Betreff
Kommunales Integrationszentrum / Integrationskonzept
Vorlage
50/2303/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss nimmt das vorliegende Integrationskonzept zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag beschließt das dieser Vorlage als Anlage beigefügte Integrationskonzept des Rhein-Kreises Neuss und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Integrationskonzeptes die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Kreis Neuss beim Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen zu beantragen.


Sachverhalt:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung vom 13.09.2012 einstimmig beschlossen, ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) entsprechend  § 7 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIG) NRW im Rhein-Kreis Neuss einzurichten. Voraussetzung für die Förderung des KIZ durch das Land ist unter anderem das Vorliegen eines vom Kreistag nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen des Kreises verabschiedeten Integrationskonzeptes.

 

Nachdem die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen von Konferenzen der Bürgermeister und Sozialdezernenten mit dem Rhein-Kreis Neuss ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Konzepterstellung geäußert hatten, haben im November 2012 Expertengespräche unter Leitung des mit der Konzeptentwicklung beauftragten imap-Institutes in allen acht Städten und Gemeinden stattgefunden. Die durchgeführten Interviews ermöglichen einen Überblick über Strukturen, Zuständigkeiten und Projekte der kreisangehörigen Kommunen im Bereich der Integration von Migranten und sind Teil der im Konzept dargelegten Bestandsanalyse.

 

Die Steuerungsgruppe Integration des Kreises, der wesentliche Akteure der Integrationsarbeit des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden angehören, hat in ihrer Sitzung am 10.12.2012 die bereits in den Jahren 2010 und 2011 in den Integrationsworkshops entwickelten Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen einer Überprüfung unterzogen und diese im Hinblick auf die Erarbeitung des Integrationskonzeptes entsprechend aktualisiert.

 

Die Eckpunkte des Integrationskonzeptes wurden in der am 17.01.2013 durchgeführten Integrationskonferenz des Kreises vorgestellt und mit breitem Konsens abschließend erarbeitet. Außerdem wurden bereits Empfehlungen für die weitere Konkretisierung der zukünftigen Arbeit im Kommunalen Integrationszentrum entwickelt.

 

Das Integrationskonzept enthält neben einer Darstellung der Ausgangslage und Rahmenbedingungen im Rhein-Kreis Neuss die Leitlinien für die zukünftige Integrationspolitik und definiert die für die Zukunft zu bearbeitenden Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen. Dabei erfolgt für die nächsten beiden Jahre eine Schwerpunktsetzung in den Handlungsfeldern Bildung/Ausbildung einschließlich Sprachförderung für den Bereich „Integration durch Bildung“ sowie Interkulturelle Orientierung und Öffnung für den Bereich „Integration als Querschnittsaufgabe“. Die Selbstverpflichtung über eine regelmäßige im Zwei-Jahres-Turnus erfolgende Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte in Abstimmung mit den örtlichen Akteuren der Integrationsarbeit ist eine weitere Zuwendungsvoraussetzung des Landes bei der Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.

 

Ein Antrag auf grundsätzliche Genehmigung auf Einrichtung eines KIZ liegt sowohl dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales als auch dem Ministerium für Schule und Weiterbildung vor. Nach Erteilung der grundsätzlichen Genehmigung durch die beiden Ministerien und Beschlussfassung des Integrationskonzeptes durch den Kreistag soll der Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.

 

Ein Vertreter des imap Institutes wird das Integrationskonzept des Rhein-Kreises Neuss in der Sitzung vorstellen.

 

Das Integrationskonzept ist der Einladung als Anlage beigefügt.