Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt dem Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Körperliche Gewalt gegenüber Mitmenschen
ist in unserer heutigen Gesellschaft leider keine Ausnahmeerscheinung mehr. Ob
in Bahnhöfen, U-Bahn Stationen, auf offener Straße, in Stadien oder anderen
Orten unterliegen Mitmenschen z.T. brutalsten Übergriffen. Dies führt
nachvollziehbar zu einem subjektiven Gefühl der Verunsicherung und Angst.
Erklärungsversuche über Ursachen der oft hintergrundlosen und spontanen
Gewaltanwendung scheitern an den irrationalen Verhaltensweisen der Täter.
Schutz und Selbstschutz vor derartigen Handlungen gestalten sich deshalb
schwierig.
Dies betrifft leider auch die öffentlichen
Verwaltungen In vielen Bereichen müssen ablehnende Bescheide oder
Negativauskünfte gegenüber Bürgern erteilt werden, welche zum Teil
existenzielle Bedeutung haben und daher erhebliche emotionale Reaktionen
hervorrufen.
Häufig sind Erwartungshaltungen von Antrag
stellenden Bürgern mit einem gesteigerten Anspruchsdenken verbunden.
Diese Mischung aus Enttäuschung,
Anspruchsdenken, existenzieller Not und Steigerung der Gewaltbereitschaft in
der Gesellschaft verunsichert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Kreisverwaltung.
Die Tötung einer Kollegin aus dem Jobcenter
vor wenigen Wochen hat neben vielen schon durchgeführten Einzelmaßnahmen und
grundsätzlichen Planungen dazu geführt, mit allen einschlägigen Ämtern und dem
Jobcenter weitere mögliche und sinnvolle Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor
Gewalt gegenüber Mitarbeitern zu diskutieren.
Bereits am 08.10.2012 erfolgte dies nach
Aufforderung durch die Behördenleitung unter Federführung des Amtes für
Gebäudewirtschaft unter Beteiligung der nachfolgend aufgeführten Ämter:
-
Sozialamt
-
Ordnungsamt/Ausländeramt
-
Schulamt
-
Straßenverkehrsamt
-
Bauaufsicht
-
Gesundheitsamt
-
Jugendamt
-
Veterinäramt
-
Umweltamt
-
Jobcenter RKN
-
Sicherheitsingenieur
-
Personalwirtschaft
-
Personalrat
-
Gleichstellungsbeauftragte
Zusammenfassend lässt sich hieraus
festhalten, dass es keine absolute Sicherheit vor unvorhersehbaren Ereignissen
gibt. Dies muss jedem Mitarbeiter vergegenwärtigt werden, und stellt somit
einen ersten Schritt zu Prävention dar. Dieses Bewusstsein soll durch
Schulungen zur Deeskalation, Selbstverteidigung u.ä. gestärkt und vertieft
werden. Diese werden von ZS-3 geplant sowie koordiniert und sollen konsequent
wiederholt werden. Hinzu kommt, dass wir an der grundsätzlichen
Vertrauenskultur mit unseren Kunden festhalten wollen und die Kreisverwaltung
ein offener Ort bleiben soll.
Die einzelnen Ämter haben ihre Bereiche
mittlerweile auf offensichtliche Schwachstellen (z.B. falsch aufgestellte
Büromöbel) untersucht und stellen diese - ggf. mit Unterstützung des Amtes für
Gebäudewirtschaft - ab. Dies führt zu einer weiteren Sensibilisierung der
Mitarbeiter für die Problematik.
Weitere Vorschläge durch die Ämter für
Verbesserungen wurden zwischenzeitlich erstellt und befinden sich in der
Auswertung.
Gleichzeitig wurde begonnen, die Gebäude
sowie deren Zuwegungen einer ersten Gefährdungsanalyse zu unterziehen. Im
Weiteren sollen unter Beteiligung von Fachleuten, wie dem Präventivbereich der
Polizei oder der Unfallkasse NRW, Begehungen der Gebäude erfolgen.
I+K erarbeitet derzeit ein kreisweites
PC-Alarmierungkonzept. Eine entsprechende Software ist vorhanden und wird
derzeit entsprechend den Forderungen und Bedürfnissen der einzelnen Ämter
modifiziert und anschließend installiert.
Der Erfahrungsaustausch mit dem
Jobcenter des Rhein-Kreis Neuss ist im Gange um die dort gewonnenen
Erkenntnisse auch für den Rhein-Kreis Neuss nutzen zu können.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz
war und ist ein permanenter und ständig anzupassender Prozess, der von der
Verwaltung konsequent begleitet wird.