Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, für die Ausstattung von fachräumen des Berufsbildungszentrums Neuss-Weingartstraße eine Landeszuwendung in Höhe von 32.472 € zu beantragen. Der Eigenanteil des Kreises wird gemäß den im Haushalt 2013 veranschlagten Ansätzen beschlossen.
Sachverhalt:
Das Berufsbildungszentrum
Neuss-Weingartstraße hat beantragt, im Laufe des Jahres 2013 vier
Unterrichtsräume des Berufskollegs für die Ausbildung der Kaufmännischen
Assistentinnen und Assistenten so auszustatten, dass die Jugendlichen nach den
geltenden Lehrplänen in Theorie und Praxis auf den Berufsabschluss nach
Landesrecht und die IHK-Prüfung „Bürokauffrau/Bürokaufmann“ vorbereitet werden
können. Aufgrund der fehlenden IT-Ausstattung für den Bildungsgang steht
zurzeit die Vermittlung von Fachtheorie im Vordergrund. Eine detaillierte
Projektbeschreibung ist als Anlage beigefügt.
Die Gesamtkosten werden mit 81.180 €
veranschlagt. Im Rahmen des Landesprogramms „Ziel2.NRW“ kann das Projekt zu 40%
aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert
werden. 60% muss der Schulträger als Eigenanteil aufbringen. Eine Vorprüfung
der Projektbeschreibung durch die Bezirksregierung Düsseldorf hat ergeben, dass
alle kalkulierten Kosten grundsätzlich förderfähig sind.
Die Gesamtkosten verteilen sich wie folgt:
Maßnahmen konsumtiv (Bauunterhaltung –
Sachkonto 5211001) 24.700 €
Maßnahmen investiv > 410 € (Sachkonto
7831000) 21.000
€
Maßnahmen investiv < 410 € (Sachkonto
7832000) 35.480
€
81.180 €
Dem stehen folgende Erträge aus
landeszuweisungen gegenüber:
Landeszuweisung konsumtiv (Sachkonto
4141000) 9.880 €
Investitionszuweisung des Landes (Sachkonto
6811000) 22.592 €
32.472 €
Der Eigenanteil des Rhein-Kreises Neuss als
Schulträger des Berufskollegs beträgt 48.708 €.
Im Entwurf des Haushaltes 2013 sind die
entsprechenden Ansätze im Produkt 030 231 010 013 (Berufsbildungszentrum
Neuss-Weingartstraße) veranschlagt.
Die Landesförderung setzt einen
Kreistagsbeschluss voraus.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2013 über die Fördermaßnahme beraten und dem Kreistag empfohlen, den folgenden Beschluss zu fassen: