Betreff
Änderung der Satzung für den Rettungsdienst des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
32/2256/XV/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Satzung für den Rettungsdienst des Rhein-Kreises Neuss.


Sachverhalt:

Die aktuell gültige Satzung für den Rettungsdienst des Rhein-Kreises Neuss wurde vom Kreistag am 17.06.2009 beschlossen; sie trat mit Wirkung vom 01.07.2009 in Kraft.

 

In der Satzung wird die Höhe der Gebühren für die Benutzung von und Fahrten mit Krankenkraftwagen im Rahmen eines Gebührentarifes festgelegt. Zur Zeit beträgt die Grundgebühr für die Benutzung eines Rettungswagens je Patient/-in 270,- €, für die Benutzung eines Krankentransportwagen je Patient/-in 102,- € und für das Tätigwerden eines Notarztes bzw. einer Notärztin je Patient/-in 330,- €.

 

Die Gebührensätze sind anzupassen. Gründe hierfür sind unter anderem neben den allgemeinen Kostensteigerungen die quantitative Ausweitung der rettungsdienstlichen Vorhaltung auf Grund des vom Kreistag am 30.03.2011 beschlossenen Rettungsdienst-bedarfsplanes sowie die Tatsache, dass den Hilfsorganisationen, die im Auftrag des Kreises den Rettungsdienst betreiben, nicht mehr in dem bisherigen Umfang ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung stehen.

 

Gemäß § 14 Absatz 2 Rettungsgesetz NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufs-genossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten; zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben. Ein Gespräch zwischen dem Kreis und den Krankenkassenverbänden hat am 28.11.2012 stattgefunden. Das Einvernehmen über die geplanten Gebührenänderungen wurde am 04.12.2012 erzielt.

 

Die Grundgebühr für die Benutzung eines Rettungswagens je Patient/-in soll künftig
369,- Euro betragen.

 

Die Grundgebühr für die Benutzung eines Krankentransportwagens je Patient/-in wird auf 95,- Euro gesenkt.

 

Die Gebühr für das Tätigwerden eines Notarztes bzw. einer Notärztin je Patient/-in soll künftig 368,- Euro betragen.