundsätzlichen Planungen dazu geführt, mit allen einschlägigen Ämtern und dem Jobcenter weitere mögliche und sinnvolle Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegenüber Mitarbeitern zu diskutieren.

 

Bereits am 08.10.2012 erfolgte dies nach Aufforderung durch die Behördenleitung unter Federführung des Amtes für Gebäudewirtschaft unter Beteiligung der nachfolgend aufgeführten Ämter:

 

-       Sozialamt

-       Ordnungsamt/Ausländeramt

-       Schulamt

-       Straßenverkehrsamt

-       Bauaufsicht

-       Gesundheitsamt

-       Jugendamt

-       Veterinäramt

-       Umweltamt

-       Jobcenter RKN

-       Sicherheitsingenieur

-       Personalwirtschaft

-       Personalrat

-       Gleichstellungsbeauftragte

 

Zusammenfassend lässt sich hieraus festhalten, dass es keine absolute Sicherheit vor unvorhersehbaren Ereignissen gibt. Dies muss jedem Mitarbeiter vergegenwärtigt werden, und stellt somit einen ersten Schritt zu Prävention dar. Dieses Bewusstsein soll durch Schulungen zur Deeskalation, Selbstverteidigung u.ä. gestärkt und vertieft werden. Diese werden von ZS-3 geplant sowie koordiniert und sollen konsequent wiederholt werden. Hinzu kommt, dass wir an der grundsätzlichen Vertrauenskultur mit unseren Kunden festhalten wollen und die Kreisverwaltung ein offener Ort bleiben soll.

 

Die einzelnen Ämter haben ihre Bereiche mittlerweile auf offensichtliche Schwachstellen (z.B. falsch aufgestellte Büromöbel) untersucht und stellen diese - ggf. mit Unterstützung des Amtes für Gebäudewirtschaft - ab. Dies führt zu einer weiteren Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Problematik.

 

Weitere Vorschläge durch die Ämter für Verbesserungen wurden zwischenzeitlich erstellt und befinden sich in der Auswertung.

 

Gleichzeitig wurde begonnen, die Gebäude sowie deren Zuwegungen einer ersten Gefährdungsanalyse zu unterziehen. Im Weiteren sollen unter Beteiligung von Fachleuten, wie dem Präventivbereich der Polizei oder der Unfallkasse NRW, Begehungen der Gebäude erfolgen.

 

I+K erarbeitet derzeit ein kreisweites PC-Alarmierungkonzept. Eine entsprechende Software ist vorhanden und wird derzeit entsprechend den Forderungen und Bedürfnissen der einzelnen Ämter modifiziert und anschließend installiert.

 

Der Erfahrungsaustausch mit dem Jobcenter des Rhein-Kreis Neuss ist im Gange um die dort gewonnenen Erkenntnisse auch für den Rhein-Kreis Neuss nutzen zu können.

 

Die Sicherheit am Arbeitsplatz war und ist ein permanenter und ständig anzupassender Prozess, der von der Verwaltung konsequent begleitet wird.