Betreff
Kommunales Integrationszentrum/ Integrationskonzept
Vorlage
50/2403/XV/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt das dieser Vorlage als Anlage beigefügte Integrationskonzept des Rhein-Kreises Neuss, zu welchem die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz und mit schriftlichen Bekundungen ihr Einverständnis erklärt haben.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Integrationskonzeptes die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Kreis Neuss beim Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen zu beantragen.

 


Sachverhalt:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung vom 13.09.2012 einstimmig beschlossen, ein Kommunales Integrationszentrum (KIZ) entsprechend  § 7 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIG) NRW im Rhein-Kreis Neuss einzurichten. Hierdurch soll der Fortbestand der RAA über den 31.07.2013 hinaus sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sichergestellt werden.

 

Voraussetzung für die Förderung des KIZ durch das Land ist unter anderem das Vorliegen eines vom Kreistag nach vorheriger Abstimmung mit den Kommunen des Kreises verabschiedeten Integrationskonzeptes.

 

Nachdem die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen von Konferenzen der Bürgermeister und Sozialdezernenten mit dem Rhein-Kreis Neuss ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Konzepterstellung geäußert hatten, haben im November 2012 Expertengespräche unter Leitung des mit der Konzeptentwicklung beauftragten imap-Institutes in allen acht Städten und Gemeinden stattgefunden. Die durchgeführten Interviews ermöglichen einen Überblick über Strukturen, Zuständigkeiten und Projekte der kreisangehörigen Kommunen im Bereich der Integration von Migranten und sind Teil der im Konzept dargelegten Bestandsanalyse.

 

Die Steuerungsgruppe Integration des Kreises, der wesentliche Akteure der Integrationsarbeit des Kreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden angehören, hat in ihrer Sitzung am 10.12.2012 die bereits in den Jahren 2010 und 2011 in den Integrationsworkshops entwickelten Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen einer Überprüfung unterzogen und diese im Hinblick auf die Erarbeitung des Integrationskonzeptes entsprechend aktualisiert.

 

Der Entwurf des Integrationskonzeptes wurde in der am 17.01.2013 durchgeführten Integrationskonferenz des Kreises vorgestellt und abschließend erarbeitet. Anlässlich der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 31.01.2013 geäußerte Anregungen wurden in das Konzept aufgenommen.

 

Die Bürgermeister aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben ihr Einvernehmen zum Integrationskonzept erteilt.

 

Das Integrationskonzept enthält neben einer Darstellung der Ausgangslage und Rahmenbedingungen im Rhein-Kreis Neuss die Leitlinien für die zukünftige Integrationspolitik und definiert die für die Zukunft zu bearbeitenden Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen. Dabei erfolgt für die nächsten beiden Jahre eine Schwerpunktsetzung in den Handlungsfeldern Bildung/Ausbildung einschließlich Sprachförderung für den Bereich „Integration durch Bildung“ sowie Interkulturelle Orientierung und Öffnung für den Bereich „Integration als Querschnittsaufgabe“. Die Selbstverpflichtung über eine regelmäßige im Zwei-Jahres-Turnus erfolgende Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte in Abstimmung mit den örtlichen Akteuren der Integrationsarbeit ist eine weitere Zuwendungsvoraussetzung des Landes bei der Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums.

 

Ein Antrag auf grundsätzliche Genehmigung auf Einrichtung eines KIZ liegt sowohl dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales als auch dem Ministerium für Schule und Weiterbildung vor. Nach Erteilung der grundsätzlichen Genehmigung durch die beiden Ministerien und Beschlussfassung des Integrationskonzeptes durch den Kreistag soll der Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden.

 

Das Integrationskonzept ist der Einladung als Anlage beigefügt.