Beschlussempfehlung:
Der Sozial- und Gesundheitsausschusss nimmt den Bericht über die Haushaltsentwicklung und -planung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 des Rhein-Kreises Neuss liegt den Kreistagsfraktionen vor. Wie in den Vorjahren, wird im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses die Möglichkeit eingeräumt, zu den einzelnen Haushaltspositionen des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes Nachfragen zu stellen. Die verbindliche Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsansätze 2013 erfolgt im Finanzausschuss und im Kreistag.
Veränderungen, die sich aufgrund des Rechnungsergebnisses 2012 in den einzelnen Haushaltspositionen noch ergeben können, werden in der Sitzung vorgetragen.
Behandelt werden soll im Rahmen der Sitzung auch die Wunschliste der Fachbereiche für die Haushaltsplanung 2013, die allerdings nur den Sozialbereich mit einem vorliegenden Antrag betrifft (Antrag Frauen helfen Frauen e.V., Neuss ). Hierzu wird mündlich vorgetragen.
Die für den Sozial- und Gesundheitsausschuss relevanten Haushaltspositionen sind im Entwurf auf folgenden Seiten zu finden:
Produkt
030.242.020 Betreuung und Beratung der Anspruchsberechtigten bei Ausbildungsförderung (S. 273 ff.)
050.311.010 Grundversorgung und Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (S. 335 ff.)
050.312.010 Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (S. 345 ff.)
050.321.011 Ausgleichsabgabe (S. 355 ff.)
050.322.010 Schwerbehindertenrecht SGB IX (S. 359 ff.)
050.331.010 Förderung der Wohlfahrtspflege (S. 363 ff.)
050.331.011 Pflegewohngeld (S. 369 ff.)
050.351.010 Allgemeine Sozialverwaltung (S. 381 ff.)
050.351.011 Lastenausgleichsamt (S. 387 ff.)
050.351.012 Integrations- und Vertriebenenamt (S. 391 ff.)
070.414.010 Gesundheitsschutz und –pflege (S. 439 ff. )
Der
Haushaltsentwurf 2013 ist der Einladung nicht beigefügt. Die Mitglieder des
Ausschusses werden gebeten, die Ihnen bereits vorliegenden Ausfertigungen
mitzubringen.
Die Haushaltsentwicklung 2012 und -planung 2013
für Kernbereiche des Sozialamtes werden nachstehend erläutert:
Einleitung
Der Bericht dient der Gesamtdarstellung der
wichtigsten sozialen Transferleistungen des Kreissozialamtes. Gleichzeitig wird
damit deutlich unter welchen Risiken die Etatplanung für das kommende Jahr
steht.
Der Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Während der Bund die Regelleistungen zu tragen
hat, finanziert der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger die Kosten der
Unterkunft, welche in etwa die Hälfte der Gesamtleistungen betragen. Regelmäßig
informiert die Verwaltung im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im
Kreisausschuss des Kreistages über die Entwicklung der Kosten der Unterkunft.
Im Haushaltsjahr 2012 wurden hierfür einschließlich einmaliger Leistungen 70,393
Mio. € verausgabt.
Im nachfolgenden Bericht wird in den
Kernkennzahlen auch die Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII
dargestellt.
Dieser Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere
die Hilfen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Eingliederungshilfe,
- Krankenhilfe,
- Hilfe zur Pflege – einschließlich Pflegewohngeld.
Das Finanzvolumen dieser Leistungen beträgt rund
51 Mio. €.
I.) SGB II
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger neben den flankierenden
Leistungen nach § 16 SGB II für Leistungen nach §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II
zuständig, d.h. für
- Kosten der Unterkunft und Heizung
- Sonstige Kosten der Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der
Mietschulden, Umzugskosten)
- Erstausstattungen für Wohnung und Erstausstattungen für Bekleidung
Außerdem ist der Rhein-Kreis Neuss nach § 28 SGB
II auch zuständig für die Bedarfe der Bildung und Teilhabe. Hierzu gehören:
- Schulausflüge
- Mehrtägige Klassenfarten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung
- Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Vom Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine
Beteiligung an den unter 1. genannten Leistungen (Kosten der Unterkunft und
Heizung). Die Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an
die bundesweite Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie
betrug im Jahr 2012 35,8 %. Im Jahr 2013 bleibt diese Beteiligung
unverändert.
Allerdings enthält diese Beteiligung auch die
Erstattung des Bundes für die Leistungs- und Verwaltungsausgaben des Bildungs-
und Teilhabepaketes. Die Bundesbeteiligung hat sich im Jahr 2012 folgendermaßen
aufgeteilt:
Der für das Bildungs- und Teilhabepaket
bereitgestellte Erstattungsbetrag wird vollständig für Ausgaben nach dem BuT
zur Verfügung gestellt.
Die
Kosten der Unterkunft haben sich seit 2009 folgendermaßen entwickelt:
|
2009 |
2010 |
2011 |
Vorläufiges Rechnungsergebnis
2012 |
Planung 2013 |
Kosten
d. Unterkunft |
64.673.678 € |
68.802.997 € |
68.668.974 € |
69.078.446 € |
69.650.094 € |
sonst.
Kosten d. Unterkunft |
472.165 € |
443.261 € |
624.332 € |
399.123 € |
324.000 € |
Erstausstattungen |
1.368.123 € |
1.223.523 € |
1.102.077 € |
915.848 € |
940.000 € |
Aufwand: |
66.513.966 € |
70.469.781 € |
70.395.383 € |
70.393.417 € |
70.914.094 € |
Wohngeldersparnis: |
5.181.966 € |
7.253.206 € |
7.630.408 € |
9.790.960 € |
7.600.000 € |
Bundesbeteiligung: |
16.724.171 € |
15.824.689 € |
18.125.712 € |
18.228.402 € |
18.387.625 € |
Ertrag: |
21.906.137 € |
23.077.895 € |
25.798.700 € |
28.019.362 € |
25.987.625 € |
Saldo: |
-44.607.829 € |
-47.391.886 € |
-44.596.683 € |
-42.374.055 € |
-44.926.469 € |
Bei
der Planung für das Haushaltsjahr 2013 haben folgende Punkte Einfluss genommen:
Wohngeldersparnis: Seitens des Landes erhält
der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis
bei den Wohngeldausgaben.
Die Berechnung der Wohngelderstattung basiert auf
verschiedenen Berechnungsgrößen, wie z.B. die
-
Ersparnis aus der Wohngeldentlastung gesamt NRW
-
Entlastungsbetrag gem. Anlage A AG-SGB II
-
KdU des jeweiligen Kreises
-
Bundesbeteiligung an den KdU
-
Summe der zur Entlastungen der Kreise und kreisfreien
Städte benötigten Zuweisungen
Bundesbeteiligung: Für die vorstehende
Darstellung wird lediglich der Anteil der Bundesbeteiligung ausgewiesen,
welcher nicht im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe steht. Nach den oben
stehenden Werten richtet sich die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden
gemäß der Beteiligungssatzung SGB II.
Bei der Haushaltsplanung 2013 wurden die KdU
frühzeitig auf das zu erwartende Jahresergebnis hochgerechnet. Hierauf wurde ein
Zuschlag in Höhe der Landesorientierungsdaten für das Jahr 2013 gerechnet;
dieser liegt für 2013 bei 2 %. Eine Neuberechnung mit dem Rechnungsergebnis
2012 führte zu keinen nennenswerten Abweichungen.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II
Bereich war im Jahr 2012 weitestgehend konstant.
Die Regelsatzerhöhung im Jahr 2013 im Bereich des
SGB II wirkt sich negativ auf die Kostenentwicklung des kommunalen Trägers aus.
Das durch die Leistungsberechtigten erzielte Einkommen wird zuerst auf dir
Regelsatzleistungen angerechnet. Dadurch fehlt dieser Einkommensbetrag bei der
Berechnung der Unterkunftskosten.
Seit dem Jahr 2011 ist Wohngeld keine vorrangige
Leistung mehr. Die Anrechnungen von Wohngeld im SGB II Bereich ist daher sehr
deutlich zurückgegangen. Dies diente der Verwaltungsvereinfachung, wirkt sich
aber negativ auf die Leistungen des kommunalen Trägers aus.
Entwicklung
der Bedarfsgemeinschaften:
II.) SGB XII
1.)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.
Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der
Produktgruppe „Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.
Der Bund beteiligt sich seit 2009 an den
Nettoaufwendungen. Der Anteil beträgt: 2009 = 13%, 2010 = 14%, 2011 = 15%. Ab dem Jahr 2012
begann der Bund mit der sukzessiven Übernahme der kompletten Kosten für die
Grundsicherung im Alter. Die Erstattung orientiert sich jeweils an den Kosten
für die Grundsicherung im Alter für das Vor-Vorjahr.
Die Erstattung für die Kosten der Grundsicherung
wird sich wahrscheinlich folgendermaßen entwickeln.
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Planung
Kosten |
18.832.631,52 € |
19.440.657,72 € |
18.762.700 € |
19.000.000 € |
19.500.000 € |
Bundesanteil
in % des Vor-Vorjahres |
15% |
45% |
75% |
100% |
100% |
Bundesanteil
in € |
2.406.021,21 € |
7.186.794,00 € |
13.940.570 € |
19.000.000 € |
19.500.000 € |
Saldo |
16.426.610,31 € |
12.253.863,72 € |
4.822.130 € |
0 € |
0 € |
Ein
Vergleich der Belastungen von 2003 – 2013 stellt sich wie folgt dar:
|
2009 |
2010 |
2011 |
Vorläufiges
Rechnungs-ergebnis 2012 |
Planung 2013 |
Bedarfsgemeinschaften
zum 30.06. |
2.974 |
2.822 |
2.936 |
3.054 |
3.100 |
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. (del.) |
15.709.417 € |
15.866.960 € |
17.680.301 € |
18.146.215 € |
17.500.000 € |
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. (del.) |
62.903 € |
64.377 € |
53.289 € |
32.949 € |
60.000 € |
Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. über 65 Jahre (n.del.) |
924.689 € |
984.737€ |
1.100.439 € |
1.162.310 € |
1.202.700 € |
Aufwendungen: |
16.697.009 € |
16.916.074 € |
18.834.029 € |
19.341.474 € |
18.762.700 € |
Erträge
durch Erstattung: |
1.780.499 € |
2.050.258 € |
2.406.021 € |
7.521.668 € |
13.940.570 € |
Saldo: |
-14.916.510 € |
-14.865.816 € |
-16.428.008 € |
-11.819.806 € |
-4.822.130 € |
Entwicklung der
Einsatzgemeinschaften:
2.) Hilfe zum Lebensunterhalt
Die Zahl der Einsatzgemeinschaften, welche Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten, war für den Zeitraum 2005 bis 2008 mit ca. 350
Einsatzgemeinschaften relativ stabil. Im Jahr 2009 wurde der Höchststand mit
360 Einsatzgemeinschaften erreicht. Seit dem Jahr 2010 ist die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften leicht rückläufig. In diesem Jahr haben 340
Einsatzgemeinschaften Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Diese positive
Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2011 fort. In diesem Jahr wurde mit 310
Einsatzgemeinschaften ein Tiefstand erreicht. Im Jahr 2012 ist die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften wieder auf ca.335 angestiegen.
|
2009 |
2010 |
2011 |
vorläufiges
Rechnungs-ergebnis 2012 |
Planung 2013 |
HzL
a.E. (del.) |
2.971.657 € |
2.387.751 € |
1.974.524 € |
2.559.968 € |
2.550.000 € |
sonstige
Leistungen HzL a.E. (n.del.) |
122.691 € |
135.223 € |
116.547 € |
102.803 € |
100.000 € |
HzL
i.E. (del.) |
286.638 € |
228.026 € |
191.727 € |
150.325 € |
220.000 € |
HzL
i.E. über 65 (n.del.) |
688.917 € |
646.859 € |
681.257 € |
754.797 € |
757.000 € |
Aufwendungen: |
4.069.903 € |
3.397.859 € |
2.964.055 € |
3.567.893 € |
3.627.000 € |
Entwicklung der
Einsatzgemeinschaften:
3.)
Eingliederungshilfe
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in
ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer
solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn Aussicht
besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.
Als Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:
-
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
-
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
-
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
-
Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung
Während die Bearbeitung der Eingliederungshilfe
für die Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch,
Jüchen und Rommerskirchen im Kreissozialamt stattfindet, ist die
Eingliederungshilfe für den eigenen Bereich auf die Stadt Neuss delegiert.
Die Aufwendungen haben sich in den vergangen
Jahren wie folgt entwickelt:
|
2009 |
2010 |
2011 |
vorläufiges
Rechnungs-ergebnis 2012 |
Planung 2013 |
ambulante
Eingliederungshilfe a. E. (del.) |
797.147 € |
852.048 € |
1.046.168 € |
1.510.013 € |
1.100.000 € |
ambulante
Eingliederungshilfe a. E. (n. del.) |
1.009.244 € |
1.094.455 € |
1.377.090 € |
1.303.184 € |
1.700.000 € |
Eingliederungshilfe
i. E. (del.) |
242.776 € |
168.339 € |
144.334 € |
168.339 € |
144.335 € |
Eingliederungshilfe
i.E. über 65 Jahre (n. del.) |
372.403 € |
522.651 € |
574.921 € |
504.297 € |
600 000 € |
Summe: |
2.421.570 € |
2.637.493 € |
3.142.513 € |
3.485.833 € |
3.544.335 € |
Der
bisherigen Entwicklung liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen
zugrunde.
Allein durch die Einrichtung einer
Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am Zentrum für Neuropädiatrie bei den
Städtischen Kliniken Neuss (Lukaskrankenhaus) ergibt sich seit 2009 ein
Mehrbedarf von 337.000 €. Die dort erbrachten Leistungen der Früherkennung und
Frühförderung sind Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und nach §§ 26,
30 SGB IX vom Sozialhilfeträger zu leisten. Es handelt sich um sog. Komplexleistungen,
d.h. das die medizinischen Leistungsanteile von der Krankenkasse finanziert
werden. Die vertraglich mit der IFF ausgehandelten Vergütungssätze werden zu
59,77 % vom Kreis und zu 40,23 % von der Krankenkasse finanziert.
Hinzu kommt der erhebliche Zuwachs an den
Aufwendungen für Integrationshelfer, die schwer- und schwerstbehinderten
Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen. Auch der Wegfall der
Zivildienstleistenden wirkt sich äußerst negativ auf die Kostenentwicklung in
diesem Bereich aus.
4.) Krankenhilfe
Die
Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht
versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die
Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen
von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich
erstattet. Der Hauptanteil wird hierbei
mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.
Die
Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der
einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind.
Die Aufwendungen haben sich in den vergangen
Jahren wie folgt entwickelt:
|
2009 |
2010 |
2011 |
vorläufiges
Rechnungsergebnis 2012 |
Planung 2013 |
Hilfe
bei Krankheit a.E. (n.del.) |
4.742 € |
6.113 € |
7.740 € |
7.988 € |
10.000 € |
Erstattung
an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung |
2.962.901 € |
2.364.356 € |
3.076.252 € |
2.559.523 € |
3.260.000 € |
Hilfe
bei Krankheit i.E. (n. del.) |
42.265 € |
27.800 € |
10.455 € |
29.385 € |
35.000 € |
Hilfe
bei Krankheit i.E. über 65 Jahre (n. del.) |
273.812 € |
158.783 € |
210.829 € |
299.102 € |
245.000 € |
Krankenhilfe: |
3.283.720
€ |
2.557.052
€ |
3.305.276
€ |
2.895.998
€ |
3.550.000
€ |
5.)
Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld
Die Hilfe zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. Im Falle der häuslichen
Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe bestimmt sich
nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Daneben werden individuell auch
Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson, angemessene
Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene
Alterssicherung u.ä. gewährt.
Der Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von
Einrichtungen wird im Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur
Pflege, wird für diesen Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese
beiden Positionen bilden neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum
Lebensunterhalt, der Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den
hauptsächlichen Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.
Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe
zur Pflege und des Pflegewohngeldes wie folgt entwickelt:
|
2009 |
2010 |
2011 |
vorläufiges
Rechnungsergebnis 2012 |
Planung |
Hilfe
zur Pflege |
9.109.380 € |
9.653.858 € |
11.094.792 € |
12.152.521 € |
10.626.000 € |
Pflegewohngeld |
8.099.589 € |
9.031.332 € |
9.304.806 € |
9.584.555 € |
10.138.000 € |