Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes
Vorlage
51/2312/XV/2013
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Zum 01.01.2013 tritt das „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldbezugs“ in Kraft.

Danach ergeben sich z. B. wesentliche Änderungen bei der Ermittlung des Einkommens. Die Abzüge werden nunmehr überwiegend anhand von Pauschalen und nicht mehr konkret ermittelt.

 

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit werden die Steuern nach einem „Programmablaufplan“ ermittelt. Maßgebend dafür ist die letzte Steuerklasse im Bemessungszeitraum (12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist); es sei denn überwiegend (mehr als 6 Monate) war eine andere Steuerklasse vorhanden. Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden insgesamt mit 21 % berücksichtigt.

 

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit gelten als Abzüge die Steuern nach Steuerklasse 4.

 

Durch diese Änderungen wird allerdings die Anzahl der Widersprüche zunehmen, da das Einkommen nicht mehr konkret anhand des Einzelfalles ermittelt wird.

 

Zum 01.08.2013 soll das Betreuungsgeld, welches als die §§ 4 a und b des Bundeselterngeldgesetzes eingefügt wird, in Kraft treten. Danach gilt das Gesetz für Kinder ab Geburten 01.08.2012 bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats. Anspruch haben Eltern (auch wenn diese einer Erwerbstätigkeit nachgehen) nach dem Elterngeldbezug die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld beträgt bis zum 31.07.2014 100 € monatlich, danach 150 € monatlich. Zusätzlich soll ein Betrag von 15 € für zusätzliche private Altersvorsorge bzw. Bildungssparen auf den betreffenden Vorsorgevertrag geleistet werden. Bei Anmeldung in einer Kita soll eine Bescheinigung der Elterngeldstelle vorgelegt werden, dass kein Betreuungsgeld bezogen wird.

Da der bundesweite Durchschnitt im Jahre 2013 bei der U3-Betreuung ca. 35 % beträgt, muss davon ausgegangen werden, dass ca. 50 – 65 % der Elterngeldbezieher das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen wird. Der Verwaltungsaufwand ist nicht unerheblich.

 

Bis zum 30.09.2012 sind 3.310 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 3.109 Anträge).

 

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge wird auf die beigefügte Anlage hingewiesen.

 

Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, liegt nunmehr bei 18,53 % (Vorjahr: 17,34 %).

 

Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 8,96 % (Vorjahr: 4,52 %). In 2012 sind 7 Klagen (plus 1 Berufung) erhoben worden gegenüber 7 im Vorjahr (plus 1 Berufung).

 

In 2012 wurden bisher 21.592.464,82 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 629.744,50 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 633,28 € (Vorjahr: 618,11 €) gezahlt.

 

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten, ist auf 38,59 % gesunken (Vorjahr: 41,36 %).

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 9,98 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 25,83 Kalendertage).