Betreff
Erlass einer Naturdenkmalverordnung für die Parkanlage Röntgenstraße 9 - 15, 41515 Grevenbroich
Vorlage
68/2193/XV/2012
Aktenzeichen
68.4-30.03-2-1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Planungs- Und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag beschließt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Naturdenkmals "Parkanlage zwischen der Röntgenstraße 9 - 15 und der Harnischstraße" in der Stadt Grevenbroich in der Fassung der zur Sitzung am 19.11.2012 beigefügten Vorlage einschließlich der Anlagen 1 a und 1 b zur Verordnung.


Sachverhalt:

Die Parkanlage auf dem Grundstück Röntgenstraße 9-15 in Grevenbroich war bereits seit dem 28.04.1986 durch ordnungsbehördliche Verordnung als Naturdenkmal festgesetzt. Nach den Bestimmungen des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) trat diese Verordnung nach 20 Jahren, also 2006 außer Kraft.

Zur Sicherung des Naturdenkmals wurde die Parkanlage mit Verfügung vom 23.12.2009 im Hinblick auf eine entsprechende Festsetzung im Wege einer neuen Verordnung einstweilig für die Dauer von vier Jahren sichergestellt.

 

Der Erlass einer Naturdenkmalverordnung zur Sicherung der Parkanlage mit ihrem Gehölzbestand ist beabsichtigt.

 

Die Festsetzung als Naturdenkmal soll wegen der besonderen Eigenart, der Schönheit und der Seltenheit der Ausprägung erfolgen. Insbesondere zwei Esskastanien mit einem Stammumfang von rd. 4,40 m haben auf Grund der geschützten innerstädtischen Lage und ihrem unbeeinträchtigten Wachstum eine Gestalt und Größe erreicht, die im Rhein-Kreis Neuss nahezu einmalig ist.

Der weitere Gehölzbestand in der Parkanlage, die wie bislang insgesamt unter Schutz gestellt werden soll, hat sich nicht wesentlich verändert. Seine Schutzwürdigkeit ist nach wie vor gegeben.

 

Der Gebäudebestand auf dem Parkgrundstück ist denkmalschutzrechtlich als Baudenkmal geschützt.

 

Der Inhalt der vorgesehenen Naturdenkmalverordnung ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

Nach § 12 der DVO LG NRW i. V. m. 42 a LG NRW sind vor dem Erlass der Verordnung die Eigentümer und sonstigen Berechtigten sowie verschiedene Träger öffentlicher Belange und weitere Stellen zu hören.

 

Seitens der Unteren Landschaftsbehörde wurden neben den Eigentümern und sonstigen Berechtigten folgende Stellen beteiligt:

 

·                Deutsche Post AG, Real Estate Germany, Regionalbereich Düsseldorf

·                Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur NL West

·                Geologischer Dienst NRW

·                Handwerkskammer

·                Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein KR-MG-NE

·                Kreissportbund

·                Kreiswerke Grevenbroich GmbH

·                Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

·                Landesbüro der Naturschutzverbände NRW

·                Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege

·                Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege

·                Landschaftsverband Rheinland

·                Landwirtschaftkammer NRW, Kreisstelle Erftkreis/Rhein-Kreis Neuss

·                Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG

·                RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH

·                Stadt Grevenbroich

·                Thyssengas GmbH

·                Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

 

Bedenken gegen den Erlass der Naturdenkmalverordnung wurden seitens der Eigentümer, der sonstigen Berechtigten und der Träger öffentlicher Belange und der weiteren Stellen nicht vorgebracht, ebenso nicht seitens des Landschaftsbeirates, der den Entwurf der Verordnung in seiner Sitzung am 13.11.2012 beraten hat. Der Beirat hat den Erlass der Verordnung ausdrücklich begrüßt.

 

Es wird empfohlen, dem Kreistag für seine Sitzung am 19.12.2012 den Beschluss zum Erlass der Verordnung vorzuschlagen.