Betreff
Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
20/2239/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 zur Kenntnis und weist ihn zur weiteren Beratung den Fraktionen und dem Finanzausschuss zu.

 


Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß § 53 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 80 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Landrat festgestellt.

 

Gemäß der Neufassung des § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen wurde am 02.11.2012 in der Bürgermeisterkonferenz eingeleitet.

 

Die Gemeinden haben nach § 55 Abs. 2 KrO NRW die Möglichkeit zur vorgesehenen Höhe des Kreisumlagesatzes Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Bislang liegen keine Stellungnahmen vor.

 

Der Haushaltsentwurf 2013 wird in der Sitzung mit einem eigenen Bericht des Landrates und des Kämmerers eingebracht.