Betreff
Bundeskinderschutzgesetz - Einsatz von Familienhebammen/Frühe Hilfen
Vorlage
51/2308/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Erweiterung der „Fachstelle Frühe Hilfen“ um 1,5 Stellen für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich, Kaarst und Korschenbroich sowie Jüchen und Rommerskirchen von Familienhebammen für die Dauer von 3 Jahren zu.

 


Sachverhalt:

Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) beinhaltet u.a. das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

Hierüber hat  die Verwaltung in der Sitzung des JHA am 24.05.2012 ausgiebig berichtet.

 

Demnach sollen im Bereich der Frühen Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit im Kinderschutz aufgebaut und weiterentwickelt werden. Hierzu gehört auch der Einsatz von Familienhebammen.

Um den Ausbau der Netzwerke der Frühen Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen voranzutreiben werden Bundesmittel zur Verfügung gestellt, die über einen entsprechenden Verteilungsschlüssel abgerufen werden können.

 

Das Kreisjugendamt Neuss hat die Mittel zeitnah beantragt. Für das Jahr 2012 wurden 7.752 € bewilligt. 2013 werden es 10.896 € sein.

 

Bezüglich des Ausbaus der Frühen Hilfen hat das Kreisjugendamt Neuss gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Kaarst und Grevenbroich bereits frühzeitig durch die Einrichtung einer gemeinsamen Fachstelle einen Grundstein gelegt. Dieses Konzept hat sich durch die zahlreichen Synergieeffekte und großen Schnittmengen bewährt. Auch die Transparenz und der vereinfachte Weg zu den richtigen Ansprechpartnern werden vom Gesundheitswesen sehr gut angenommen.

 

Dieses bewährte Konzept soll nun fortgeführt und um den Einsatz von Familienhebammen erweitert werden. Finanziert werden sollen insgesamt 1,5 Stellen. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Bundesmittel sind ausreichend, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

Details können dem in der Anlage beigefügten Konzept entnommen werden.