Betreff
Bestellung eines stv. Schriftführers/Schriftführerin
Vorlage
010/2383/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt, Frau Heike Bongers zur stellvertretenden Schriftführerin für die restliche Dauer der XV. Wahlperiode zu bestellen.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) i. V. m. § 52 Abs. 3 KrO NRW und § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss ist über die im Kreistag gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Landrat und von einem vom Kreisausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist. Der Schriftführer sollte zweckmäßigerweise ein Kreisbediensteter sein. Die Bestellung des Schriftführers und seines Stellvertreters sollte möglichst für einen längeren Zeitraum, z. B. für die Dauer der Wahlperiode erfolgen.