Betreff
Kreisstraßenverkehrskonzept
Vorlage
66/2343/XV/2013
Art
Bericht

Sachverhalt:

Neubaumaßnahmen:

Die Förderung des kommunalen Straßenbaus muss ein zentraler und unentbehrlicher Baustein der Landesverkehrspolitik bleiben. Für den Zeitraum nach 2019 sollen nach bisheriger Sachlage die Fördermittel durch den Bund vollständig auf Null gefahren werden. Die Fortführung der Finanzierung kommunaler Verkehrsvorhaben muss durch eine verlässliche landesgesetzliche Regelung langfristig gesichert werden. Denn nur so ist der Um- und Ausbau des Straßenraumes zur Anpassung des weiter steigenden respektive des geänderten Verkehrsaufkommens unter maßgeblicher Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten und nicht zuletzt unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs möglich.

 

Das in den folgenden Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2 aufgeführte Kreisstraßenbauprogramm des Rhein-Kreises Neuss ist ein Investitionsrahmenplan und zugleich ein Planungsinstrument der Verwaltung. Es ist kein Finanzierungsplan oder Finanzierungsprogramm. Hinsichtlich der Finanzierung und des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme werden keine verbindlichen Festlegungen getroffen.

Die Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der „Baureife“ (uneingeschränktes Baurecht, in der Regel durch rechtskräftigen Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss und Grunderwerb) und der „Finanzierbarkeit“ (nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes NRW). Die Finanzierung der durchgeführten Maßnahmen erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt die vorgenommene Abschnittsbildung (für Maßnahmen > 1 Mio. €) einerseits die mehrjährige Bauzeit und andererseits den daraus resultierenden Mittelabfluss. Dies führt in der Summe somit zu einer kostenorientierteren Betrachtungsweise.

 

Das Kreisstraßenbauprogramm verfolgt klare Ziele, die sich im Einzelnen wie folgt darstellen:

]  Verbesserung der Verkehrssicherheit durch den Neubau von Umgehungsstraßen

      und Beseitigung von Engpässen

]  Förderung des Fahrrades als Verkehrsmittel

]  Verbesserung der Lebensqualität der Menschen im Rhein-Kreis Neuss durch den

      Aus- und Umbau von Straßen unter Berücksichtigung verkehrstechnischer und

      zugleich städtebaulicher Aspekte

]  Sinnvolle und nützliche Anbindung des Kreisstraßennetzes an das regionale bzw.

      überregionale Straßennetz

 

Das vorliegende Investitionsprogramm des Rhein-Kreises Neuss für den Um-, Aus- und Neubau der Kreisstraßen umfasst ein mittelfristiges Investitionsvolumen von 51,32 Mio. EUR bei einem Eigenanteil des Kreises von ca. 18,32 Mio. EUR. Es gibt einen mittelfristigen Ausblick auf die geplanten Baumaßnahmen in den kreisangehörigen Kommunen. Die Mittel für betriebliche und bauliche Unterhaltung sowie Instandsetzung der Kreisstraßen und Radwege sind bei dem angegebenen Finanzvolumen nicht berücksichtigt.

 

Die Umsetzung des aufgestellten Investitionsprogramms muss vor dem Hintergrund der immer geringer werdenden Fördermittel des Landes gesehen werden. Mit Blick auf die zurückliegenden Jahre ist grundsätzlich festzustellen, dass die Finanzierung von Zuwendungsmaßnahmen seitens der Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Eigenschaft als Bewilligungsbehörde und die Erteilung von verbindlichen Zusagen in Form von Bewilligungsbescheiden aufgrund der fehlenden Finanzmittel infolge des hohen Schuldenstandes des Landes immer problematischer werden. Die Kürzungslisten des Landes machen auch vor den Förderprogrammen des Landes nicht halt.

 

Vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) wird auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes und der Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) bei einem jährlichen Programmgespräch entschieden, ob die von den Gemeinden, Städten und Kreisen angemeldeten Straßenbaumaßnahmen vom Grundsatz her förderfähig sind und eine Zuwendung hierfür nach dem Entflechtungsgesetz gewährt werden kann.

 

Im Einplanungsgespräch am 31.10.2012 bei der Bezirksregierung Düsseldorf wurde dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass für das Jahr 2013 auf Grund der knappen und ungewissen Haushaltslage nur ein Notprogramm durch das Ministerium aufgestellt werde. Es wurden keine konkreten Maßnahmen des Rhein-Kreises Neuss besprochen, die zur Förderung beantragt wurden, weil sie nicht die Kriterien des Notprogramms erfüllten. Weiterhin wurde auch das mittelfristige Förderprogramm nicht wie sonst üblich besprochen und fortgeschrieben. Die gravierenden Einschnitte ab dem Jahr 2013 bei der Fördermittelzuweisung seitens des Landesministeriums spiegeln sich in dem bereits erwähnten Notprogramm wieder. Für das Jahr 2013 hat das Verkehrsministerium entschieden zunächst nur noch Maßnahmen zu fördern, die dem Eisenbahnkreuzungsgesetz unterliegen, Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sind oder Teil einer Gesamtmaßnahme mit bereits begonnenen Bauabschnitten darstellen bzw. bereits bewilligte und vorfinanzierte Maßnahmen. Hintergrund für diese gravierenden Einschnitte bei der Fördermittelzuteilung ist das endgültige Auslaufen der Straßenbauförderung aus Bundesmitteln im Jahre 2019 gemäß Entflechtungsgesetz. Bereits jetzt bestehen für einen Großteil der Mittel Verpflichtungen aus den bewilligten Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund muss die restriktive Haltung der Landesregierung ab dem Jahr 2013 gesehen werden.

 

Insofern besteht für die verbleibenden 14 Maßnahmen in der Baulast des Rhein-Kreises, die ab 2014 eingeplant sind, keine Planungs- und Finanzierungssicherheit mehr. Dies hat zur Folge, dass bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2014 bis 2018 alle Maßnahmen um ein Jahr nach hinten verschoben werden müssen, da sich hinsichtlich Finanzierbarkeit keine neuen Erkenntnisse ergeben haben. Demzufolge wird auf eine detaillierte maßnahmenbezogene Planungs- und Sachstandsbeschreibung unter TOP 4.2 — wie in den letzten Jahren — verzichtet.

Insgesamt beinhaltet das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2014 bis 2018 sechs Straßenbaumaßnahmen und acht Radwegemaßnahmen, deren mittelfristige Realisierung dazu beitragen soll, dass die Kreisstraßen auch in Zukunft den Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Straßen- und Radverkehrsinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss gerecht werden. Es ist jetzt schon abzusehen, dass auch nach dem Auslaufen der Mittelgewährung vom Bund an die Länder im Jahre 2019 erheblicher Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene für die Verkehrsinfrastruktur gegeben ist.

 

Der Fördersatz für den Neu- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen beträgt derzeit noch 60% der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen, die nach dem Gesetz zur Entflechtung von Finanzaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) in Verbindung mit den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschusst werden. Der Fördersatz für Radwegebaumaßnahmen nach dem Förderprogramm für den kommunalen Radwegebau beträgt weiterhin 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Erneuerungsmaßnahmen:

Von der Verwaltung wird seit 2008 neben dem Jahresprogramm für den Neu- und Ausbau von Kreisstraßen ein jährlich neu aufzustellendes separates Erhaltungsprogramm erarbeitet. Hierbei handelt es sich um investive Erneuerungsmaßnahmen zur Substanzerhaltung des Kreisstraßennetzes. Das Programm ist auf investive Substanzerhaltungsmaßnahmen bzw. auf die wesentliche Verbesserung von Teilstücken verschiedener Kreisstraßen fokussiert. Diese über das Kreisstraßenbauprogramm hinausgehenden Investitionen sollen die Bilanzwerte des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem größeren Nachholbedarf in künftigen Jahren vorbeugen. Die einzelnen Maßnahmen werden je nach Dringlichkeit unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Zustanderfassung und Bewertung, der Verkehrsbedeutung und der Verkehrssicherheit von der Verwaltung in das Erhaltungsprogramm eingestellt. Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich hierbei nicht nur auf die Wiederherstellung der vorhandenen Straße im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die aktuellen Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den momentanen Stand der Technik. So sind z.B. Oberbauverstärkungen notwendig, um der starken Verkehrszunahme gerade des LKW-Verkehrs Rechnung zu tragen, oder auch Querschnittsverbreiterungen der Fahrbahn bis hin zu Ergänzungen um Radwege und Seitenstreifen. Nicht zuletzt können solche Erhaltungsmaßnahmen auch eine Verbesserung der Umweltbedingungen mit sich bringen, wie die ordnungsgemäße Fassung und schadlose Ableitung des Niederschlagswassers (z.B. in Wassergewinnungsgebieten).

 

Folgende Erneuerungsmaßnahmen sind neben den drei aktuellen Neubaumaßnahmen für 2013 eingeplant:

 

Ø  K 10 Noithausen - Barrenstein: Erneuerung der Asphaltdeckschicht

Ø  K 26 Tierheim - Oekoven: Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht

Ø  K 27 Villau - Ramrath: Neubau eines Radweges als Ergänzungsmaßnahme

Ø  K 29 Glehn-Epsendorf zwischen K 4 und L361: Erneuerung der Asphaltdeck- und

      Binderschicht einschließlich Knotenpunkt K29/K4 sowie Rückbau des freien

      Rechtsabbiegers

Ø  K 31 OA Allrath - Barrenstein: Erneuerung der Asphaltdeck- und Binderschicht

Ø  K 31 Bahnunterführung – OE Barrenstein : Erneuerung des Radweges