Betreff
Einsatz von Hausmeisterassistenten
Vorlage
40/2181/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den Gemeinnützigen Werkstätten Neuss (GWN) und der WfB Hemmerden zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 weitere Arbeitsplätze für Hausmeisterassistenten am BBZ Neuss-Weingartstraße und am BBZ  Grevenbroich einzurichten.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 14.09.2009 hat der Schulausschuss beschlossen, den Einsatz von Hausmeisterassistentinnen bzw. Hausmeisterassistenten zunächst an einer Kreisschule modellhaft zu erproben (im folgenden Text wird nur noch die männliche Form verwendet, die weibliche Form gilt entsprechend). Der Kreisausschuss hat diesen Beschluss am 01.12.2009 bestätigt.

 

Am 30.05.2011 hat die Verwaltung den Schulausschuss darüber informiert, dass mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 ein Arbeitsplatz für einen Hausmeisterassistenten am BBZ Neuss-Hammfeld eingerichtet werde. Es handelt sich um einen ausgelagerten Arbeitsplatz der Gemeinnützigen Werkstätten Neuss (GWN). Die GWN sind Arbeitgeber des behinderten Menschen. Der Einsatz des Hausmeisterassistenten wurde in einem Vertrag mit den GWN geregelt. Die GWN legten gemeinsam mit der Schule ein Anforderungsprofil für den Hausmeisterassistenten fest. Auf der Grundlage des Anforderungsprofils suchten die GWN eine geeignete Person aus. Der Einsatz in der Schule wurde in einem mehrwöchigen Praktikum erprobt. Für die Leistungen des Hausmeisterassistenten werden dem Rhein-Kreis Neuss monatlich 500 € zzgl. gesetzlicher MWSt (zurzeit 7 %) in Rechnung gestellt. Für das vorgeschaltete Praktikum wurden keine Kosten berechnet.

 

Der Einsatz des Hausmeisterassistenten am BBZ Neuss-Hammfeld hat sich bewährt. Der Mitarbeiter entlastet die Hausmeister des BBZ bei Routinetätigkeiten (Reinigung des Außengeländes, kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten). Er ist gut in das Hausmeisterteam integriert und in der Schulgemeinschaft akzeptiert.

 

Der Rhein-Kreis Neuss versteht den Einsatz behinderter Menschen an betriebsintegrierten Arbeitsplätzen in Kreisschulen als Beitrag zur Inklusion. Ziel des Rhein-Kreises Neuss ist es, in den kommenden Jahren nach dem oben beschriebenen Verfahren weitere Arbeitsplätze im Hausmeisterdienst und ggf. auch an anderer Stelle (z. B. im Küchendienst) zu schaffen. Diese Arbeitsplätze könnten mit Menschen besetzt werden, die die sonderpädagogische Förderklasse am BBZ Neuss-Hammfeld erfolgreich absolviert haben.

 

Für 2013 ist die Einrichtung von zwei Arbeitsplätzen im Hausmeisterdienst des BBZ Neuss-Weingartstraße und des BBZ Grevenbroich vorgesehen. Beide Berufskollegs sind am Einsatz von Hausmeisterassistenten interessiert. Sowohl die GWN als auch die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfB) in Grevenbroich-Hemmerden haben ihre Unterstützung zugesagt. Die geeigneten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter könnten im 1. Quartal 2013 ausgewählt werden. Zwischen den Oster- und den Sommerferien 2013 könnte die Eignung dieser Personen in Praktika erprobt werden. Nach den Sommerferien (ab dem 04.09.2013) könnten die Arbeitsplätze dann dauerhaft besetzt werden.

 

Die benötigten Haushaltsmittel für 2013 in Höhe von rund 2.140 € pro Arbeitsplatz (jeweils 535 € für die Monate September – Dezember 2013) könnten aus dem laufenden Etat finanziert werden. Für 2014 wird die Verwaltung im Rahmen der Mittelanforderungen die erforderlichen Mittel beantragen.