Sachverhalt:
Neubaumaßnahmen:
Die Förderung des kommunalen Straßenbaus muss ein zentraler und
unentbehrlicher Baustein der Landesverkehrspolitik bleiben. Für den Zeitraum
nach 2019 sollen nach bisheriger Sachlage die Fördermittel durch den Bund
vollständig auf Null gefahren werden. Die Fortführung der Finanzierung kommunaler
Verkehrsvorhaben muss durch eine verlässliche landesgesetzliche Regelung
langfristig gesichert werden. Denn nur so ist der Um- und Ausbau des
Straßenraumes zur Anpassung des weiter steigenden respektive des geänderten Verkehrsaufkommens
unter maßgeblicher Einbeziehung der örtlichen Gegebenheiten und nicht zuletzt
unter besonderer Berücksichtigung des Radverkehrs möglich.
Das in den folgenden Tagesordnungspunkten 4.1 und 4.2 aufgeführte
Kreisstraßenbauprogramm des Rhein-Kreises Neuss ist ein Investitionsrahmenplan
und zugleich ein Planungsinstrument der Verwaltung. Es ist kein
Finanzierungsplan oder Finanzierungsprogramm. Hinsichtlich der Finanzierung und
des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme werden keine verbindlichen
Festlegungen getroffen.
Die Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten Maßnahmen
richtet sich ausschließlich nach der „Baureife“ (uneingeschränktes Baurecht, in
der Regel durch rechtskräftigen Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss
und Grunderwerb) und der „Finanzierbarkeit“ (nach Maßgabe der jährlich zur
Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes NRW). Die Finanzierung der
durchgeführten Maßnahmen erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Bei
der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt die vorgenommene Abschnittsbildung
(für Maßnahmen > 1 Mio. €) einerseits die mehrjährige Bauzeit und andererseits
den daraus resultierenden Mittelabfluss. Dies führt in der Summe somit zu einer
kostenorientierteren Betrachtungsweise.
Das Kreisstraßenbauprogramm verfolgt klare Ziele, die sich im Einzelnen
wie folgt darstellen:
] Verbesserung der
Verkehrssicherheit durch den Neubau von Umgehungsstraßen
und
Beseitigung von Engpässen
] Förderung des
Fahrrades als Verkehrsmittel
] Verbesserung der
Lebensqualität der Menschen im Rhein-Kreis Neuss durch den
Aus-
und Umbau von Straßen unter Berücksichtigung verkehrstechnischer und
zugleich
städtebaulicher Aspekte
] Sinnvolle und
nützliche Anbindung des Kreisstraßennetzes an das regionale bzw.
überregionale
Straßennetz
Das vorliegende
Investitionsprogramm des Rhein-Kreises Neuss für den Um-, Aus- und Neubau der
Kreisstraßen umfasst ein mittelfristiges Investitionsvolumen von 51,32 Mio. EUR
bei einem Eigenanteil des Kreises von ca. 18,32 Mio. EUR. Es gibt einen mittelfristigen
Ausblick auf die geplanten Baumaßnahmen in den kreisangehörigen Kommunen. Die
Mittel für betriebliche und bauliche Unterhaltung sowie Instandsetzung der
Kreisstraßen und Radwege sind bei dem angegebenen Finanzvolumen nicht berücksichtigt.
Die Umsetzung des aufgestellten Investitionsprogramms muss
vor dem Hintergrund der immer geringer werdenden Fördermittel des Landes
gesehen werden. Mit Blick auf die zurückliegenden Jahre ist grundsätzlich
festzustellen, dass die Finanzierung von Zuwendungsmaßnahmen seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf in ihrer Eigenschaft als Bewilligungsbehörde und
die Erteilung von verbindlichen Zusagen in Form von Bewilligungsbescheiden
aufgrund der fehlenden Finanzmittel infolge des hohen Schuldenstandes des
Landes immer problematischer werden. Die Kürzungslisten des Landes machen auch
vor den Förderprogrammen des Landes nicht halt.
Vom Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) wird auf der Grundlage des Entflechtungsgesetzes
und der Förderrichtlinien Stadtverkehr (FöRi-Sta) bei einem jährlichen
Programmgespräch entschieden, ob die von den Gemeinden, Städten und Kreisen
angemeldeten Straßenbaumaßnahmen vom Grundsatz her förderfähig sind und eine
Zuwendung hierfür nach dem Entflechtungsgesetz gewährt werden kann.
Im Einplanungsgespräch am 31.10.2012 bei der Bezirksregierung
Düsseldorf wurde dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass für das Jahr 2013 auf
Grund der knappen und ungewissen Haushaltslage nur ein Notprogramm durch das
Ministerium aufgestellt werde. Es wurden keine konkreten Maßnahmen des
Rhein-Kreises Neuss besprochen, die zur Förderung beantragt wurden, weil sie
nicht die Kriterien des Notprogramms erfüllten. Weiterhin wurde auch das
mittelfristige Förderprogramm nicht wie sonst üblich besprochen und fortgeschrieben.
Die gravierenden Einschnitte ab dem Jahr 2013 bei der Fördermittelzuweisung
seitens des Landesministeriums spiegeln sich in dem bereits erwähnten
Notprogramm wieder. Für das Jahr 2013 hat das Verkehrsministerium entschieden
zunächst nur noch Maßnahmen zu fördern, die dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
unterliegen, Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sind
oder Teil einer Gesamtmaßnahme mit bereits begonnenen Bauabschnitten darstellen
bzw. bereits bewilligte und vorfinanzierte Maßnahmen. Hintergrund für diese
gravierenden Einschnitte bei der Fördermittelzuteilung ist das endgültige
Auslaufen der Straßenbauförderung aus Bundesmitteln im Jahre 2019 gemäß
Entflechtungsgesetz. Bereits jetzt bestehen für einen Großteil der Mittel
Verpflichtungen aus den bewilligten Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund muss die
restriktive Haltung der Landesregierung ab dem Jahr 2013 gesehen werden.
Insofern besteht
für die verbleibenden 14 Maßnahmen in der Baulast des Rhein-Kreises, die ab
2014 eingeplant sind, keine Planungs- und Finanzierungssicherheit mehr. Dies
hat zur Folge, dass bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die
Jahre 2014 bis 2018 alle Maßnahmen um ein Jahr nach hinten verschoben werden
müssen, da sich hinsichtlich Finanzierbarkeit keine neuen Erkenntnisse ergeben
haben. Demzufolge wird auf eine detaillierte maßnahmenbezogene Planungs- und
Sachstandsbeschreibung unter TOP 4.2 — wie in den letzten Jahren — verzichtet.
Insgesamt beinhaltet das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2014 bis
2018 sechs Straßenbaumaßnahmen und acht Radwegemaßnahmen, deren mittelfristige
Realisierung dazu beitragen soll, dass die Kreisstraßen auch in Zukunft den
Anforderungen an eine moderne und leistungsfähige Straßen- und
Radverkehrsinfrastruktur im Rhein-Kreis Neuss gerecht werden. Es ist jetzt
schon abzusehen, dass auch nach dem Auslaufen der Mittelgewährung vom Bund an
die Länder im Jahre 2019 erheblicher Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene
für die Verkehrsinfrastruktur gegeben ist.
Der Fördersatz für den Neu- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen
beträgt derzeit noch 60% der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen, die nach
dem Gesetz zur Entflechtung von Finanzaufgaben und Finanzhilfen
(Entflechtungsgesetz) in Verbindung mit den Förderrichtlinien Stadtverkehr
bezuschusst werden. Der Fördersatz für Radwegebaumaßnahmen nach dem
Förderprogramm für den kommunalen Radwegebau beträgt weiterhin 70 % der
zuwendungsfähigen Kosten.
Erneuerungsmaßnahmen:
Von der Verwaltung wird seit 2008 neben dem Jahresprogramm für den Neu-
und Ausbau von Kreisstraßen ein jährlich neu aufzustellendes separates
Erhaltungsprogramm erarbeitet. Hierbei handelt es sich um investive
Erneuerungsmaßnahmen zur Substanzerhaltung des Kreisstraßennetzes. Das Programm
ist auf investive Substanzerhaltungsmaßnahmen bzw. auf die wesentliche
Verbesserung von Teilstücken verschiedener Kreisstraßen fokussiert. Diese über
das Kreisstraßenbauprogramm hinausgehenden Investitionen sollen die Bilanzwerte
des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem
größeren Nachholbedarf in künftigen Jahren vorbeugen. Die einzelnen Maßnahmen
werden je nach Dringlichkeit unter Berücksichtigung des Ergebnisses der
Zustanderfassung und Bewertung, der Verkehrsbedeutung und der
Verkehrssicherheit von der Verwaltung in das Erhaltungsprogramm eingestellt.
Die Erneuerungsmaßnahmen beschränken sich hierbei nicht nur auf die Wiederherstellung
der vorhandenen Straße im ursprünglichen Zustand, sondern berücksichtigen die
aktuellen Ansprüche an die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit sowie den
momentanen Stand der Technik. So sind z.B. Oberbauverstärkungen notwendig, um
der starken Verkehrszunahme gerade des LKW-Verkehrs Rechnung zu tragen, oder
auch Querschnittsverbreiterungen der Fahrbahn bis hin zu Ergänzungen um Radwege
und Seitenstreifen. Nicht zuletzt können solche Erhaltungsmaßnahmen auch eine
Verbesserung der Umweltbedingungen mit sich bringen, wie die ordnungsgemäße
Fassung und schadlose Ableitung des Niederschlagswassers (z.B. in
Wassergewinnungsgebieten).
Folgende Erneuerungsmaßnahmen sind neben den drei aktuellen Neubaumaßnahmen
für 2013 eingeplant:
Ø
K 10 Noithausen - Barrenstein: Erneuerung der
Asphaltdeckschicht
Ø
K 26 Tierheim - Oekoven: Erneuerung der
Asphaltdeck- und Binderschicht
Ø
K 27 Villau - Ramrath: Neubau eines Radweges als
Ergänzungsmaßnahme
Ø
K 29 Glehn-Epsendorf zwischen K 4 und L361:
Erneuerung der Asphaltdeck- und
Binderschicht
einschließlich Knotenpunkt K29/K4 sowie Rückbau des freien
Rechtsabbiegers
Ø
K 31 OA Allrath - Barrenstein: Erneuerung der
Asphaltdeck- und Binderschicht
Ø
K 31 Bahnunterführung – OE Barrenstein :
Erneuerung des Radweges