Betreff
Fürsorgestelle - Jahresbericht 2011
Vorlage
50/2269/XV/2013
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Gemäß dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) ist das Integrationsamt für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zuständig. Der Landschaftsverband Rheinland ist Träger des Integrationsamtes. Das Gebiet des Landschaftsverbandes umfasst 12 Kreise, 13 kreisfreie Städte und die Städteregion Aachen. Durch Verordnung und Delegationssatzung wurden umfangreiche Aufgaben im Bereich der begleitende Hilfe im Arbeitsleben und dem besonderen Kündigungsschutz auf örtliche Fürsorgestellen übertragen, die bei den Kreisen, kreisfreien Städten und zum Teil bei großen kreisangehörigen Städten angesiedelt sind.

Im Rhein-Kreis Neuss nimmt die Kreisverwaltung die Aufgaben neben der eigenen Zuständigkeit auch für die beiden großen kreisangehörigen Städte Dormagen und Grevenbroich wahr. Die Stadt Neuss unterhält eine eigene Fürsorgestelle.

Neben umfangreichen Beratungsaufgaben zum Behindertenrecht, Arbeitsrecht und zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, obliegt den Fürsorgestellen in großen Teilen die Bewilligung finanzieller Förderungen von Maßnahmen zur leidensgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, sowie sonstigen Maßnahmen zur Sicherung und Förderung von Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen. Hierfür werden den Fürsorgestellen vom Integrationsamt Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2011 wurde vom Integrationsamt und den beiden Fürsorgestellen im Rhein-Kreis Neuss in 348 Fördermaßnahmen insgesamt 1.087.188,- € an Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rhein-Kreis Neuss bewilligt und ausgezahlt. Hiervon wurden 287 Maßnahmen mit einer Fördersumme in Höhe von 777.796,- € von den beiden Fürsorgestellen durchgeführt und unterstützt. Diese Mittel kommen unmittelbar den hier ansässigen Unternehmen und schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute.

Es gab somit im Jahr 2011 keinen Kreis im Verbandsgebiet, in dem mehr Maßnahmen von den Fürsorgestellen begleitet, durchgeführt, unterstützt und mehr Gelder bewilligt wurden.

Bei Einbeziehung aller Gebietskörperschaften lag der Rhein-Kreis Neuss bei den Fallzahlen auf Platz 5 und den verausgabten Mitteln auf Platz 3.

Nur die Städte Köln, Bonn, Wuppertal und Essen bearbeiteten mehr Fälle und nur die Städte Köln und Bonn bewilligten mehr finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe.

Diese hohe Inanspruchnahme und Akzeptanz der zur Verfügung stehenden Unterstützungsmöglichkeiten wird nur durch eine intensive Beratung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Ort, sowie eine umfassende Schulung der betrieblichen Ansprechpartner erreicht. So führte allein die Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss im Jahr 2011 insgesamt 189 Betriebsbesuche durch. Hinzu kam eine Vielzahl telefonischer Beratungen.

Neben der finanziellen Unterstützung ist aber auch die Aufklärungsarbeit zu den Themen:

  • Schwerbehinderung und die daraus resultierende Rechte und Pflichten,
  • Leistungsfähigkeit schwerbehinderter Menschen,

sowie

  • die frühzeitige Intervention bei Schwierigkeiten und Konflikten im Arbeitsverhältnis und
  • die Begleitung bei der Wiedereingliederung

von elementarer Bedeutung.

Unterstützt werden die Fürsorgestellen bei ihren Aufgaben durch die Integrationsfachdienste (IFD), die die psychosoziale und pädagogische Berufsbegleitung und Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber übernehmen und so eine wichtige Ergänzung zu den Angeboten der Fürsorgestellen darstellen.

Im Rhein-Kreis Neuss besteht im Vergleich zu allen anderen Fürsorgestellenbezirken eine sehr enge, intensive und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem IFD Neuss, der sich durch sehr kompetente und engagierte Berater auszeichnet. Dies führt nicht nur zu einer Verringerung der Reibungs- und Zeitverlusten, sondern minimiert im Interesse aller Beteiligten den bürokratischen Aufwand. Sowohl Arbeitgebern, wie auch Arbeitnehmern wird so eine sehr umfassende, fundierte und schnelle Beratung und Unterstützung zu Teil.

Hinzu kommt bei der Fürsorgestelle des Rhein-Kreises Neuss eine starke Vernetzung mit anderen Reha-Trägern (Agentur für Arbeit, Jobcenter RKN oder den Deutschen Rentenversicherungen) und den Beratern der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer.

Nur die enge Zusammenarbeit aller Akteure kann bestehende Arbeitsverhältnisse langfristig sichern, drohende Kündigungen abwenden und die Beschäftigung und Ausbildung schwerbehinderter Menschen weiter voran bringen.