Betreff
Errichtung einer sonderpädagogischen Förderklasse am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld
Vorlage
40/2220/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, dass ab dem Schuljahr 2013/2014 am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld ein Bildungsgang zur Förderung von Jugendlichen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Geistige Entwicklung als Modellversuch errichtet wird. Der Bildungsgang soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit geführt werden.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, zum Schuljahr 2013/2014 eine sonderpädagogische Förderklasse als Modellversuch am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld zu errichten. Der Bildungsgang, in dem Schüler/innen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung gemeinsam mit Schüler/innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden sollen, soll einzügig mit der Option der Zweizügigkeit geführt werden.

Mit diesem Bildungsgang soll die inklusive Beschulung von Jugendlichen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung an einem Berufskolleg modellhaft erprobt werden. Das Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld wurde ausgewählt, da es bereits über langjährige Erfahrungen im Umgang mit diesen Jugendlichen verfügt.

Der Berufsschulbeirat hat in seiner Sitzung am 06.11.2012 die Errichtung des Bildungsgangs vorbehaltlich der Klärung offener Fragen zwischen dem Berufskolleg und der Kreishandwerkerschaft Niederrhein befürwortet. Diese Klärung ist mittlerweile erfolgt. Das zwischen dem Berufskolleg und der Kreishandwerkerschaft abgestimmte Konzept ist als Anlage beigefügt. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2012 über die Errichtung des Bildungsgangs beraten. Über das Ergebnis wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.