Betreff
Haushalt 2013
Vorlage
50/2315/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sozial- und Gesundheitsausschusss nimmt den Bericht über die Haushaltsentwicklung und -planung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 des Rhein-Kreises Neuss liegt den Kreistagsfraktionen vor. Wie in den Vorjahren, wird im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses die Möglichkeit eingeräumt, zu den einzelnen Haushaltspositionen des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes Nachfragen zu stellen. Die verbindliche Beratung und Beschlussfassung der Haushaltsansätze 2013 erfolgt im Finanzausschuss und im Kreistag.

 

Veränderungen, die sich aufgrund des Rechnungsergebnisses 2012 in den einzelnen Haushaltspositionen noch ergeben können, werden in der Sitzung vorgetragen.

 

Behandelt werden soll im Rahmen der Sitzung auch die Wunschliste der Fachbereiche für die Haushaltsplanung 2013, die allerdings nur den Sozialbereich mit einem vorliegenden Antrag betrifft (Antrag Frauen helfen Frauen e.V., Neuss ). Hierzu wird mündlich vorgetragen.

 

Die für den Sozial- und Gesundheitsausschuss relevanten Haushaltspositionen sind im Entwurf auf folgenden Seiten zu finden:

 

Produkt

 

030.242.020            Betreuung und Beratung der Anspruchsberechtigten bei Ausbildungsförderung (S. 273 ff.)

050.311.010            Grundversorgung und Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (S. 335 ff.)

050.312.010            Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch     (S. 345 ff.)

050.321.011            Ausgleichsabgabe (S. 355 ff.)

050.322.010            Schwerbehindertenrecht SGB IX (S. 359 ff.)

050.331.010            Förderung der Wohlfahrtspflege (S. 363 ff.)

050.331.011            Pflegewohngeld (S. 369 ff.)

050.351.010            Allgemeine Sozialverwaltung (S. 381 ff.)

050.351.011            Lastenausgleichsamt (S. 387 ff.)

050.351.012            Integrations- und Vertriebenenamt (S. 391 ff.)

 

070.414.010            Gesundheitsschutz und –pflege (S. 439 ff. )

 

 

 

Der Haushaltsentwurf 2013 ist der Einladung nicht beigefügt. Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, die Ihnen bereits vorliegenden Ausfertigungen mitzubringen.  

 


Die Haushaltsentwicklung 2012 und -planung 2013 für Kernbereiche des Sozialamtes werden nachstehend erläutert:

 

 

Einleitung

 

 

Der Bericht dient der Gesamtdarstellung der wichtigsten sozialen Transferleistungen des Kreissozialamtes. Gleichzeitig wird damit deutlich unter welchen Risiken die Etatplanung für das kommende Jahr steht.

Der Rhein-Kreis Neuss ist kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Während der Bund die Regelleistungen zu tragen hat, finanziert der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger die Kosten der Unterkunft, welche in etwa die Hälfte der Gesamtleistungen betragen. Regelmäßig informiert die Verwaltung im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie im Kreisausschuss des Kreistages über die Entwicklung der Kosten der Unterkunft. Im Haushaltsjahr 2012 wurden hierfür einschließlich einmaliger Leistungen 70,393 Mio. € verausgabt.

 

Im nachfolgenden Bericht wird in den Kernkennzahlen auch die Entwicklung der Sozialhilfe nach dem SGB XII dargestellt.

 

Dieser Sozialleistungsbereich umfasst insbesondere die Hilfen:

 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Eingliederungshilfe,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege – einschließlich Pflegewohngeld.

 

Das Finanzvolumen dieser Leistungen beträgt rund 51 Mio. €.

 

 

 

I.) SGB II

 

Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der Rhein-Kreis Neuss als kommunaler Träger neben den flankierenden Leistungen nach § 16 SGB II für Leistungen nach §§ 22 und 24 Abs. 3 SGB II zuständig, d.h. für

 

  1. Kosten der Unterkunft und Heizung
  2. Sonstige Kosten der Unterkunft (Darlehensweise Übernahme der Mietschulden, Umzugskosten)
  3. Erstausstattungen für Wohnung und Erstausstattungen für Bekleidung

 

Außerdem ist der Rhein-Kreis Neuss nach § 28 SGB II auch zuständig für die Bedarfe der Bildung und Teilhabe. Hierzu gehören:

  1. Schulausflüge
  2. Mehrtägige Klassenfarten
  3. Schulbedarf
  4. Schülerbeförderung
  5. Lernförderung
  6. Mittagsverpflegung
  7. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

 

Vom Bund erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Beteiligung an den unter 1. genannten Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung). Die Beteiligung des Bundes wird jährlich angepasst und ist an die bundesweite Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften geknüpft. Sie betrug im Jahr 2012 35,8 %. Im Jahr 2013 bleibt diese Beteiligung unverändert.

Allerdings enthält diese Beteiligung auch die Erstattung des Bundes für die Leistungs- und Verwaltungsausgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes. Die Bundesbeteiligung hat sich im Jahr 2012 folgendermaßen aufgeteilt:

 

 

Der für das Bildungs- und Teilhabepaket bereitgestellte Erstattungsbetrag wird vollständig für Ausgaben nach dem BuT zur Verfügung gestellt.

 

Die Kosten der Unterkunft haben sich seit 2009 folgendermaßen entwickelt:

 

 

 

2009

2010

2011

Vorläufiges Rechnungsergebnis 2012

 Planung 2013

Kosten d. Unterkunft

64.673.678 €

68.802.997 €

68.668.974 €

69.078.446 €

69.650.094 €

sonst. Kosten d. Unterkunft

472.165 €

443.261 €

624.332 €

399.123 €

324.000 €

Erstausstattungen

1.368.123 €

1.223.523 €

1.102.077 €

915.848 €

940.000 €

Aufwand:

66.513.966 €

70.469.781 €

70.395.383 €

70.393.417 €

70.914.094 €

Wohngeldersparnis:

5.181.966 €

7.253.206 €

7.630.408 €

9.790.960 €

7.600.000 €

Bundesbeteiligung:

16.724.171 €

15.824.689 €

18.125.712 €

18.228.402 €

18.387.625 €

Ertrag:

21.906.137 €

23.077.895 €

25.798.700 €

28.019.362 €

25.987.625 €

Saldo:

-44.607.829 €

-47.391.886 €

-44.596.683 €

-42.374.055 €

-44.926.469 €

 

Bei der Planung für das Haushaltsjahr 2013 haben folgende Punkte Einfluss genommen:

Wohngeldersparnis: Seitens des Landes erhält der Rhein-Kreis Neuss eine Erstattung aufgrund der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben.

Die Berechnung der Wohngelderstattung basiert auf verschiedenen Berechnungsgrößen, wie z.B. die

-       Ersparnis aus der Wohngeldentlastung gesamt NRW

-       Entlastungsbetrag gem. Anlage A AG-SGB II

-       KdU des jeweiligen Kreises

-       Bundesbeteiligung an den KdU

-       Summe der zur Entlastungen der Kreise und kreisfreien Städte benötigten Zuweisungen

 

Bundesbeteiligung: Für die vorstehende Darstellung wird lediglich der Anteil der Bundesbeteiligung ausgewiesen, welcher nicht im Zusammenhang mit Bildung und Teilhabe steht. Nach den oben stehenden Werten richtet sich die Kostenbeteiligung der Städte und Gemeinden gemäß der Beteiligungssatzung SGB II.

 

Bei der Haushaltsplanung 2013 wurden die KdU frühzeitig auf das zu erwartende Jahresergebnis hochgerechnet. Hierauf wurde ein Zuschlag in Höhe der Landesorientierungsdaten für das Jahr 2013 gerechnet; dieser liegt für 2013 bei 2 %. Eine Neuberechnung mit dem Rechnungsergebnis 2012 führte zu keinen nennenswerten Abweichungen.

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II Bereich war im Jahr 2012 weitestgehend konstant.

Die Regelsatzerhöhung im Jahr 2013 im Bereich des SGB II wirkt sich negativ auf die Kostenentwicklung des kommunalen Trägers aus. Das durch die Leistungsberechtigten erzielte Einkommen wird zuerst auf dir Regelsatzleistungen angerechnet. Dadurch fehlt dieser Einkommensbetrag bei der Berechnung der Unterkunftskosten.

Seit dem Jahr 2011 ist Wohngeld keine vorrangige Leistung mehr. Die Anrechnungen von Wohngeld im SGB II Bereich ist daher sehr deutlich zurückgegangen. Dies diente der Verwaltungsvereinfachung, wirkt sich aber negativ auf die Leistungen des kommunalen Trägers aus.

 

Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften:

 


II.) SGB XII

 

1.)          Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen.

Der Personenkreis in Einrichtungen wird von der Produktgruppe „Heimpflege“ im Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss betreut.

 

Der Bund beteiligt sich seit 2009 an den Nettoaufwendungen. Der Anteil beträgt: 2009 = 13%,  2010 = 14%, 2011 = 15%. Ab dem Jahr 2012 begann der Bund mit der sukzessiven Übernahme der kompletten Kosten für die Grundsicherung im Alter. Die Erstattung orientiert sich jeweils an den Kosten für die Grundsicherung im Alter für das Vor-Vorjahr.

Die Erstattung für die Kosten der Grundsicherung wird sich wahrscheinlich folgendermaßen entwickeln.

 

 

2011

2012

2013

2014

2015

Planung Kosten

 18.832.631,52 €

 19.440.657,72 €

18.762.700 €

 19.000.000 €

 19.500.000 €

Bundesanteil in % des Vor-Vorjahres

15%

45%

75%

100%

100%

Bundesanteil in €

   2.406.021,21 €

   7.186.794,00 €

 13.940.570 €

19.000.000 €

 19.500.000 €

Saldo

 16.426.610,31 €

 12.253.863,72 €

   4.822.130 €

      0 €

0 €

 

Ein Vergleich der Belastungen von 2003 – 2013 stellt sich wie folgt dar:

 

 

2009

2010

2011

Vorläufiges Rechnungs-ergebnis 2012

Planung 2013

Bedarfsgemeinschaften zum 30.06.

2.974

2.822

2.936 

3.054

3.100

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.E. (del.)

15.709.417 €

15.866.960 €

17.680.301 €

18.146.215 €

17.500.000 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. (del.)

62.903 €

64.377 €

53.289 €

32.949 €

60.000 €

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung i.E. über 65 Jahre (n.del.)

924.689 €

984.737€

1.100.439 €

1.162.310 €

1.202.700 €

Aufwendungen:

16.697.009 €

16.916.074 €

18.834.029 €

19.341.474 €

18.762.700 €

Erträge durch Erstattung:

1.780.499 €

2.050.258 €

2.406.021 €

7.521.668 €

13.940.570 €

Saldo:

-14.916.510 €

-14.865.816 €

-16.428.008 €

-11.819.806 €

-4.822.130 €

 

Entwicklung der Einsatzgemeinschaften:

 


2.) Hilfe zum Lebensunterhalt

 

Die Zahl der Einsatzgemeinschaften, welche Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten, war für den Zeitraum 2005 bis 2008 mit ca. 350 Einsatzgemeinschaften relativ stabil. Im Jahr 2009 wurde der Höchststand mit 360 Einsatzgemeinschaften erreicht. Seit dem Jahr 2010 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften leicht rückläufig. In diesem Jahr haben 340 Einsatzgemeinschaften Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Diese positive Entwicklung setzte sich auch im Jahr 2011 fort. In diesem Jahr wurde mit 310 Einsatzgemeinschaften ein Tiefstand erreicht. Im Jahr 2012 ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften wieder auf ca.335 angestiegen.

 

 

2009

2010

2011

vorläufiges Rechnungs-ergebnis 2012

Planung 2013

HzL a.E. (del.)

2.971.657 €

2.387.751 €

1.974.524 €

2.559.968 €

2.550.000 €

sonstige Leistungen HzL a.E. (n.del.)

122.691 €

135.223 €

116.547 €

102.803 €

100.000 €

HzL i.E. (del.)

286.638 €

228.026 €

191.727 €

150.325 €

220.000 €

HzL i.E. über 65 (n.del.)

688.917 €

646.859 €

681.257 €

754.797 €

757.000 €

Aufwendungen:

4.069.903 €

3.397.859 €

2.964.055 €

3.567.893 €

3.627.000 €

 

 

Entwicklung der Einsatzgemeinschaften:

 

 

 


3.) Eingliederungshilfe

 

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, erhalten Eingliederungshilfe, wenn Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

 

Als Eingliederungshilfe kann z.B. gewährt werden:

 

-       Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

-       Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

-       Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft

-       Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung

 

Während die Bearbeitung der Eingliederungshilfe für die Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Jüchen und Rommerskirchen im Kreissozialamt stattfindet, ist die Eingliederungshilfe für den eigenen Bereich auf die Stadt Neuss delegiert.

 

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2009

2010

2011

vorläufiges Rechnungs-ergebnis 2012

Planung 2013

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (del.)

797.147 €

852.048 €

1.046.168 €

1.510.013 €

1.100.000 €

ambulante Eingliederungshilfe a. E. (n. del.)

1.009.244 €

1.094.455 €

1.377.090 €

1.303.184 €

1.700.000 €

Eingliederungshilfe i. E. (del.)

242.776 €

168.339 €

144.334 €

168.339 €

144.335 €

Eingliederungshilfe i.E. über 65 Jahre (n. del.)

372.403 €

522.651 €

574.921 €

504.297 €

600 000 €

Summe:

2.421.570 €

2.637.493 €

3.142.513 €

3.485.833 €

3.544.335 €

 

Der bisherigen Entwicklung liegen insbesondere kontinuierlich steigende Fallzahlen zugrunde.

 

Allein durch die Einrichtung einer Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) am Zentrum für Neuropädiatrie bei den Städtischen Kliniken Neuss (Lukaskrankenhaus) ergibt sich seit 2009 ein Mehrbedarf von 337.000 €. Die dort erbrachten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sind Bestandteil der medizinischen Rehabilitation und nach §§ 26, 30 SGB IX vom Sozialhilfeträger zu leisten. Es handelt sich um sog. Komplexleistungen, d.h. das die medizinischen Leistungsanteile von der Krankenkasse finanziert werden. Die vertraglich mit der IFF ausgehandelten Vergütungssätze werden zu 59,77 % vom Kreis und zu 40,23 % von der Krankenkasse finanziert.

 

Hinzu kommt der erhebliche Zuwachs an den Aufwendungen für Integrationshelfer, die schwer- und schwerstbehinderten Kindern den Schulbesuch ermöglichen sollen. Auch der Wegfall der Zivildienstleistenden wirkt sich äußerst negativ auf die Kostenentwicklung in diesem Bereich aus.


4.) Krankenhilfe

 

Die Krankenbehandlung von Empfängern von Leistungen des SGB XII, die nicht versichert sind, wird gem. § 264 SGB V von den Krankenkassen übernommen. Die Aufwendungen, die den Krankenkassen durch die Übernahme entstehen, werden ihnen von den für die Hilfe zuständigen Trägern der Sozialhilfe ¼ jährlich erstattet.  Der Hauptanteil wird hierbei mit der AOK Rheinland sowie der Barmer Ersatzkasse abgerechnet.

 

Die Abrechnungen variieren sehr stark, da sie von dem Gesundheitszustand der einzelnen Hilfeempfänger abhängig sind.

Die Aufwendungen haben sich in den vergangen Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

2009

2010

2011

vorläufiges Rechnungsergebnis 2012

Planung 2013

Hilfe bei Krankheit a.E. (n.del.)

4.742 €

6.113 €

7.740 €

7.988 €

10.000 €

Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung

2.962.901 €

2.364.356 €

3.076.252 €

2.559.523 €

3.260.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. (n. del.)

42.265 €

27.800 €

10.455 €

29.385 €

35.000 €

Hilfe bei Krankheit i.E. über 65 Jahre (n. del.)

273.812 €

158.783 €

210.829 €

299.102 €

245.000 €

Krankenhilfe:

3.283.720 €

2.557.052 €

3.305.276 €

2.895.998 €

3.550.000 €

 


5.) Hilfe zur Pflege / Pflegewohngeld

 

Die Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen (häusliche Pflege) ist per Delegationssatzung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen. Im Falle der häuslichen Pflege erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die Höhe bestimmt sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Daneben werden individuell auch Leistungen in Form von angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson, angemessene Beihilfen, Aufwendungen für die Beiträge der Pflegeperson für eine angemessene Alterssicherung u.ä. gewährt.

 

Der Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen wird im Kreissozialamt ausgeführt. Neben der Hilfe zur Pflege, wird für diesen Personenkreis auch das Pflegewohngeld bewilligt. Diese beiden Positionen bilden neben der Grundsicherung im Alter, der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Krankenhilfe und den Investitionskostenzuschüssen den hauptsächlichen Ausgabenblock im Bereich der Heimpflege.

 

Die Aufwendungen haben sich im Bereich der Hilfe zur Pflege und des Pflegewohngeldes wie folgt entwickelt:

 

 

2009

 2010

2011

vorläufiges Rechnungsergebnis 2012

Planung
 2013

Hilfe zur Pflege

9.109.380 €

9.653.858 €

11.094.792 €

12.152.521 €

10.626.000 €

Pflegewohngeld

8.099.589 €

9.031.332 €

9.304.806 €

9.584.555 €

10.138.000 €